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Titel: Grenzen im Realitätscheck

Datum: 28. November 2024 um 9:00 Uhr
Rubrik: Außen- und Sicherheitspolitik, Audio-Podcast, Militäreinsätze/Kriege
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Wem nützt es, wenn die Debattenführer im Westen und in der Ukraine gebetsmühlenartig wiederholen, Bedingung für ein Ende des Waffengangs seien die Wiederherstellung des Staatsgebiets von 2013, die alleinige Zuweisung der Kriegsschuld an Russland, die Heranziehung seines beschlagnahmten Staatsvermögens für den Wiederaufbau der Ukraine und in der Folge deren Beitritt zu EU und NATO? Da dies gegenüber Russland nicht durchzusetzen ist, legitimiert dieser Maximalzielkatalog lediglich neue Waffengänge und tägliches Sterben auf beiden Seiten. Die Rüstungslobbies frohlocken. Von Andrea Komlosy.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

„Unglaublich. Gestern fanden die Wahlen [in den USA] statt, und heute sprechen wir über etwas, das wir nicht sehen wollten, das wir uns nicht vorstellen konnten. Es geht um die Bedingungen für die Beendigung des Kriegs in der Ukraine.“

Mit diesen Worten gab der ehemalige EU-Kommissar Thierry Breton auf TF1 seiner Freude Ausdruck, dass das Ansprechen von Verhandlungen über einen Waffenstillstand endlich kein Tabu mehr darstellt. Vereinzelte Experten aus Thinktanks, Militär und Diplomatie kritisierten schon längst die Eskalation von Waffenlieferungen, die die ukrainische Armee in die Lage versetzen sollen, den russischen Angriff zurückzuschlagen. Sie verlängern – so ihr Tenor – einen Krieg, der nicht zu gewinnen ist, und zerstören, was sie zu verteidigen behaupten.

Russlands – angebliche – Ziele werden von den Maximalisten maßlos übertrieben. Als ob der Kreml willens, geschweige denn in der Lage wäre, sich die gesamte Ukraine einzuverleiben oder gar andere osteuropäische Staaten anzugreifen! Was Russland tatsächlich mit seinem völkerrechtswidrigen Angriff beabsichtigte, wird wohlweislich verschwiegen, um die westliche und die ukrainische Mitschuld daran unter den Tisch zu kehren: die Ukraine militärisch neutralisieren und ihren NATO-Beitritt verhindern. Stattdessen wird die Annexion der vier Oblaste, ohne dass diese überhaupt zur Gänze von Russland kontrolliert werden, als Beweis für den strukturellen Expansionswillen Moskaus angeführt. Auch bleibt unbeachtet, dass diese Annexion von den Führungen der Sezessionisten in Donezk und Lugansk selbst gefordert wurde, um damit die Aggression der ukrainischen regulären und paramilitärischen Truppen zu beenden, nachdem die von Russland präferierte Autonomielösung (Minsk II) von Kiew torpediert wurde. Statt des erhofften Schutzes verwandelte der Einmarsch den Bürgerkrieg in einen internationalen Stellungskrieg als Schauplatz einer globalen geopolitischen Auseinandersetzung. Er zieht Ruinen, verödete Landstriche und unermessliches Leid nach sich.

Nun wird – und sei es aus vorauseilender Anerkennung von Trumps vollmundiger Aussage, den Ukrainekrieg als Präsident flugs beenden zu wollen – die Forderung nach Waffenstillstand sagbar, ohne als Flankenschutz für Putin verschrien zu sein. Die zentrale Frage dabei ist jene der Demarkationslinie, entlang welcher der Konflikt eingefroren werden soll. Das Beharren auf den Grenzen der Ukraine, wie sie nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gezogen und mit der Unabhängigkeit 1991 übernommen wurden, ist durch die Absage an Minsk II obsolet geworden. Eine multinationale Ukraine, die an die ethnische und kulturelle Vielfalt dieser Grenz- und Brückenregion anschließt, ist durch die rigide, vor allem gegen die größte Minderheit gerichtete Ukrainisierungspolitik verwirkt worden. Der russische Einmarsch hat seinerseits die Reihen der Ukrainer geschlossen. Sich als ethnisch-sprachlich gemischt zu verstehen, ist mit dem homogenisierten Nationalstaat nicht mehr zu vereinbaren, eine Abtretung der mehrheitlich russischsprachigen Gebiete daher eine logische Folge.

Die Ukraine und ihre vielen Grenzen

Ein Blick auf die historischen Grenzen der Ukraine ruft die zahlreichen Trennungslinien in Erinnerung, die das „Grenzland“ im Zeitenlauf durchzogen. Das Land lag am Rande bzw. zwischen den benachbarten Reichen: Polen-Litauen, Ungarn, Mongolisches – Osmanisches Reich, Moskauer Staat – Russländisches Reich, Österreich-Ungarn. Anders als in der Bayerischen Ostmark, dem Nukleus des Staates Österreich im 11. Jahrhundert, gelang es den regionalen Eliten auf dem Gebiet der Ukraine nicht, ihre Mark zur Staatlichkeit auszubauen. Das Kosaken-Hetmanat am Dnjepr (16. bis 18. Jahrhundert) geriet als proto-staatliches Gebiet bald wieder unter den Einfluss Polens und Russlands; es folgten die polnischen Teilungen. Südrussland mit der Krim (nach 1918 Südukraine) wurde erst Ende des 18. Jahrhunderts von den Osmanen erobert.

Die Chance auf Eigenstaatlichkeit eröffnete sich erst mit dem Zerfall der Romanow-, Habsburg- und Hohenzollern-Imperien. Die Ukrainer der Habsburgermonarchie (dort Ruthenen genannt) riefen in Lwiw (Lwow, Lemberg) 1918 die Westukrainische Volksrepublik aus, die den Begehrlichkeiten des wiedererstandenen Polens auf seine angestammten Territorien nicht standhielt. Die Februar- und die Oktoberrevolution 1917 bildeten ein Fanal für soziale und nationale Emanzipation.

Nachdem der Weltkrieg durch die Friedenserklärung der Bolschewisten endete, begann auf dem Gebiet der Ukraine ein wahrhafter Reigen unterschiedlicher Republikausrufungen. Die Vorstellungen über Grenzverlauf, staatliche Zugehörigkeit und politische Verfasstheit gingen dabei weit auseinander. Bürgerliche Ukrainer gründeten die Ukrainische Volksrepublik, die von Deutschland und Österreich-Ungarn im Januar 1918 im sogenannten Brotfrieden anerkannt wurde. Im Gegenzug verpflichtete sich die Regierung zur Lieferung von Getreide an Wien und Berlin, um den Krieg trotz Hungerkrisen und Streiks fortführen zu können. Als die Getreidelieferungen stockten, besetzten deutsche und österreichisch-ungarische Truppen das Land und errichteten ein Militärprotektorat, das von Kiew und Odessa verwaltet wurde. In Charkow (Charkiw) etablierte sich gleichzeitig die Ukrainische Sowjetrepublik, die sich als Teil der bolschewistischen Revolution verstand. Darüber hinaus gab es zahlreiche kleinere Republikgründungen, die das Herrschaftsvakuum zur Ausrufung ihrer Unabhängigkeit nutzten. Die Prominenteste unter ihnen ist die Machnowschtschina unter dem bäuerlichen Anarchisten Nestor Machno im agrarischen Südwesten. Kurzlebiger war die Sowjetrepublik Donezk-Kriwoj Rog (Kriwyj Rih) im Donbass, die von Lenin rasch zugunsten einer vereinigten Sowjetukraine zurückgepfiffen wurde. Sie kann als Keimzelle der heutigen Sezessionsgebiete im Osten angesehen werden.

Die konkurrierenden Republikprojekte fanden vor dem Hintergrund des fortgesetzten Weltkriegs, des beginnenden Bürgerkriegs, des russisch-polnischen Kriegs, der Präsenz von Mittelmächten und Entente-Truppen statt, die keine territoriale Konsolidierung erlaubten. Schließlich setzte sich die Rote Armee mit der Gründung der Sowjetukraine durch, damals noch ohne Ostgalizien, die Bukowina, Transkarpatien und die Krim.

Der Zweite Weltkrieg brach die Grenzen der Sowjetukraine erneut auf. Schon mit dem Pakt zwischen Ribbentrop und Molotow (1939) vergrößerte sich das Gebiet um Ostgalizien, bis es 1941 in das Aufmarschgebiet der Wehrmacht gegen die Sowjetunion fiel. Die Hoffnung der ukrainischen Nationalisten und ihrer militanten Organisationen, der deutsche Vormarsch brächte diesmal nationale Unabhängigkeit, wurde trotz der Bereitschaft zur Kollaboration bei der Vernichtung der Juden erneut bitter enttäuscht. Nach dem Krieg erlangte die Sowjetukraine ihre bisher größte territoriale Ausdehnung. Mit der Chruschtschow‘schen „Schenkung“ der Krim im Jahr 1954 wuchs ihr gar ein Gebiet zu, das keinerlei ukrainische Wurzeln aufwies.

Vor dem Hintergrund der volatilen Territorialität kann es nicht verwundern, dass veränderte Herausforderungen die Grenzfrage erneut aufs Tapet bringen. Dies spiegelt geopolitische Veränderungen wider. Es hat aber auch eine regionale Dimension. Eine ukrainische Nation, die auf ihrem Territorium keine russische Sprache und keinen russisch-orthodoxen Glauben duldet, verliert zwangsläufig die Loyalität ihrer russischsprachigen Bürger und russisch-orthodoxen Gläubigen. Statt mit der Waffe sollte die Staatsgrenze zwischen Russland und der Ukraine in Verhandlungen gefunden werden. Ein erster Schritt dazu ist eine international überwachte Waffenruhe entlang der Frontlinie, wie sie im Moment des Waffenstillstandes gegeben ist.

Über die Autorin: Andrea Komlosy, geboren 1957 in Wien, ist Univ. Prof. i.R. für Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Sie gehörte dem Betreuungsteam des Doktoratskollegs „Das österreichische Galizien und sein multikulturelles Erbe“ an der Universität Wien an. In diesem Semester leitet sie ein Seminar zur Geschichte der Ukraine aus globalhistorischer Perspektive.

Titelbild: Shutterstock / Fotokon


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