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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Leserbriefe zu „Hauptsache Daten! Ein Patient hat gefälligst gläsern zu sein – nicht gesund zu werden“
Datum: 24. November 2024 um 14:00 Uhr
Rubrik: Leserbriefe
Verantwortlich: Redaktion
Hier weist Ralf Wurzbacher darauf hin, dass Karl Lauterbach (SPD) den Big Brother Award in der Kategorie Gesundheit erhalten habe. Den habe er sich mit dem von ihm mitverantworteten Europäischen Gesundheitsdatenraum – European Health Data Space (EHDS) – und dessen nationaler Umsetzung, dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) „verdient“. Die „Laudatio“ sei durch Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise erfolgt. Mit den neuen Gesetzen würde u.a. ein zentraler Grundsatz der Medizin in Frage gestellt, nämlich die „ärztliche Schweigepflicht“. Auch sei z.B. der Missbrauch im Umgang mit den Daten der Versicherten vielfältig möglich: Wir danken für die interessanten E-Mails, die wir dazu bekommen haben. Es folgt nun eine Auswahl der Leserbriefe. Zusammengestellt von Christian Reimann.
1. Leserbrief
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie immer Vielen Dank für den sorgfältigen und ausgewogenen Journalismus, für den die Nachdenkseiten stehen.
Leider lässt der Artikel “Ein Patient hat gefälligst gläsern zu sein” im Abschnitt “Pharma-Skandale” (Eli Lilly) die Mutter aller Pharma-Skandale unerwähnt: nämlich die Covid-Impfkampagne, an der allein in D grob geschätzt 50.000 Impflinge gestorben sind und 10x so viele geschädigt.
Diese Zahlen sind plausible Hochrechnungen aus offiziellen PEI-Dokumenten, die aber in Tagesschau und Konsorten nicht thematisiert werden. Wenn das geschähe und die Zahlen der Öffentlichkeit bekannt würden, würde das polit-mediale System der BRD kollabieren.
Und das zu recht.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Adler
2. Leserbrief
Hallo liebes NDS-Team,
zu Eurem ersten Artikel (ePa) habe ich einen Hinweis.
Ich habe widersprochen und die Bestätigung der TKK.
Allerdings könnte eine Datenerfassung durch die Hintertür durch andere Unternehmen dennoch geschehen:
Mein Zahnarzt rechnet mit „bfs health finance gmbh“ ab. Ich wurde nun aufgefordert neu zu unterschreiben, da „sich was geändert hat“. Ich habe beim Durchlesen festgestellt, dass umfangreich Daten erhoben werden und es daher abgelehnt. Ich würde meine Rechnungen immer pünktlich zahlen und meine Adresse habe sich auch nicht geändert – wozu dann neu unterschreiben? Das wurde akzeptiert (und erneut von einer anderen Assistentin versucht – mit gleichem Ergebnis).
Viele Grüße
Sylvia Kipper-Nowotsch
3. Leserbrief
Sehr geehrtes NachDenkSeiten-Team,
der Textbeitrag auf den NachDenkSeiten hat mich dazu bewogen, meinen Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA online einzureichen. Ergebnis nach Eingabe des per Brief mitgeteilten Antwort-Codes: “Es konnte kein gültiger Antwort-Code zu Ihrer Kennnummer gefunden werden.” Also weiter zum Hilfebereich: barmer.de/meine-barmer-eingeloggt/hilfe-und-faq-zum-mitgliederbereich/hilfe-zum-antwort-code-1261888. Vollends verärgert bin ich aber nun, weil als Rückmeldeoption nur Telefon zugelassen wird mit dem großzügigen Angebot eines Zeitfensters für den von mir NICHT ERWÜNSCHTEN ANRUF.
Wenn schon der Online-Weg zum Widerspruch gegen die ePA mit technischen Problemen behaftet ist, wie groß werden die technischen Probleme erst bei der ePA sein? Dann verbringt der behandelnde Arzt wertvolle Zeit mit dem vergeblichen Befüllen der ePA anstatt mit dem Patienten.
Mit freundlichem Gruß und herzlichem Dank für Ihren wertvollen Blog,
Dagmar Brandt
4. Leserbrief
Hallo Herr Wurzbacher,
vielen Dank für Ihren Artikel.
Ich habe der e-Patientenakte widersprochen. Da ich jedoch weder eine digitale noch schriftliche Bestätigung dazu erhalten habe, könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass man mich trotzdem hinter meinem Rücken bzgl. Gesundheit oder Krankheit auf dem digitalen Pfad „verfolgen“ wird.
Die Zustimmungs- bzw. Absagemöglichkeit sehe ich daher nur als „demokratische Beruhigungspille“. Die wiederum lässt sich dann wieder gut dafür nutzen, um den Wirkungsgrad der Verdummungs- und Überwachungspolitik in der Bevölkerung zu messen.
Aber ok, vielleicht sehe ich ja auch schon wieder viel zu düster in Dunkeldeutschland.
Meine psychisch kranke Tochter habe ich vorsorglich von einer Zustimmung zu dieser Akte abgeraten.
Beste Grüße
Martina R.
5. Leserbrief
Moin,
volle Zustimmung: medizinische Daten sind hochsensibel, weswegen sie -bisher- besonders geschützt waren; sie genossen sogar eine noch höhere Stufe als das, was bisher durch das Bundesdatenschutzgesetz & die DSGVO erreicht wurde. Daher gehören sie weder zentral gespeichert noch in irgendwelchen virtuellen Wolken. Andere Länder, welche diese sensiblen Daten schon seit Längerem speichern, hatten bereits hochnotpeinliche Datenabflüsse, weil sich Dritte in ihre Computersysteme gehackt hatten. Ich meine, daß Indien & Norwegen dazugehörten.
Nicht nur aus Sicht eines Datenschützers, sondern auch aus Sicht eines echten Demokraten verbieten sich Opt-Out-Systeme, frei nach dem Motto: wir bedienen uns erst mal, und wem das nicht gefällt, der muß sich selbst aktiv abmelden. Die Würde des Bürgers wahrt ausschließlich das Opt-In-Verfahren; ein Umstand, der in vielen Köpfen der Verantwortlichen immer weiter im Nebel zu verschwinden droht. Daß ein Karl Klabauterbach die Bürger von Subjekten zu Objekten degradiert, damit diese von der Pharmaindustrie “verwertet” werden können, hatte er eindrucksvoll während “Corona” bewiesen. Warum dieser Kerl noch im Amt und nicht hinter Gittern ist, wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben. Wer erinnert sich noch an die zwangsweise abzugebenden “Kontaktdaten” beim Besuch etwa gastronomischer Stätten, die sogar von der Polizei zur Fahndung mißbraucht wurden, obwohl dies explizit ausgeschlossen wurde?
Meine Daten will ich gewiß nicht in der ePA sehen, weswegen ich mich sofort, als das Schreiben von meiner Krankenkasse kam, davon abgemeldet bzw. allen Punkten widersprochen habe. Meiner Frau rate ich das Gleiche, was sie auch vor hat. Schließlich besteht nicht nur die Gefahr, daß ihre Daten gleichermaßen mißbraucht werden, sondern meine als ihr Ehepartner gleich mit. Selbiges gilt auch für Familien mit Kindern.
Genauso wie bei einem medizinischen Eingriff, beispielsweise einer Impfung (die den Namen heute noch verdient!), wird stets abgewogen zwischen dem Nutzen- & Schadensverhältnis: bringt mir diese Maßnahme mehr, als daß sie Schäden anrichtet? Bei der ePA muß man ganz klar sagen, daß die Schlagseite deutlich zum Schaden hin ausgerichtet ist. Wer beispielsweise bestimmte Medikamente nicht verträgt, der kann in seiner Geldbörse entsprechende Hinweise gut sichtbar platzieren, wenn mit Bewußtlosigkeit gerechnet werden muß. Dazu bedarf es keiner zentral gespeicherten Datenbank. Hier fehlt abermals eine Verhältnismäßigkeitsüberprüfung.
Der neue Trend, alles mit einer Smartphone-Anwendung (“App”) zu verwalten, hat ebenfalls seine Schattenseiten: man lasse Analysewerkzeuge wie “Exodus” über seine Android-“Apps” laufen — und erstarre, ob der vielen Tracker & Datenabflüsse. Daher darf es nirgendwo einen Zwang geben, Programme Dritter auf einem Smartphone installieren zu müssen. Oder anders herum gesagt: es muß auch abseits vom Smartphone Möglichkeiten geben, den Fluß der eigenen Daten zu steuern, Stichwort: Recht auf analoges Leben, das gerade auch auf die ePA zutrifft.
Der Spruch: “Ich habe doch nichts zu verbergen”, wenn es darum geht, ob & welche persönlichen Daten abfließen, wird nur allzu gerne genannt und könnte doch falscher nicht sein: Es geht nicht darum, etwas zu verbergen, sondern bestimmten Stellen die Offenlegung persönlicher Daten zu verhindern, weil diese Schindluder damit treiben können, bis hin zur Existenzvernichtung. Schon heute gibt es Nachteile für Patienten mit bestimmten Erkrankungen. So hörte ich von einem Fall, dem eine Zahnzusatzversicherung mit der Begründung verwehrt wurde, daß er in psychologischer Behandlung sei. Derlei Szenen kann man vielfältig weiterspinnen bis hin zu höheren Beiträgen für “Risikopatienten” oder gar zur Verweigerung von (lebensnotwendigen) Behandlungen, Ausschluß von bestimmten Dingen etc., das Wohlverhalten belohnt und Fehlverhalten sanktioniert — natürlich im Sinne der Betreiber.
Wie florierend das Geschäft mit unausgereiften & lebensgefährlichen Medizinprodukten ist, das beweisen uns die mRNS-Präparate, die man fälschlicherweise als “Impfung” bezeichnet. Gemessen am hohen Grad der Nebenwirkungen inklusive Todesfällen hätten sämtliche Aufsichtsbehörden dieser Scharlatanerie längst einen Riegel vorschieben müssen. Gerade diese Produkte, die man über Jahre mehr oder weniger zwangsweise in die Körper verspritzte, können die gesunkene Lebenserwartung sehr gut erklären.
Danke für den wichtigen Artikel. Möge er vielen Lesern die Erkenntnis bescheren, besser heute als morgen der ePA vollumfänglich zu widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Schauberger
6. Leserbrief
Es ist zu befürchten, dass viele Menschen die Datenschutzproblematik nicht ernst nehmen bzw. Menschen, die das tun in den Bereich „Schwurbler und Verschwörungstheoretiker“ gelegt werden. Die sensibelsten Daten, die ein Mensch hat, sind seine Gesundheitsdaten. Salopp gesagt: Meine Leberwerte gehen nur meinen Arzt, mich und den Wirt meiner Stammkneipe etwas an ? Ich hatte seinerzeit meiner Krankenkasse einige Fragen zu dem Thema gestellt:
Frage:
Ist sicher gestellt, dass bei Einrichtung dieser ePA alle Daten in Deutschland bzw. Österreich (Firma RISE) bleiben, es also definitiv keine Weitergabe an Microsoft, Google, Meta, Facebook oder andere US-Firmen gibt?
Antwort:
„Eine Verarbeitung der Daten unserer Versicherten außerhalb der europäischen Union durch uns findet nicht statt.“
(Bemerkung: ich hatte nicht gefragt, ob die Krankenkasse diese Daten verarbeitet, sondern generell keine Weitergabe erfolgt)
Frage:
Ist sichergestellt, dass keine Behörde automatisch Zugriff auf Daten in der epa bekommt (unter Behörde fallen neben Behörden / Institutionen der Bundesregierung auch EU- und US- Behörden)?
Antwort:
„Eine Verarbeitung der Daten unserer Versicherten außerhalb der europäischen Union durch uns findet nicht statt. Zugriff auf Ihre Daten ist nur berechtigten Leistungserbringern und Ihnen gestattet. Über das Aktivitätenprotokoll können Sie aber prüfen, ob tatsächlich Daten durch einen Leistungserbringer in Ihrer ePA abgelegt wurden oder jemand außer Ihnen auf Informationen und /oder Dokumente zugegriffen hat.“
(Bemerkung: Die Gruppe mit „Berechtigte Interessen“wird ab Sommer 2025 aufgeweicht, dann können auch Google & Co kommen.)
Frage:
Ist dies auch in Zukunft garantiert (also bei jeder Erweiterung der Dienste keine automatische Freigabe der ich widersprechen muß sondern eine automatische Sperre, die ich aufheben kann)?
Antwort:
„Auch zukünftig unterliegt die ePA strengen gematik-Spezifikationen, der DSGVO und Sicherheitsvorgaben. Über jegliche Änderungen werden Sie informiert. Die Einwilligungserklärung, die Nutzungsbedingungen, sowie Informationen rund um den Datenschutz sind in Ihrer ePA und auf unserer Website jederzeit einsehbar.“
(Bemerkung: Diese Frage hat sich eigentlich erledigt. Durch Umstellung auf „Opt-Out“ Verfahren ist alles erlaubt, ich muß einzeln und detailliert widersprechen)
Frage:
Da ich grundsätzlich keine sicherheitsrelevanten Apps auf dem Smartphone installiere, kommt die angebotene Android- App nicht in Frage (habe sowieso ein Google freies Smartphone ohne Google Pay). Die im download Bereich gefundene App für den PC (Linux) scheint eine gute Alternative zu sein, sofern der gleiche Leistungsumfang (zumindest sperren und freigeben) besteht. Ist das so oder benötige ich dafür zwingend diese Android bzw. iOS App?
Antwort:
„Die Verwaltung der Dokumente in der ePA (elektronischen Patientenakte) ist nun auch über den PC möglich, wenn Versicherte bereits eine bestehende ePA haben. Wobei die Registrierung – also die Erstellung eines Accounts – derzeit nur über ein Smartphone möglich ist. Ihr google-freies Smartphone erfüllt die Sicherheitsvoraussetzungen nicht, da die ePA wird nicht von ColorOS, OxygenOS, MIUI, OREO, FairphoneOS, GrapheneOS und ähnlichen Betriebssystemen unterstützt. Die ePA wurde entwickelt, um in einer bestimmten Betriebsumgebung optimal zu funktionieren. Sicherlich könnten einige Funktionen auch auf einem anderen Betriebssystem laufen, oder sogar die meisten, aber es besteht das Risiko, dass nicht alles richtig läuft oder dass die Gesamtleistung nicht erstklassig ist oder, schlimmer noch, dass die Sicherheit der persönlichen Daten beeinträchtigt wird.“
(Bemerkung: bei „ein googlefreies Smartphone erfüllt die Sicherheitsvoraussetzungen nicht”, hab ich dann lachend über dem Tisch gelegen)
Nebenbei noch bemerkt, dass in solch einer ePA hervorragend der Impfstatus „dokumentiert“ werden kann.
Anbei noch der Link zur HP des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit interessanten Hintergrundinfos zu dem Thema: bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/elektronischePatientenakte.html
Ich habe darauf der Einrichtung dieser ePA widersprochen.
Mit freundlichen Grüssen
R. Binde
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