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Titel: Bundesregierung: Sendeverbot von RT gut – von Al Jazeera schlecht

Datum: 7. Mai 2024 um 12:03 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Medienkonzentration, Vermachtung der Medien
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Am 5. Mai hatte die israelische Regierung verkündet, dass sie den staatlich finanzierten katarischen Sender Al Jazeera „mit sofortiger Wirkung“ schließen werde. Dieser stelle eine Gefahr für die Sicherheit Israels dar und sei ein „Sprachrohr der Hamas“. Die deutsche Bundesregierung verurteilte diesen Schritt und erklärte, eine vielfältige Presselandschaft sei ein „wichtiger Grundpfeiler jeder liberalen Demokratie“, gerade in Krisenzeiten sei es wichtig, „die Pressefreiheit besonders zu schützen“. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wieso die Bundesregierung das Verbot von Al Jazeera verurteilt, aber das mit sehr ähnlichen Argumenten begründete Verbot von RT gutheißt und sogar aktiv vorangetrieben hat. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

„Sprachrohr der Hamas“ versus „Sprachrohr des Kremls“

Die angewandte Sprache und regierungsamtlichen Begründungen aus Tel Aviv zur Schließung von Al Jazeera und derjenigen aus Berlin und Brüssel zur Schließung von RT zwei Jahre zuvor ähneln sich sowohl in Form wie in Inhalt. Die einen wollen das angebliche „Sprachrohr der Hamas“ zum Verstummen bringen, die anderen das ebenso angebliche „Sprachrohr des Kremls“. Ebenso legten beide Seiten für ihre identischen Behauptungen wie „Verbreitung von Fake News“ keinerlei konkrete Belege in den Verbotsanträgen vor.

Auch die damalige Begründung von EU-Vertretern, es handele sich bei RT und Sputnik „nicht um journalistische Medien, sondern um Waffen des Kremls in einem Informationskrieg“ und diese dürften „die Redefreiheit nicht zur Verbreitung von Kriegspropaganda missbrauchen“ (so etwa die EU-Kommissionsvize Vera Jourova), findet sich in nur leicht abgewandelter Form genauso in der Pressemitteilung des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu. Auch die vorgeschlagenen Wege zur Verhinderung des Empfangs der jeweiligen Sender sind identisch. Aus Israel heißt es dazu: „Verhinderung von Sendungen der Journalisten des Senders, Ausschluss des Senders von Kabel- und Satellitenanbietern, Sperrung seiner Website usw.“

Der einzige wirkliche Unterschied liegt darin, dass die Vertreter aus Berlin und Brüssel, im Gegensatz zu ihren israelischen Kollegen, das damalige RT-Verbot nicht mit Bibel-Stellen untermauert haben. Beim israelischen Kommunikationsminister Shlomo Karhi war die Verkündung des Al Jazeera-Verbots mit zahlreichen Tora-Zitaten angereichert:

Es ist zu viel Zeit vergangen, und wir haben zu viele rechtliche Fallstricke überwunden, um diesen Moment zu erreichen, aber es ist gut, dass er gekommen ist. Die Entscheidung ist gefallen, und sie wird umgesetzt: „Gott wird für euch kämpfen, und ihr werdet schweigen“ [Exodus 14:14] – ihr werdet die Sprachrohre und die Aufwiegelung des Feindes zum Schweigen bringen.“

Geh’ hin in dieser deiner Kraft und rette Israel. [Richter 6:14]“

Das Auswärtige Amt reagierte auf das Verbot des Senders aus Katar einen Tag später mit folgendem Tweet:

„Eine freie & vielfältige Presselandschaft ist wichtiger Grundpfeiler jeder liberalen Demokratie. Gerade in Krisenzeiten …“

Angesichts solcher Äußerungen sollte man sich nochmals in Erinnerung rufen, wie die Bundesregierung in einem historisch einmaligen und zudem medienrechtlich sehr fragwürdigen Akt eine EU-Verordnung vom 1. März 2022 umsetzte, die das Verbot aller Angebote von RT und Sputnik zum Inhalt hatte. Das Verbot umfasst dabei nicht nur die Sender, sondern auch alle technischen Dienstleister – also Internet-Plattformen wie YouTube, Pay-TV-Sender oder Kabel-TV-Angebote wie Sky, Vodafone oder Kabel Deutschland. Ihnen ist es verboten, RT- sowie Sputnik-Inhalte „zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung über Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder -Anwendungen, unabhängig davon, ob sie neu oder vorinstalliert sind“, heißt es in der entsprechenden Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 2. März. Ebenso wurden alle Rundfunklizenzen oder -genehmigungen sowie Übertragungs- und Verbreitungsvereinbarungen ausgesetzt.

In diesem Zusammenhang ist auch die Aussage der Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann bei der aktuellen BPK vielsagend, die Verbotsentscheidungen zu RT und Al Jazeera seien nicht vergleichbar, denn Ersteres „war ja eine Entscheidung in Brüssel“.

Abgesehen von dem damit verbundenen grundsätzlichen massiven Einschnitt in die Meinungs- und Pressefreiheit ist es bis heute fraglich, ob die EU überhaupt das Recht hatte, so in die Medienpolitik ihrer Mitgliedsländer einzugreifen. Denn zumindest Medienpolitik und -recht lagen bis dato eigentlich im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der einzelnen Nationalstaaten, nicht der EU. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags heißt es dazu beispielsweise: 

In der Europäischen Union (EU) sind in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Medienpolitik verantwortlich. In Deutschland sind es insbesondere die Bundesländer.“

Dies änderte sich erst zwei Jahre später mit der Verabschiedung des von Ursula von der Leyen initiierten sogenannten „Medienfreiheitsgesetzes“ am 13. März 2024. Der auf EU-Fragen spezialisierte Journalist Eric Bonse spricht in diesem Zusammenhang von einem „erheblichen Machtzuwachs für Brüssel“ und führt dies in einem Beitrag mit dem Titel  „Brüssel übernimmt Kontrolle über die Medien“ auch weiter aus: 

Bei ihrem Start hatte die von-der-Leyen-Behörde keine nennenswerten Kompetenzen in der Medienpolitik. Vier Jahre später verbietet sie unerwünschte Sender (RT und Sputnik), kontrolliert das Internet und Nachrichtenkanäle wie X / Twitter – und knöpft sich nun auch noch Presse, Funk und Fernsehen vor. Und all dies tun ungewählte EU-Beamte – natürlich im Namen der Demokratie und der Freiheit. Sie wollen nur unser Bestes, vor allem bei der Europawahl.“

Es ist davon auszugehen, dass Deutschland sehr wahrscheinlich auch ohne die Initiative der EU solche zutiefst der Presse- und Meinungsfreiheit widersprechenden Maßnahmen durchgeführt hätte. Das Vorgehen zeigt aber die ganze Fragwürdigkeit des Verbot-Konstruktes gegen RT auf. Die EU hat damit, ebenso wie jetzt die israelische Regierung mit Al Jazeera, einen Präzedenzfall geschaffen, der bei Bedarf unmittelbar auch auf andere Medien ausgeweitet werden kann, die aus Regierungs- und Kommissionsicht inhaltlich nicht auf Linie sind.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 6. Mai 2024

Frage Taibi (Al Jazeera-Journalist)
Frau Deschauer, die israelische Regierung hat gestern die Büros des Senders Al Jazeera Network im Land geschlossen. Dazu hätte ich gern Ihren Kommentar.

Deschauer (AA)
Wir haben uns auf X dazu geäußert. Ich kann es hier aber noch einmal unterstreichen.

Pressefreiheit ist ein extrem hohes Gut. Das hatten wir gerade erst am Freitag in der Bundespressekonferenz besprochen und gewürdigt. Das gilt immer und zu jeder Zeit und gerade in Momenten wie diesen, wo wir regelmäßig von einer Konflikt- und Kriegssituation sprechen. Insofern ist der Schritt der Schließung kein Schritt in die richtige Richtung. Wir kritisieren das und werden das auch ansprechen. Ich verweise noch auf die Äußerungen, die Sie schriftlich nachlesen können.

Frage Jessen (freier Journalist)
Frau Deschauer, die Vereinten Nationen haben das ja auch als Eingriff in die Pressefreiheit kritisiert. In der Vergangenheit haben auch westliche Sender Material von Al Jazeera übernommen, vor allem solches, das die Schäden und Verwüstungen in Gaza und die Verletzungen und Toten bei den Palästinensern zeigt. Haben Sie eine Vorstellung davon, wo dieses Material in Zukunft herkommen könnte?

Deschauer (AA)
Das habe ich jetzt persönlich nicht. Aber Sie sprechen einen Aspekt an, den ich bereits erwähnt habe, dass eine freie und vielfältige Berichterstattung und der Zugang dazu ein oberstes Gebot für eine frei berichtende Presse ist und das gerade in Konflikt- und Kriegssituationen gilt.

Frage Warweg
Ich habe eine kurze Verständnisfrage. Israel argumentiert ja bezüglich der Schließung von Al Jazeera recht ähnlich, wie das die Bundesregierung bei dem Verbot von RT gemacht hat. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sehen Sie die Argumentation Israels bezüglich des Verbots von Al Jazeera als nicht sehr stichhaltig an. Könnten Sie kurz darlegen, wo da für Sie der qualitative Unterschied ist zwischen der Argumentation Israels und der Argumentation der Bundesregierung bezüglich des RT-Verbots?

Deschauer (AA)
Dann fange ich einmal an. Ich würde zunächst einmal verschiedene Aspekte nicht vermengen wollen. Ich glaube, wir hatten hier in der Vergangenheit auch schon, als die Frage rund um Al Jazeera aufkam, dargestellt, dass wir Al Jazeera als einen Sender vor Ort sehen, der in dieser Lage dazu beiträgt, Berichterstattung in einem Krisen- und Konfliktgebiet zu gewährleisten. Ich möchte mir, um noch einmal auf den Anfang zurückzukommen, die Prämissen jetzt in Ihrer Frage – und das war vielleicht auch eher ein Kommentar – nicht zu eigen machen, aber die Frage noch an das BPA abgeben.

Vize-Regierungssprecherin Hoffmann
Ich sehe da keine Vergleichbarkeit. Deshalb würde ich mich darauf auch gar nicht einlassen wollen. Im Übrigen war das ja eine Entscheidung in Brüssel.

Deschauer (AA)
Ich habe eine Ergänzung dazu, weil mich die Kollegen freundlicherweise noch auf einen nicht ganz unrelevanten Aspekt hingewiesen haben: Das ist natürlich auf klarer Rechtsgrundlage und auch sanktionsrechtlicher Grundlage aus Brüssel erfolgt, wie die stellvertretende Regierungssprecherin schon gesagt hat.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 06.05.2024


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