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Titel: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) – Messen mit zweierlei Maß?
Datum: 29. März 2024 um 12:00 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Wertedebatte
Verantwortlich: Redaktion
Der Professor für Wirtschaftspsychologie Oliver Hirsch hatte dem DIMR mehrfach Fragen zur Position zur Corona-Politik zugestellt. Weil diese Fragen bis heute unbeantwortet geblieben sind, sollen sie hier veröffentlicht werden. Von Oliver Hirsch.
Über den Autor: Prof. Dr. rer. nat. Oliver Hirsch ist Professor für Wirtschaftspsychologie mit Schwerpunkt Grundlagen und Methoden (Datenverarbeitung und Statistik, Forschungsmethoden, Biopsychologie) an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Er publiziert sowohl im wissenschaftlichen als auch im wissenschaftsjournalistischen Bereich.
„Menschenrechte gelten für alle Menschen, weil sie Menschen sind. Jederzeit und überall.“ Das verkündet Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) auf der Homepage des DIMR (Zugriff am 21. September 2023). Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es wurde am 08. März 2001 gegründet, ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Bundestag sowie für einzelne Projekte aus Drittmitteln finanziert. Trotz dieses Finanzierungsmodells sieht man sich als unabhängig.
Im Kuratorium findet sich beispielsweise seit März 2022 Anetta Kahane als stimmberechtigtes Mitglied. Unter den 86 gelisteten Mitgliedern befinden sich unter anderem die Amadeu-Antonio-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung, aber auch Einzelpersonen wie z.B. Dr. Beate Wagner, Managing Director der Global Young Academy, deren Gründung durch das World Economic Forum (WEF) gesponsert wurde. Das Institut verfügt über eine Personalausstattung, die sicherlich so manchen Universitätsfachbereich neidisch werden lässt.
Es unterhält auch eine umfangreiche Kommunikationsabteilung mit Pressesprecherinnen und Referentinnen für Öffentlichkeitsarbeit. Umso bemerkenswerter finde ich es, dass man offenbar nicht willens oder in der Lage war, auf meine postalische Presseanfrage vom 26. Juni 2023 und deren Wiederholung vom 05. September 2023 zu antworten, nicht einmal mit einer Eingangsbestätigung und/oder der begründeten Ablehnung einer Beantwortung. Daher werde ich im Folgenden darlegen, was ich gerne vom DIMR gewusst hätte, und Sie, werte Leserinnen und Leser, mögen sich bitte selbst ein Urteil bilden, warum diese Fragen offenbar derart unangebracht waren, dass man mich mit Nichtbeachtung bedacht hat.
Im März 2020 hat das DIMR seine Stellungnahme „Corona-Krise: Menschenrechte müssen das politische Handeln leiten“ veröffentlicht. Ansonsten wurden lediglich noch eine Stellungnahme zu Kinderrechten in der Corona-Pandemie vom 29. Mai 2020 und eine Position zu Auswirkungen auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 28. Mai 2021 veröffentlicht. Weitere Publikationen zum Thema Corona finden sich nicht. In der Stellungnahme „Corona-Krise: Menschenrechte müssen das politische Handeln leiten“ lautet es unter anderem:
„Gleichzeitig gilt, dass der Schutz der Gesundheit als legitimes Ziel nicht zur übermäßigen Einschränkung anderer Rechte beziehungsweise zur Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile führen darf. Auch in einer Krise wie der derzeitigen gelten die Grund- und Menschenrechte vollumfänglich weiter.“ (Seite 3)
„Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet dabei, solche Einschränkungen zeitlich eng zu begrenzen, ihre Wirksamkeit und Auswirkungen genau zu beobachten, um gegebenenfalls nachzusteuern. Gerade in Ausnahmesituationen bewährt sich so der menschenrechtlich gebundene Rechtsstaat.“ (Seite 3)
„Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Behörden Maßnahmen ergreifen, die nicht zu einer Diskriminierung führen und in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehen.“ (Seite 4)
„Ausnahmezustände müssen außerdem – soweit möglich – in ihrem räumlichen Geltungsbereich und in jedem Fall in ihrer Dauer begrenzt werden. Eine Beschränkung der Rechte darf sich nicht auf bestimmte, insbesondere benachteiligte Bevölkerungsgruppen, diskriminierend auswirken. Das Fortdauern der Notstandslage und die Möglichkeit der Abmilderung der getroffenen Maßnahmen sind ständig zu überprüfen; für die Betroffenen muss es Zugang zu wirksamem Rechtsschutz geben.“ (Seite 5)
„Das Grundgesetz kennt aus guten Gründen kein Aussetzen von Grundrechten in einer Notstandssituation – nicht im Katastrophenfall und auch nicht im Verteidigungsfall.“ (Seite 6)
„Es sollte jeweils zeitnah auch evaluiert werden, ob die Maßnahmen das verfolgte Ziel erreichen und welche Auswirkungen sie auf andere Menschenrechte haben. Hier haben der Bundestag und die Länderparlamente eine wichtige menschenrechtliche Kontrollfunktion, ergänzt durch Medien und Öffentlichkeit.“ (Seite 7)
„Die ständige Überprüfung und Beendigung der Sonderregelungen für die Corona-Pandemie in Deutschland und Europa ist auch deshalb geboten, um deren Ausnahmecharakter zu bekräftigen und so zu verhindern, dass sich Politik und Gesellschaft schleichend an schwerwiegende Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte gewöhnen.“ (Seite 13)
„Und es braucht die Wachsamkeit aller, damit Ausnahmeregelungen die Ausnahme bleiben.“ (Seite 14)
Dazu hatte ich an das DIMR folgende Fragen:
Ich bin davon ausgegangen, dass diese Fragen durchaus legitim seien angesichts der meiner Ansicht nach vielversprechenden Ansätze, die das DIMR bereits sehr früh zum Zeitpunkt der Krise geäußert hat. Leider hat sich das Institut dann im weiteren Verlauf offensichtlich weder zu den sich entwickelnden kontroversen epidemiologischen Evidenzen (entsprechende wissenschaftliche Literatur kann gerne in meinen wissenschaftlichen Publikationen zum Thema nachgelesen werden) und deren Konsequenzen für die Menschenrechte noch zu der stattgefundenen massiven Spaltung der Gesellschaft weiter schriftlich in einer ähnlichen Form wie in der erwähnten anfänglichen Stellungnahme geäußert. Dieser zuletzt erwähnte Punkt stellte den zweiten Teil meiner Anfrage dar.
Ich habe das DIMR mit einigen Aussagen von Menschen des öffentlichen Lebens, unter anderem auch von Politikern, konfrontiert, die Mitglieder der Gesellschaft betreffen, die sich nicht einer experimentellen medizinischen Behandlung unterziehen wollten. Entsprechende Äußerungen können hier: ich-habe-mitgemacht.de oder hier clubderklarenworte.de/gegen-das-vergessen/ nachgelesen werden. Laut diesen Aussagen sollen Menschen, die die Behandlung mit experimentellen Impfungen gegen Corona ablehnen, kein Geld mehr bekommen, der Zugang zur Rente verwehrt werden, in Beugehaft genommen werden, medizinische Behandlung verweigert werden, aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden, um nur eine Auswahl zu nennen. Die aus meiner Sicht schlimmste Entgleisung stammt von Heinz Bude, ehemaliger Soziologieprofessor an der Universität Kassel: „Klare Kante, klare Richtung. Impfgegner müssen fühlbar Nachteile haben“; „Und im Grunde, in gewisser Weise, kann man sich nicht länger mit denen beschäftigen. Das ist so. Die kann man nicht nach Madagaskar verfrachten. Was soll man machen?“ (Heinz Bude, Soziologieprofessor Uni Kassel, Podcast Steingarts Morning Briefing, 07. Dezember 2021).
Den nicht ganz so Geschichtskundigen – soll vorkommen, sieht man auch aktuell bei Justin Trudeau, der einem Kriegsverbrecher der Waffen-SS im kanadischen Parlament stehend applaudiert – sei verkürzt erläutert, dass die Nationalsozialisten den Plan hatten, Juden nach Madagaskar zu deportieren, allerdings nicht, um ihnen dort ein schönes Leben in der Wärme zu ermöglichen. Sie sollten dort in einer Strafkolonie, bewacht von der SS, letztlich ebenso vernichtet werden, da die Ressourcen dieser Insel für die geplante Menge an Menschen nicht gereicht hätten.
Mir ist unerklärlich, warum diese zutiefst volksverhetzende Äußerung bis heute keinerlei Konsequenzen haben konnte, während Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wiederholt wegen Volksverhetzung der Prozess gemacht werden soll. Ein Mitarbeiter des DIMR hat sich nun berufen gefühlt, in einer „Analyse/Studie“ zu dem Ergebnis zu kommen, dass die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) verboten werden könne, da diese eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstelle. Nun unterliege ich als ehemaliges Mitglied der Partei DIE GRÜNEN in den 1980er-Jahren und Mitglied der damaligen Friedensbewegung sicherlich nicht primär dem Verdacht, ein Rechtsextremist zu sein – obwohl, wer weiß das schon heutzutage –, und als echter Antifaschist, der wesentlich dafür gesorgt hat, dass seine ehemalige Schule nicht mehr nach einem in den Nürnberger Prozessen verurteilten Kriegsverbrecher benannt ist, hätte ich zu einigen Äußerungen von Politikerinnen und Politikern der AfD durchaus etwas zu sagen. Was mich jedoch massiv stört in unserem Land, speziell in den vergangenen Jahren, ist das Messen mit zweierlei Maß, und darauf möchte ich nun eingehen. Ich habe das DIMR hinsichtlich der oben erwähnten Äußerungen, unter anderem von Heinz Bude, mit den folgenden Fragen konfrontiert, die Formulierungen aus dem Gutachten ihres Mitarbeiters Dr. Hendrik Cremer enthalten:
Diesen Rückgriff auf die eigenen Formulierungen im Zusammenhang mit den Entgleisungen nicht weniger Politiker gegenüber Menschen, die sich völlig legitim gegen eine medizinische Behandlung entschieden haben, fand man beim DIMR offenbar so unangebracht, dass man mir noch nicht einmal den Eingang meiner Presseanfrage bestätigen wollte. Ich finde es hingegen unangebracht, dass gegen einen Teil der Gesellschaft massive Ausgrenzung und Hetze betrieben werden durfte, ohne dass sich eine zuständige Institution wie das DIMR schützend vor die Betroffenen gestellt hat und somit nicht für deren elementare Menschenrechte eingestanden ist.
Titelbild: KlavdiyaV / Shutterstock
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