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Titel: „Demokratiefördergesetz“ – Was versteht Bundesregierung konkret unter „Verhöhnung des Staates“?
Datum: 19. Februar 2024 um 12:10 Uhr
Rubrik: Bundesregierung, Innere Sicherheit
Verantwortlich: Florian Warweg
Innenministerin Nancy Faeser hatte am 13. Februar erklärt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Doch war bisher in diesem Kontext das Verhöhnen, also sich über Staat und seine Institutionen lustig machen, elementarer und nicht strafbewehrter Bestandteil der politischen und medialen Kultur der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, was die Ministerin konkret unter „Verhöhnen des Staates“ versteht und wie sie dies jetzt verfassungskonform strafrechtlich verfolgen will. Von Florian Warweg.
Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Februar 2024
Frage Warweg
Innenministerin Nancy Faeser hat am 13. Februar auf X unter anderem erklärt: Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. – Das Verhöhnen, also das Lustigmachen über den Staat und seine Institutionen, ist ja Teil des normalen politischen und medialen Geschehens. Da würde mich interessieren: Können Sie vielleicht noch einmal konkretisieren, was die Innenministerin mit „verhöhnen“ meinte, was sie jetzt strafrechtlich verfolgen will?
Kall (BMI)
Es geht wie bei dem ganzen Maßnahmenpaket, das die Bundesinnenministerin hier gestern an gleicher Stelle vorgestellt hat, um Rechtsextremisten, um den Kampf gegen Rechtsextremismus und für den Schutz der Demokratie. Insofern steht das ganz klar in dem Kontext. Dabei hat sie einen sogenannten ganzheitlichen Ansatz vorgestellt, der beispielsweise im Bereich der Verfolgung der organisierten Kriminalität gilt. Das bedeutet, dass sich nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, die Polizei und der Verfassungsschutz Rechtsextremisten sozusagen annehmen, sondern auf Grundlage der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden auch andere Behörden aktiv werden. Das kann zum Beispiel die Gaststättenaufsicht sein, wenn Rechtsextremisten regelmäßig in bestimmten Gaststätten ihre Treffen abhalten, Konzerte durchführen und Ähnliches tun, um so etwas zu verhindern. Das ist rechtlich möglich, und das wollen wir auch verstärkt tun. Das steht, wie gesagt, auf der Grundlage der Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen. Auf dieser Grundlage können Informationen auch an kommunale Behörden und an Landesbehörden übermittelt werden, die dann entsprechend agieren können, um Rechtsextremisten in ihrem Handeln einzuschränken.
Zusatzfrage Warweg
Mir hat sich jetzt noch nicht ganz erschlossen, was sie mit „verhöhnen“ meint. Das wird man ja vermutlich verfassungsrechtlich auch nicht nur auf Rechtsextremisten eingrenzen können. Können Sie also noch einmal kurz benennen, wie „verhöhnen“ hier rechtlich definiert wird?
Kall (BMI)
Das ganze Paket richtet sich, wie gesagt, gegen Rechtsextremismus. Gemeint sind Gruppierungen, die den Staat bzw. unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, sie infrage stellen. Das ist auch mit „verhöhnen“ gemeint. Es gibt ein ganzes Spektrum derer, die den Staat delegitimieren wollen, das sich insbesondere auch in den letzten Jahren verstärkt entwickelt hat. So heißt es auch in den entsprechenden Statistiken und Berichten zur politisch motivierten Kriminalität sowie im Verfassungsschutzbericht. Um genau diese Personen geht es, die letztlich mit Umsturzfantasien, mit grob verfassungsfeindlichen Vorstellungen versuchen, hier ein anderes System nach ihrer Vorstellung zu errichten. Die gilt es zu bekämpfen. Das sind diejenigen, die den Staat verhöhnen und gegen die sich das Handeln auch richtet.
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.02.2024
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=111295