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Titel: 22 Jahre US-Folterlager Guantánamo auf Kuba: Bundesregierung wagt etwas Kritik an den USA
Datum: 12. Januar 2024 um 9:00 Uhr
Rubrik: Außen- und Sicherheitspolitik, Bundesregierung
Verantwortlich: Florian Warweg
Am 11. Januar jährte sich zum 22. Mal die Inbetriebnahme des Gefangenen- und Folterlagers Guantánamo innerhalb der gleichnamigen US-Militärbasis auf Kuba. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wie die Bundesregierung aus völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Perspektive die Weiterexistenz dieses Lagers im Jahr 2024 bewertet. Während der Vertreter des Auswärtigen Amtes für bundesdeutsche Verhältnisse recht deutliche Worte zur Weiterexistenz des Folterlagers fand, war für ihn die grundsätzliche Tatsache, dass die USA gegen den ausdrücklichen Willen der kubanischen Regierung auf der Insel einen Militärstützpunkt betreiben, nicht kritikwürdig. Von Florian Warweg.
Protokollauszug von der Regierungspressekonferenz am 10. Januar 2024
Frage Warweg
Am 11. Januar jährt sich zum 22. Mal die Inbetriebnahme des US-Gefangenen- und Folterlagers Guantánamo. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, wie die Bundesregierung aus völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Perspektive die Weiterexistenz dieses Lagers im Jahr 2024 bewertet.
Fischer (AA)
Sie kennen die Haltung der Bundesregierung zu Guantánamo: Das Gefangenenlager in Guantánamo stellt aus unserer Sicht wichtige Prinzipien der Menschlichkeit, des Rechtsstaats und der Menschenrechte infrage. Das haben wir gegenüber den verschiedenen US-Regierungen, die es gab, seitdem Guantánamo in Betrieb ist, immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht. Sie wissen vielleicht auch, dass US-Präsident Biden im Februar 2021 erklärt hat, dass er die Schließung des Gefangenenlagers bis zum Ende seiner Amtszeit anstrebt. Diese Ankündigung begrüßen wir sehr.
Zusatzfrage Warweg
Apropos Völkerrecht: Das besagte US-Militärlager befindet sich ja auf einer karibischen Insel namens Kuba. Da würde mich interessieren: Wie bewertet die Bundesregierung ebenfalls aus völkerrechtlicher Perspektive die Tatsache, dass die USA einen Militärstützpunkt gegen den expliziten Willen der kubanischen Regierung aufrechterhalten?
Fischer (AA)
Ich glaube, die Sachlage ist ein bisschen komplexer. Guantánamo gehört, da haben sie recht, zum kubanischen Staatsgebiet, wurde aber zu Beginn des 20. Jahrhunderts an die USA verpachtet. Seit der kubanischen Revolution 1959 ist die kubanische Regierung jedoch der Auffassung, dass diese völkerrechtliche Praxis unwirksam ist und Guantánamo daher an Kuba zurückgegeben werden muss. Das ist zwischen Guantánamo (sic! gemeint ist Kuba) und den USA umstritten. Die USA berufen sich auf ihre Pacht, die Kubaner stellen das infrage. Das ist aber, ehrlich gesagt, eine bilaterale Angelegenheit zwischen den USA und Kuba.
Zusatzfrage Warweg
Diese Verpachtung beruht ja auf dem Platt Amendment von 1902. Zu diesem Zeitpunkt stand ganz Kuba unter US-Militärverwaltung. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung das auch eingedenk dieses historischen Hintergrunds bewertet.
Fischer (AA)
Dazu habe ich mich ja gerade geäußert. Das ist die Bewertung.
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 10. Januar 2024
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Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=109389