Verfassungsbeschwerde gegen Einrichtung von „NATO Security Assistance and Training for Ukraine“ (NSATU) auf deutschem Boden
Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Verfassungsbeschwerde hat der Jurist und Physiker Alexander Unzicker gestellt. Unter anderem solle festgestellt werden, „dass die Einrichtung des Hauptquartiers der NSATU auf deutschem Hoheitsgebiet verfassungswidrig“ und darum zu untersagen sei. Der Beschwerde liege eine offene Rechtsfrage zu Grunde – kurz formuliert, laute sie: Hat das Bundesverfassungsgericht die rechtliche Möglichkeit, Krieg zu verhindern? Wir dokumentieren hier den Antrag im Wortlaut. Von Redaktion.