Der Westen treibt Russland in einen folgenreichen Staatsbankrott
Am 4. April geschah das, womit wohl niemand gerechnet hätte, der sich mit Finanzthemen beschäftigt – Russland konnte eine ausstehende Dollar-Anleihe nicht bedienen. Lässt der russische Staat die nun nach internationalen Regeln geltenden 30 Tage Gnadenfrist verstreichen, gilt er technisch und rechtlich als bankrott. Doch dieser Staatsbankrott unterscheidet sich in so ziemlich allen Punkten von vorherigen Staatspleiten. Russland könnte zwar mühelos zahlen, die Sanktionen verhindern dies jedoch. Gleiches gilt für die Anleihen russischer Unternehmen. Es droht eine unschöne Pleitewelle und ein juristischer Krieg, der vor den Gerichten in Großbritannien ausgetragen wird. Wahrscheinlich ist das vom Westen genau so gewollt und läuft auf eine Enteignung der russischen Auslandsvermögen hinaus. Von Jens Berger.
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