Kein Stück vom Googlehupf. Das Leistungschutzrecht sollte Verleger satt machen – Schwarz-Gelb hat’s vergurkt.
Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Leistungsschutzrecht für unzulässig erklärt und der heimischen Verlegerlobby einen Dämpfer verpasst. Springer, Burda und Co. wollen Google eigene Presseinhalte zur Verlinkung auf dessen Suchmaschine nur gegen Genehmigung und Bezahlung überlassen. Die frühere Bundesregierung aus Union und FDP stand dafür prompt mit einem Gesetz bei Fuß. Zu mehr als teuren Rechtsstreitigkeiten hat das allerdings nicht getaugt. Jetzt landet es im Eimer und irgendwer muss für zehn Millionen Euro Prozesskosten aufkommen. Gut möglich, dass am Ende der Steuerzahler für Springer in die Bresche springt. Von Ralf Wurzbacher.