Von Andrea Komlosy[*] – Seit Juli 2021 leben EU-BürgerInnen mit einem neuen Reisedokument, dem sogenannten „Grünen Pass“. Sie benötigen es nicht nur für das Überschreiten von Staatsgrenzen, sondern auch, um ihre Bewegungsfreiheit im Inland in Anspruch zu nehmen: als Voraussetzung für den Zugang zu Kulturveranstaltungen, Sportstätten, Gaststätten oder Hotels. Dieser Pass weist ihren Corona-Status als „Geimpft – Getestet – Genesen“ aus – Bedingungen, die in unterschiedlicher Anwendung und Kombination in den meisten EU-Staaten darüber bestimmen, wer am gesellschaftlichen Leben teilhaben darf und wer nicht. Die Grundlage bieten Gesetze und Verordnungen in den einzelnen Ländern, die Frage nach deren grundrechtlicher bzw. verfassungsmäßiger Legitimität wird durch ein Gewirr von ständig wechselnden Bestimmungen sowie einer eskalierenden Ausweitung der Anwendungspflicht überlagert. Dieser Eingriff in die bürgerlichen Freiheitsrechte ist ein Kipppunkt in der Entwicklung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit.