Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte sieht Schuld für 48 Tote in Odessa am 2. Mai 2014 bei den örtlichen Behörden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) in Strasbourg nennt in einem aktuellen Urteil das Verhalten der ukrainischen Polizei und Feuerwehr am 2. Mai 2014 in Odessa als eine Ursache für den Tod von 48 Menschen. Sechs Menschen waren bei einer Straßenschlacht zwischen Maidan- und Anti-Maidan-Akivisten umgekommen und 42 Menschen bei einem Feuer in und vor dem Gewerkschaftshaus von Odessa. In den Jahren 2016 bis 2018 waren beim ECHR sieben Klagen von 28 Bürgern eingegangen. 25 der Kläger hatten Angehörige beim Brand im Gewerkschaftshaus verloren. Ein Bericht von Ulrich Heyden (Moskau).
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