Schadensersatz für Lohndrücker?
Vor nunmehr fünf Jahren führte die Bundesregierung den Mindestlohn für Briefzusteller ein. Anfang 2010 wurde das Gesetz jedoch aus formalen Gründen vom Bundesverwaltungsgericht wieder gekippt. Gestern reichte der ehemals größte Konkurrent der Deutschen Post AG, die Pin Mail, Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Es geht um fünf Millionen Euro, die Differenz zwischen dem Mindestlohn und dem Niedriglohn der Pin Mail. In einer gerechteren Welt würden nicht Lohndrücker die Bundesregierung verklagen, sondern von Berlin verklagt werden. Von Jens Berger