Die Polizei und die Corona-Gästelisten: Mit Täuschung in die Vorratsdatenspeicherung?
Die Beschlagnahmung von Corona-Gästelisten in Gaststätten durch die Polizei ist ein Vertrauensbruch. Auch wenn das Vorgehen durch die Strafprozessordnung gedeckt sein sollte: Es wurde im Vorfeld der Anordnungen ganz anders kommuniziert. Die Praxis bewegt sich in der Nähe der Vorratsdatenspeicherung und sie schwächt die wackelige Rechtfertigung für die ohnehin fragwürdigen Daten-Abfragen in Lokalen weiter. Von Tobias Riegel.
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