Schlagwort:
Herrmann, Joachim

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Die Polizei und die Corona-Gästelisten: Mit Täuschung in die Vorratsdatenspeicherung?

Die Polizei und die Corona-Gästelisten: Mit Täuschung in die Vorratsdatenspeicherung?

Die Beschlagnahmung von Corona-Gästelisten in Gaststätten durch die Polizei ist ein Vertrauensbruch. Auch wenn das Vorgehen durch die Strafprozessordnung gedeckt sein sollte: Es wurde im Vorfeld der Anordnungen ganz anders kommuniziert. Die Praxis bewegt sich in der Nähe der Vorratsdatenspeicherung und sie schwächt die wackelige Rechtfertigung für die ohnehin fragwürdigen Daten-Abfragen in Lokalen weiter. Von Tobias Riegel.

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Das bayerische Gefährder-Gesetz. Wegsperren – diese Möglichkeit zielt auch auf aufmüpfige Menschen, auf den fortschrittlichen Teil unserer Gesellschaft insgesamt

Am 19. Juli hat der Bayerische Landtag ein Gesetz verabschiedet, das weitreichende Folgen haben wird. Sogenannte Gefährder können vorbeugend länger eingesperrt werden. Nicht nur 14 Tage wie bisher, sondern drei Monate und nach richterlicher Überprüfung auch mehr, unendlich, wie Heribert Prantl in seinem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung meint. Es bedarf keiner „konkreten“ Gefahr, sondern künftig nur einer „drohenden“ Gefahr. Das neue Gesetz betrifft nicht nur potentielle terroristische Anschläge von sogenannten Islamisten, sondern jeden Bürger. Der Bayerische Innenminister Herrmann bezog sich ausdrücklich auf die Ausschreitungen von „Extremisten und Chaoten“ beim G20-Gipfel in Hamburg. Sie finden unten im Anhang A. die einschlägige Pressemitteilung von Minister Hermann und ab B. einige Artikel mit weiteren Informationen zum Thema. Zunächst einige Gedanken zum Vorgang. Albrecht Müller.

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Wer bewacht die Wächter?

Die politische Aufarbeitung des jüngst entdeckten Staatstrojaners lässt die Öffentlichkeit in einen Abgrund aus Fahrlässigkeit, Inkompetenz und Ignoranz gegenüber der Verfassung blicken. Was eigentlich ein großer Skandal sein sollte, droht jedoch im technischen Kleinklein unterzugehen. Nicht nur die Politik und die Sicherheitsbehörden haben Defizite beim Verständnis der Risiken moderner Informationstechnologie, auch die meisten Journalisten und Bürger sind sich deren Tragweite nicht bewusst. Von Jens Berger

Neues Versammlungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung – Abbau der Versammlungsfreiheit und Ausdruck obrigkeitsstaatlichen Denkens

Bislang gab es ein einheitliches bundesdeutsches Versammlungsgesetz. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die gesetzliche Ausgestaltung des Versammlungsrechts auf die Länder übertragen. Die Bayerische Staatsregierung hat im März einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden soll. Mit der Begründung, „den Schutz gegen rechtsextremistische Versammlungen zu verstärken“, will die Bayerische Staatsregierung die derzeit gültige bundesgesetzliche Regelung in verfassungsrechtlich höchst problematischer Weise einschränken. Von Christine Wicht