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Grundgesetz

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Bundesregierung zum Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999: „Einsatz war nicht völkerrechtswidrig“

Bundesregierung zum Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999: „Einsatz war nicht völkerrechtswidrig“

Am 24. März jährt sich zum 26. Mal der erste „völkerrechtswidrige Angriffskrieg“ in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. An diesem waren auch Bundeswehrsoldaten beteiligt, die ohne explizites UN-Mandat 400 Kampfeinsätze flogen und dabei über 200 Raketen auf das Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien abfeuerten. Ein souveränes Land, das weder Deutschland noch einen NATO-Partner je angegriffen hatte. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, ob die Bundesregierung noch plant, sich für diesen völkerrechtswidrigen Angriff bei der Bevölkerung von Serbien und Montenegro zu entschuldigen. Gerade auch eingedenk der Tatsache, dass die NATO massiv Streu- und Uranmunition einsetzte und 40 Prozent der von NATO-Bomben verstümmelten Opfer Kinder waren. Die Antwort wirft ein bezeichnendes Licht auf das Völkerrechtsverständnis der Bundesregierung. Von Florian Warweg.

Die Umfaller von den LINKEN stimmen im Bundesrat für die Kriegskredite

Die Umfaller von den LINKEN stimmen im Bundesrat für die Kriegskredite

Die LINKEN verschiedener Bundesländer haben im Bundesrat dem Beschluss des Schulden- und Kriegspakets zugestimmt. Dieses Verhalten „wenn’s drauf ankommt“ und die schwachen Begründungen für den Schritt zeigen einmal mehr, wie überflüssig sich die Partei macht. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Politik hat es immer noch nicht verstanden

Politik hat es immer noch nicht verstanden

Heute stimmt der alte Bundestag in einer extra dafür einberufenen Sondersitzung über eine Änderung des Grundgesetzes ab. Man will bestimmte Rüstungsausgaben künftig von der Schuldenbremse ausnehmen. Der Ökonom Heinz-J. Bontrup kritisierte stets die Schuldenbremse als ökonomisch schädlich und gesellschaftsspaltend, hält die geplante Grundgesetzänderung mit dem alten Bundestag jedoch für verwerflich und die Aufrüstung für unnötig, da Deutschland nicht militärisch bedroht sei. Er befürwortet zivile Investitionen und fordert Steuererhöhungen für Vermögende sowie niedrigere Zinsen. Neoliberale seien in den letzten 40 Jahren für soziale Verwerfungen verantwortlich, aber in Krisen greifen sie, so Bontrup, dann wieder auf Keynes’ Staatsinterventionen zurück.

Beschlüsse mit dem alten Bundestag: Die geballte Dreistigkeit

Beschlüsse mit dem alten Bundestag: Die geballte Dreistigkeit

Sowohl das Verfassungsgericht als auch die LINKE hätten laut manchen Beobachtern gegen die geballte Dreistigkeit der abgewählten Mehrheit einschreiten können – aber erwartungsgemäß wurde das unterlassen. Auch wenn es legal ist: Dass der alte Bundestag noch schnell weitreichende Änderungen beschließen will, ist eine Verhöhnung und Entwertung des selber proklamierten „Kampfes für die Demokratie“. Aber die Verantwortlichen werden mit dem Winkelzug wohl durchkommen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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General a. D. Kujat und Botschafter a. D. Varga: Große Chancen für Frieden in der Ukraine

General a. D. Kujat und Botschafter a. D. Varga: Große Chancen für Frieden in der Ukraine

Die Chancen für einen Frieden in der Ukraine sind gestiegen und inzwischen hoch – so schätzten Ende Februar in Berlin der ehemalige Bundeswehr-Generalinspekteur und frühere Vorsitzende des NATO-Militärausschusses General a. D. Harald Kujat und der frühere ungarische Diplomat György Varga die aktuelle Lage ein. Die beiden hochrangigen Experten wurden von der Eurasien Gesellschaft eingeladen, die sich nach eigenen Angaben für „friedliche Koexistenz und kooperative Beziehungen der Länder Eurasiens“ einsetzt. Ein Bericht von Éva Péli.

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„Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“

„Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“

Mit „politischer Handschrift“ hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst, der weitreichender kaum sein könnte (die NachDenkSeiten berichteten). Diese Auffassung vertritt der Jurist René Boyke, der sieben Jahre für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet und sich mit Asylfällen und Abschiebungen auseinandergesetzt hat. Laut Boyke hat der BGH mit dem Beschluss die Menschenwürde verletzt und gleich mehrere Fehler begangen. Unterm Strich ist der Beschluss auch weitreichend für deutsche Kriegsdienstverweigerer. Im Falle eines Krieges wäre des Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht mehr gegeben, sagt Boyke. Von Marcus Klöckner.

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BGH-Entscheidung: Ukrainischer Kriegsdienstverweigerer darf abgeschoben werden

BGH-Entscheidung: Ukrainischer Kriegsdienstverweigerer darf abgeschoben werden

Du sollst nicht töten – dieses uralte, universelle Gebot dürfte weiten Teilen der Menschheit bekannt sein. Du sollst nicht töten – daran kann sich aber nicht halten, wer gegen seinen Willen in den Krieg geschickt wird. Es sei denn, er lässt sich ohne Gegenwehr selbst töten. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Rücksendung ukrainischer Kriegsdienstverweigerer ist ein furchtbarer Rückschritt für menschlich-zivilisatorische Errungenschaften. Der BGH hat entschieden: Ein Kriegsdienstverweigerer darf an die Ukraine ausgeliefert werden. Ein Recht, bei dem die Menschlichkeit unter die Räder kommt, ist barbarisches Recht. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Christian Felber zur Coronapolitik: „Der Staat hat sich am Heiligen Schrein der Demokratie vergriffen“

Christian Felber zur Coronapolitik: „Der Staat hat sich am Heiligen Schrein der Demokratie vergriffen“

Wie Parlamente mit den Grund- und Menschenrechten während der Coronazeit umgegangen sind, ist hinlänglich bekannt. Doch wie es soweit kommen konnte, das bedarf einer genauen Aufarbeitung. Mit seinem gerade erschienenen Buch „Lob der Grundrechte – Wie wir in kommenden Krisen das Gemeinwohl schützen“ legt der Politikwissenschaftler Christian Felber den Finger in die noch immer offene Wunde der Demokratie. Unter anderem über „Kriegsrhetorik, Angstmache und Notstandsmentalität“ hat der Staat seine rigorose Politik durchgesetzt, sagt Felber im Interview mit den NachDenkSeiten. „Für ein schlüssiges Gesamtbild bedarf es einer sehr gründlichen, minutiösen Aufarbeitung. Vieles ist noch vollkommen ungeklärt“, sagt Felber. Ein Interview über die Bedeutung der Grundrechte, Angsterzeugung und den Weg zur Aufarbeitung. Von Marcus Klöckner.

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Jürgen Müller: „Wir haben im Grundgesetz ein Friedensgebot“

Jürgen Müller: „Wir haben im Grundgesetz ein Friedensgebot“

„Es gibt keine Friedensbewegung wie vor ein paar Jahrzehnten, dabei bräuchten wir sie heute mindestens so dringend wie damals“ – das sagt Jürgen Müller, der gerade die große Friedensdemo für den morgigen Samstag in München mitorganisiert, im NachDenkSeiten-Interview. Die Bundesregierung riskiere, „dass wir in einen großen Krieg gezogen werden, obwohl die Bevölkerung das nicht will“, sagt Müller, der als Anwalt in München arbeitet. Ein Gespräch unter anderem über die von NATO-Generalsekretär Mark Rutte geforderte „Kriegsmentalität“, die Option eines NATO-Austritts für Deutschland und darüber, warum am Samstag möglichst viele Bürger zur Demo auf dem Königsplatz kommen sollten. Von Marcus Klöckner.

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Kriegsbereitschaft? Ohne uns!

Stell’ Dir vor, es ist Krieg und … keine/r geht hin. Dieser Slogan war mal in und zeugte von aufklärerisch-witziger und zugleich subversiv-pazifistischer Duftnote mit offen friedliebendem Visier.  Tempi passati, wie es auf Latein so schön heißt; auf gut Deutsch: Diese Zeiten sind vorbei. Genau diese Aussage bevorzugen die selbst ernannten “ZeitenwenderInnen” unserer Tage, wie sie auch immer heißen mögen – von Merz über von der Leyen bis Pistorius und Scholz. Von Jürgen Scherer.

Wie ein Psychologieverband planetarische Verantwortung beansprucht und damit Wissenschaftlichkeit und Demokratie riskiert

Wie ein Psychologieverband planetarische Verantwortung beansprucht und damit Wissenschaftlichkeit und Demokratie riskiert

Der Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) gibt eine mögliche berufsbedingte Zurückhaltung auf und erklärt sein Engagement für Klimaschutz mit einer Pflicht zu planetarischer Verantwortung. Er wird damit Teil einer aktivistischen Bewegung. Mit ihrer Überzeugung, dass der Klimawandel wesentlich menschengemacht sei und Katastrophen recht bald drohten, will der BDP das Potenzial der Psychologie zur Menschheits- und Erdenrettung einsetzen[1]. Ein Essay von Jürgen Mietz.

Neue „Division für Heimatschutz“: Legal, illegal, sch…egal

Neue „Division für Heimatschutz“: Legal, illegal, sch…egal

Eine neue „Division für Heimatschutz“ der Bundeswehr verstößt mutmaßlich gegen das Grundgesetz. Einem Einsatz der deutschen Armee im Inland sind enge juristische Grenzen gesetzt, aber das interessiert die Initiatoren des Vorstoßes und die großen Medien nicht. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Deutsche Kriegstauglichkeit – Eine Betrachtung aus sicherheitspolitischer und verfassungsrechtlicher Perspektive

Deutsche Kriegstauglichkeit – Eine Betrachtung aus sicherheitspolitischer und verfassungsrechtlicher Perspektive

Die Überschrift mag irritierend wirken, da sie auf den ersten Blick eine Frage eröffnet, deren Antwort für manche eine Selbstverständlichkeit darstellt: Natürlich müsse eine Armee kriegsfähig oder -tüchtig sein, sonst erfülle sie ihren Auftrag nicht, das Land zu verteidigen. Andere, darunter ich, stören sich an der Wortwahl und den daraus resultierenden möglichen Folgen – spiegelt sie doch eine Denkweise wider, die ich als hochgefährlich betrachte. Denn klar ist auch: Nicht nur die Realität prägt Denken und Sprache, auch umgekehrt prägt die Sprache das Denken, prägt die politische und soziale Realität. Und welche Realität soll geschaffen werden, wenn solche Begriffe in den Kommunikationsraum geworfen werden? Soll eine erhöhte gesellschaftliche Akzeptanz von Militär, Militärausgaben und Krieg geschaffen werden? Soll die pazifistische Kultur der deutschen Gesellschaft rückabgewickelt werden? Von Alexander Neu.

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Mensch zuerst – Es braucht ein Grundrecht auf analoges Leben

Mensch zuerst – Es braucht ein Grundrecht auf analoges Leben

Ein juristisches Gutachten betont eine staatliche Schutzpflicht gegenüber denen, die bei der Digitalisierung nicht mitmachen können oder wollen. In der Realität werden die Betroffenen immer mehr abgehängt und ausgegrenzt. Der öffentliche Sektor steht dem privaten dabei in nichts nach. Alles, was Kosten spart oder Profite verspricht, könnte es bald nur noch online geben. Dem muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben – in der Verfassung. Von Ralf Wurzbacher.

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Unteilbare Menschenrechte? Ein Tweet des Bundesjustizministeriums sorgt für erhitzte Gemüter

Unteilbare Menschenrechte? Ein Tweet des Bundesjustizministeriums sorgt für erhitzte Gemüter

Menschenrechte – unveräußerlich und unteilbar sind sie. Darauf macht das Bundesjustizministerium in einem Tweet vom Dienstag aufmerksam. Was dann in fast 2.000 Kommentaren folgt, zeigt allerdings: Das eine ist politisches Gerede, das andere eine verstörende Realität aus der Coronazeit. Anders gesagt: Hier die Sonntagsrede, da eine Maßnahmenpolitik, die nun mit ihrem Umgang mit den Grund- und Menschenrechten konfrontiert wird. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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