Ein von Bertelsmann in Kooperation mit Innenministerium, Stiftungen und weiteren Partnern realisierter „Bürgerrat“ macht sehr fragwürdige Vorschläge zum „Kampf gegen Desinformation“. Das wirft Fragen auf: zu den konkreten Vorschlägen und zum Prinzip „Bürgerrat”. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Jürgen Elsässer und sein Team können das Compact-Magazin zunächst weiter herausgeben. Die Auswirkungen der martialischen Aktion von Bundesministerin Nancy Faeser wurden vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss von gestern zunächst einmal gestoppt. Warum dieser Etappensieg für die Presse- und Meinungsfreiheit uns nicht vollständig entspannt zurücklassen sollte und welcher Handlungsauftrag darin besteht, erläutert Maike Gosch im folgenden Kommentar.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Das Verbot des rechtsextremistischen Magazins Compact ist fragwürdig, auch wenn die dort verbreiteten Inhalte meiner Meinung nach abzulehnen sind. Denn bei der Beurteilung des Schrittes geht es nicht darum, ob man mit Compact einer Meinung ist, sondern ob Grundsätze der Verfassung geachtet wurden. Die wurden laut Juristen durch das Verbot verletzt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Die NachDenkSeiten hatten bereits am 3. Juli auf der Bundespressekonferenz Innenministerin Nancy Faeser gefragt, wie diese es rechtfertigt, dass ihr Ministerium das Einfliegen von 32 schwerverletzten Kindern aus Gaza für lebenserhaltende Operationen verhindert. Ein Großteil der Kinder ist mittlerweile verstorben oder nicht mehr lokalisierbar. Der Vorgang war nun erneut Thema. Die Reaktion des Sprechers des Innenministeriums zeugt von völliger Indifferenz gegenüber dem Schicksal dieser Kinder. Von Florian Warweg .
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesinnenministerin Nancy Faeser haben am 3. Juli auf der Bundespressekonferenz den sogenannten „Gleichwertigkeitsbericht“ vorgestellt. Die NachDenkSeiten wollten von Habeck wissen, wieso der Bericht mit keiner Silbe die extreme Vermögensungleichheit in Deutschland thematisiert (mit die höchste in der gesamten EU), und von Faeser, wieso das Innenministerium das Einfliegen von schwerverletzten Kindern aus Gaza für lebenserhaltende Maßnahmen verhinderte, obwohl die Behandlungsplätze in deutschen Kliniken und auch die Finanzierung bereits organsiert waren. Von Florian Warweg.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Den Karneval der Kulturen an Pfingsten mit bis zu einer Million Besuchern beim großen Umzug und dem viertägigen Straßenfest hat Berlin einigermaßen glimpflich überstanden. Und das große „Fest der Demokratie“ anlässlich des 75. Geburtstages des Grundgesetzes, bei dem der gesamte Bereich zwischen Brandenburger Tor, Bundestag, Hauptbahnhof, Schloss Bellevue und Kanzleramt zu einer engmaschig überwachten Sicherheitszone wurde, ist jetzt auch vorbei. Von Rainer Balcerowiak.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil vom 11. April einen Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, sich von kritischen Äußerungen, und seien diese auch polemisch gefärbt, juristisch abzuschirmen. Zuvor hatte BMZ-Ministerin Svenja Schulze versucht, per Unterlassungsbescheid Ex-BILD-Chef Julian Reichelt Kritik an ihrem Ministerium zu untersagen. Dieser hatte daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt (die NachDenkSeiten berichteten). In der höchstrichterlichen Entscheidung wurde u.a. festgestellt: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“ Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, ob Innenministerin Nancy Faeser immer noch zu ihrer Aussage vom Februar 2024 steht. Damals hatte sie im Kontext der Vorstellung des „Demokratiefördergesetzes“ erklärt, dass diejenigen, die den Staat verhöhnen, es ab jetzt mit einem starken Staat zu tun bekommen werden. Von Florian Warweg.
Nancy Faeser. Ihr Vorname bedeutet „die Begnadete“. Dafür kann sie nichts. Für ihre anmaßende und engstirnige Herrschsucht aber schon. „Ich-kann-mich-nicht-erinnern“-Kanzler Scholz nahm sie trotzdem (deswegen?) in sein Ampel-Ensemble auf. Seither hütet Nancy unser Grundgesetz ein und erweist sich gnadenlos als Fehlbesetzung: als fleischgewordener Widerspruch zum Freiheitsideal unserer Ersatz-Verfassung. Scholz‘ und Faesers SPD liegt im verdienten Trend: Nur noch 15 Prozent erreicht sie im April gemäß „Deutschlandtrend“ des Instituts infratest dimap. Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Die neue Verschärfung des Disziplinarrechts für Beamte ist das aktuellste Beispiel der Entwicklung, dass immer neue Regeln erlassen werden, die den Meinungskorridor einschränken und kritische Bürger einschüchtern sollen. Die in dieser Entwicklung indirekt vorgenommene Gleichsetzung der Regierung mit „der Demokratie“ ist abzulehnen. „Medienfreiheitsgesetz“, Digital Services Act, „Demokratiefördergesetz“ heißen einige weitere fragwürdige Projekte. Extra unscharfe Begriffe wie „Gefährdungspotenzial“ und neue Tatbestände wie „verfassungsfeindliche Delegitimierung des Staates“ verwischen wichtige Grenzen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Innenministerin Nancy Faeser hatte am 13. Februar erklärt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Doch war bisher in diesem Kontext das Verhöhnen, also sich über Staat und seine Institutionen lustig machen, elementarer und nicht strafbewehrter Bestandteil der politischen und medialen Kultur der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, was die Ministerin konkret unter „Verhöhnen des Staates“ versteht und wie sie dies jetzt verfassungskonform strafrechtlich verfolgen will. Von Florian Warweg.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) trommeln momentan für bedenkliche Gesetzespläne. Beide Vorhaben werden mit pompösen Phrasen zur „Verteidigung der Demokratie“ beworben – doch sie könnten auch eine gegenteilige Wirkung haben. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Wenn in einer Demokratie die Menschen nicht gegen die Regierung, sondern gegen die Opposition auf die Straße gehen, so ist dies ein merkwürdiger Vorgang. Noch merkwürdiger wird das Ganze, wenn es dabei vordergründig um vermeintliche Pläne der Opposition geht, Ausländer aus Deutschland abzuschieben, und die Bundesregierung genau einen Tag vor den Massendemonstrationen selbst ein Gesetzespaket eingebracht hat, dass das „Abschieben im großen Stil“ (O-Ton Bundeskanzler Scholz) erleichtert. Man könnte hier auch von Doppelmoral sprechen. Die SPD, die seit Monaten immer neue und härtere Maßnahmen zur Ausweisung von Ausländern diskutiert, organisiert nun Demos gegen eine Oppositionspartei, die das fordert, was in der SPD längst als politische Strategie anerkannt ist, um sich die Stimmen von ebenjener Oppositionspartei zurückzuholen. Die Verlierer sind vor allem Flüchtlinge und Einwanderer, auf deren Rücken ein politischer Kampf ausgetragen wird, der eigentlich gar nichts mit ihnen zu tun hat. Ein Kommentar von Jens Berger.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Der Fall Arne Schönbohm holt die Innenministerin und den TV-Comedian Jan Böhmermann ein. Im Raum steht etwa der Vorwurf, Faeser habe den Geheimdienst instrumentalisiert. Anstatt diese Vorwürfe vorm zuständigen Parlaments-Ausschuss zu entkräften, erscheint sie dort gleich mehrmals nicht. Das Verhalten steht beispielhaft für eine um sich greifende Dreistigkeit führender Politiker beim Umgang mit Kritik. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Das Flaggschiff Die Rheinpfalz des Medienkonzerns Schaub, der Medien Union GmbH, zu dem u.a. die Süddeutsche Zeitung, die Stuttgarter Zeitung, die Stuttgarter Nachrichten und die Freie Presse in Chemnitz gehören, eröffnet heute auf der Frontseite mit der Schlagzeile „Aggressive Spionage Russlands befürchtet” und kommentiert diese Meldung auf der Seite 2. Basis von „Nachricht“ und Kommentar ist eine afp-Meldung. Man muss also damit rechnen, dass der Tenor des Artikels und des Kommentars nicht auf Die Rheinpfalz beschränkt blieb. Artikel und Kommentar sind unten wiedergegeben, mit Ziffern versehen, auf die dann die folgenden Anmerkungen Bezug nehmen. Albrecht Müller.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Der Rat der EU-Innenminister zementiert am 8. Juni eine untaugliche und inhumane Abschottungsstrategie, mit der schon der deutsche Flüchtlingsgipfel das Ziel verfehlt hat. Die wahlkämpfende Innenministerin Nancy Faeser verkauft die Verschärfung als „neue solidarische Migrationspolitik“, doch diese „Solidarität“ wird weder den Flüchtlingen noch den deutschen Kommunen helfen, denn die Belastung der Kommunen ist nicht Folge steigender Asylbewerberzahlen. Deutschland hat sich vielmehr bereits in der Ära Merkel davon verabschiedet, ein integratives Einwanderungsland zu sein. Die Hauptleidtragenden sind die vor den Folgen der „Demokratisierungskriege“ der westlichen Wertegemeinschaft Geflüchteten. Eine Spurensuche im Ausländerzentralregister von Reiner Siebert.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.