USA entführen venezolanische Präsidentenmaschine – Was sagt die Bundesregierung?
Am 2. September haben US-Behörden mit Verweis auf angebliche „Sanktionsverstöße und Misswirtschaft“ das Flugzeug des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro, dem Äquivalent zur US-amerikanischen „Air Force One“ oder dem deutschen „Regierungsflieger“, bei einem Zwischenstopp in einem Drittland, der Dominikanischen Republik, gekapert und in die USA fliegen lassen. Die unilateral und ohne UN-Mandat verhangenen US-Sanktionen gelten allgemein als ebenso völkerrechtswidrig wie deren extraterritoriale Anwendung. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie die Bundesregierung diesen Akt der de facto Luftpiraterie bewertet. Von Florian Warweg.
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