Schlagwort:
Deiseroth, Dieter

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Mit Recht gegen Unrecht: Zum Tod von Dieter Deiseroth

Mit Recht gegen Unrecht: Zum Tod von Dieter Deiseroth

Jahrzehnte setzte er sich gegen die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen ein. Er erkannte den hohen Stellenwert von Whistleblowern für unsere Gesellschaft und die Demokratie zu einem Zeitpunkt, als viele mit dem Begriff „Whistleblowing“ noch nichts anfangen konnten. Unermüdlich hat sich Dieter Deiseroth mit jenen Mitteln für eine friedliche, bessere Welt eingesetzt, mit denen er vertraut war und die er beherrschte: denen des Rechts. Der Richter am Bundesverwaltungsgericht im Ruhestand ist vor wenigen Monaten nach schwerer Krankheit im Alter von 69 Jahren verstorben. Von Marcus Klöckner

Dieter Deiseroth: Aufkündigung des Nuklearabkommens mit dem Iran illegal

Im Mai kündigten die USA das Nuklearabkommen mit dem Iran. Dieter Deiseroth, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, geht davon aus, dass dieser Schritt illegal ist und schlägt den Gang zum Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag vor. Im NachDenkSeiten-Interview verweist Deiseroth u.a. auf ein im Juni erstelltes und bisher noch nicht veröffentlichtes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, worin ebenfalls davon ausgegangen werde, dass das Abkommen völkerrechtsverbindlich sei und somit nicht ohne Weiteres aufgekündigt werden könne. Ein Interview von Marcus Klöckner.

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Deiseroth: „Moderne Gesellschaften brauchen Whistleblower“

Dieter Deiseroth

Whistleblowing in Deutschland? „Das geltende Arbeitsrecht schützt Whistleblower nicht einmal vor einer fristlosen Kündigung durch einen mutmaßlichen Verbrecher.“ Dieser Auffassung ist Dieter Deiseroth, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht. Im Interview mit den NachDenkSeiten schildert er, wie schwer sich deutsche Politiker mit einem umfassenden Schutzgesetz für Whistleblower tun und legt dar, warum das Whistleblowing, also das ‘Alarmschlagen’ von Insidern bei gravierenden Missständen, so wichtig für Demokratie und Gesellschaft ist. Anlass für das Interview ist die Verleihung des 10. Whistleblower-Preises in Deutschland, der am 1. Dezember in Kassel verliehen werden soll. Deiseroth hat an der Etablierung der Auszeichnung maßgeblich mitgewirkt und gilt als eine der prägenden Kräfte im Kampf für das Whistleblowing in der Bundesrepublik. Das Interview führte Marcus Klöckner.

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Die NATO – Rechtliche Grundstrukturen, historische Wandlungen, aktuelle Rechtsfragen. Ein Grundsatzartikel von Dr. Dieter Deiseroth

Es ist nur schwer durchschaubar, wie und warum die NATO vom ursprünglichen Verteidigungsbündnis zum weltweit tätigen Militärbündnis entwickelt wurde. Eigentlich war sie wie auch der Warschauer Pakt mit dem Ende der Konfrontation zwischen West und Ost im Jahr 1990 überflüssig geworden. Der frühere Richter am Bundesverwaltungsgericht Dieter Deiseroth beschreibt in diesem Beitrag, dessen Erstveröffentlichung in der Ausbildungszeitschrift „Ad Legendum“ aus Münsters Juridicum erfolgte, was mit der NATO seit 1949, dem Jahr ihrer Gründung, geschehen ist. Es lohnt sich, diesen Beitrag zu lesen bzw. ihn jedenfalls zur gelegentlichen Hintergrundinformation aufzubewahren. Zu Ihrer schnellen Orientierung geben wir im Folgenden einen Überblick über den Inhalt. Die Veröffentlichung verbinden wir mit einem großen Dankeschön an Herrn Dr. Deiseroth. Albrecht Müller.

Zum neu gefassten Verbot des Angriffskrieges im Völkerstrafgesetzbuch – ein informativer, kritischer Beitrag von Dieter Deiseroth

In Debatten um die Beteiligung Deutschlands an internationalen Interventionen zu Beginn der Neunzigerjahre tauchte immer wieder das Argument auf, Deutschland müsse ein „normales“ Land werden, wie Großbritannien oder Frankreich auch. So argumentierten Fraktionskollegen und Parteifreunde, wenn sie von Treffen mit befreundeten Abgeordneten aus anderen Ländern zurückkamen. „Mehr Verantwortung“ und ein „Normales Land“ – das hieß erkennbar: bereit sein zur Intervention, auch zur militärischen Intervention in anderen Ländern. – Mit der am 1. Dezember 2016 verabschiedeten Veränderung des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs sollte wohl erreicht werden, dass wir ein solches „normales“ Land werden. Der Experte für Verfassungs-, Verwaltungs- und Völkerrecht sowie zur Rechtsgeschichte, Dieter Deiseroth, hat die Änderungen von 2016 untersucht. Albrecht Müller.

„Der von Trump angeordnete Raketenangriff ist eine schwere völkerrechtswidrige Straftat“. Ein Interview mit Dieter Deiseroth.

Eine völkerrechtswidrige militärische Aggressionshandlung und eine schwere völkerrechtliche Straftat: Dieter Deiseroth, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, findet im Interview mit Marcus Klöckner für die NachDenkSeiten klare Worte zum Vorgehen der USA vom 7. April in Syrien.
Für das Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der internationalen Juristenvereinigung IALANA verletzt der Militärschlag, bei dem laut Medienberichten 59 Tomahawks abgefeuert wurden, „die territoriale Integrität des UN-Mitgliedsstaates Syrien gravierend.“
Deiseroth führt aus, dass, selbst wenn Assad tatsächlich für den Einsatz von Giftgas verantwortlich sein sollte, solch ein Verbrechen kein „Faustrecht“ rechtfertige.
„Niemand“, so Deiseroth, der sich immer wieder öffentlich zu den Themen Whistleblowing und Kriegsvölkerrecht äußert, „hat das Recht nach eigenem Gusto in solchen Fällen Selbstjustiz oder eigenmächtig ‘Vergeltung’ zu üben.“

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Eine brisante Antwort der Bundesregierung zur wichtigen Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg

Die Bundesregierung hat am 30. November 2016 in einer Bundestagsfragestunde durch den Staatsminister im Auswärtigen Amt (AA) Michael Roth (SPD) nach mehrjähriger Verzögerung eine brisante Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Hunko (Die Linke) zur bedeutsamen Rolle der US-Airbase Ramstein im globalen US-Drohnenkrieg gegeben, mit der sie frühere eigene Auskünfte modifiziert. Albrecht Müller.

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„Ramstein liegt auf deutschem Staatsgebiet“ Und: „BK und BMVg plädieren … dafür, Druck aus Parlament und Öffentlichkeit auszusitzen.“

Dieter Deiseroth

Dieter Deiseroth war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2015 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Er publizierte immer wieder zu Fragen des Völkerrechts, insbesondere in Zusammenhang mit dem sogenannten „Krieg gegen den Terror“. Deiseroth ist Mitglied der internationalen Juristenvereinigung IALANA, die sich für ein weltweites Verbot von Atomwaffen einsetzt. Im Interview mit Paul Schreyer spricht er über die Verantwortung und die rechtlichen Pflichten der Bundesregierung in Bezug auf das US-Drohnenprogramm, die juristische Seite der US-Truppenstationierung in Deutschland, sowie die aktuellen Bestrebungen in der deutschen Politik, einen Bundeswehreinsatz im Innern als rechtlich unbedenklich zu definieren.

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