Jürgen Elsässer und sein Team können das Compact-Magazin zunächst weiter herausgeben. Die Auswirkungen der martialischen Aktion von Bundesministerin Nancy Faeser wurden vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss von gestern zunächst einmal gestoppt. Warum dieser Etappensieg für die Presse- und Meinungsfreiheit uns nicht vollständig entspannt zurücklassen sollte und welcher Handlungsauftrag darin besteht, erläutert Maike Gosch im folgenden Kommentar.
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An dem Punkt sind wir also angelangt. Vierzig schwarz gekleidete und vermummte Beamte stürmen morgens um 6 Uhr die Wohnung des Chefredakteurs eines Medienunternehmens. Der wurde aus dem Bett geklingelt und steht nun mit zerzausten Haaren und im Bademantel in der Tür und wird von den merkwürdigerweise schon anwesenden Medienvertretern abgelichtet, um schnellstmöglich auf den Titelseiten zu landen. Die Artikel sind praktischerweise auch schon geschrieben – einige Journalisten mal wieder vorab informiert, wie schon bei der Reichsbürger-Razzia. Persönlichkeitsrechtsschutz, was war das noch mal? Es handelt sich ja um ein „widerliches Blatt“, wie fast alle Kommentatoren, auch die, die die Aktion kritisieren und ihre Verfassungsmäßigkeit infrage stellen, betonen. Aber, und das ist ein großes Aber: Es geht nicht darum, ob man mit den Haltungen, die in den Medienerzeugnissen von Compact geäußert werden, übereinstimmt, es geht nicht mal darum, ob man die dort geäußerten Ansichten „abstoßend“ oder „ekelhaft“ findet. Das spielt keine Rolle. Die Presse- und Meinungsfreiheit sind für die Demokratie „schlichtweg konstituierend“. Von Maike Gosch.
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Am 16. Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten“. Der Erklärung vorausgegangen waren bundesweite Razzien ab 6 Uhr morgens, bei der auch Medienvertreter präsent waren. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz unter anderem wissen, aus welchen Motiven Informationen zu Razzia und Verbot an ausgewählte Medien vorab durchgestochen wurden, wieso die Innenministerin, obwohl Presserecht ausschließlich Ländersache ist, mittels des Konstrukts des Vereinsrechts die dafür eigentlich zuständigen Stellen umgangen sowie auf eine Abwägung von Grundrechtsbindung und presserechtlichen Gesetzen verzichtet hat und wie das Ministerium die Kritik zahlreicher namhafter Juristen bewertet, die das Vorgehen als „nicht verfassungskonform“ bezeichnen. Von Florian Warweg.
Das Verbot des rechtsextremistischen Magazins Compact ist fragwürdig, auch wenn die dort verbreiteten Inhalte meiner Meinung nach abzulehnen sind. Denn bei der Beurteilung des Schrittes geht es nicht darum, ob man mit Compact einer Meinung ist, sondern ob Grundsätze der Verfassung geachtet wurden. Die wurden laut Juristen durch das Verbot verletzt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Deutschland scheint geläutert vor seiner Geschichte zu stehen: Man gedenkt routiniert der Vergangenheit, spricht sich staatsoffiziell gegen Antisemitismus aus, preist sich, Lehren aus der jüngsten Vergangenheit gezogen zu haben und tut, wie man behauptet, alles nur Mögliche für Weltfrieden und gegen Armut. Aber ist dem wirklich so – oder ist nicht vielmehr die politische Linke inzwischen weitgehend in das neoliberale Projekt integriert und zu radikaler Kritik daher gar nicht mehr in der Lage? Zu diesen Fragen sprach Jens Wernicke mit Gerhard Hanloser, Herausgeber des Buches „Deutschland.Kritik“ – einer differenzierten Bestandsaufnahme dringend notwendiger undogmatischer und antiautoritärer Kritik an jenen deutschen Verhältnissen, die man uns ob ihrer Grausamkeit so gern als „alternativlos“ zu verkaufen sucht und deren Analyse und Kritik seit jeher zu den Kernaufgaben der NachDenkSeiten gehört.
Mit unsauberen Methoden hat der Herausgeber des neuen vorgeblich kritischen Blogs OXI, Wolfgang Storz, in seiner Querfront-„Studie“ seine Zielpersonen zu einem Netzwerk zusammenfügt, obwohl es dieses, wie er selber wusste gar nicht gibt. Seine Querfront Erkenntnisse entstammen einem unappetitlichen Milieu und erste Erfahrungen legen den Schluss nahe, dass er mit OXI in dieser Richtung Kontinuität wahren will. Von Norbert Häring [*]
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