Schlagwort:
Bundesverfassungsgericht

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Bananenrepublik Deutschland?

Bananenrepublik Deutschland?

Man bezeichnet einen Staat, in dem einiges schiefläuft, oft als Bananenrepublik. Eine parlamentarische Demokratie, die keine faire Durchführung einer Wahl hat, kann man auch so bezeichnen. Die Bundestagswahl am 23. Februar hat gezeigt, dass Deutschland unter diesem Gesichtspunkt eine Bananenrepublik ist. Es muss ein gesichertes Verfahren geben, um festzustellen, ob eine Partei im Bundestag vertreten ist oder nicht. Das heißt, ob sie fünf Prozent der Stimmen erreicht hat oder nicht. Ein solches Verfahren hat Deutschland nicht. Beim jetzigen Auszählsystem kann niemand sagen, ob das BSW 4,981 oder 5,001 Prozent der Stimmen hat. Nachdem der Bundeswahlausschuss im amtlichen Endergebnis nach Teilüberprüfungen die Zahl der Zweitstimmen bereits um 4.277 zugunsten des BSW korrigiert hat, müsste jedem Unvoreingenommenen klar sein, dass es sehr wahrscheinlich ist, wohlgemerkt nicht sicher (!), dass fünf Prozent der Wähler das BSW gewählt haben. Eine komplette Neuauszählung liegt auf der Hand. Von Oskar Lafontaine.

Beschlüsse mit dem alten Bundestag: Die geballte Dreistigkeit

Beschlüsse mit dem alten Bundestag: Die geballte Dreistigkeit

Sowohl das Verfassungsgericht als auch die LINKE hätten laut manchen Beobachtern gegen die geballte Dreistigkeit der abgewählten Mehrheit einschreiten können – aber erwartungsgemäß wurde das unterlassen. Auch wenn es legal ist: Dass der alte Bundestag noch schnell weitreichende Änderungen beschließen will, ist eine Verhöhnung und Entwertung des selber proklamierten „Kampfes für die Demokratie“. Aber die Verantwortlichen werden mit dem Winkelzug wohl durchkommen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Neuauszählung der Bundestagswahl: BSW geht in die Offensive

Neuauszählung der Bundestagswahl: BSW geht in die Offensive

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) fordert wegen zahlreicher Indizien für Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Eine Überprüfung müsse laut BSW noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl erfolgen. Der Schritt ist richtig und die Forderungen sind begründet. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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„Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“

„Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“

Mit „politischer Handschrift“ hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst, der weitreichender kaum sein könnte (die NachDenkSeiten berichteten). Diese Auffassung vertritt der Jurist René Boyke, der sieben Jahre für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet und sich mit Asylfällen und Abschiebungen auseinandergesetzt hat. Laut Boyke hat der BGH mit dem Beschluss die Menschenwürde verletzt und gleich mehrere Fehler begangen. Unterm Strich ist der Beschluss auch weitreichend für deutsche Kriegsdienstverweigerer. Im Falle eines Krieges wäre des Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht mehr gegeben, sagt Boyke. Von Marcus Klöckner.

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Das Verfassungsgericht und der Krieg

Das Verfassungsgericht und der Krieg

Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Verfassungsbeschwerde hat der Jurist und Physiker Alexander Unzicker bereits im Sommer gestellt. Unter anderem soll festgestellt werden, „dass die Einrichtung des Hauptquartiers der NSATU auf deutschem Hoheitsgebiet verfassungswidrig“ und darum zu untersagen sei. Wie ist der Stand bei diesem Vorgang? Von Alexander Unzicker.

Verfassungsrechtler Boehme-Neßler zu Corona und Justiz: „Wir haben es ja damals nicht besser gewusst, ist eine faule Ausrede“

Verfassungsrechtler Boehme-Neßler zu Corona und Justiz: „Wir haben es ja damals nicht besser gewusst, ist eine faule Ausrede“

„Die Justiz hat ihre rechtsstaatliche Rolle als unabhängige Kontrollinstanz gegenüber den Behörden, der Regierung und dem Parlament nicht erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat unzählige Grundrechtsverletzungen einfach hingenommen“ – das sagt der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Scharf kritisiert der Professor für Verfassungsrecht die Richter in Karlsruhe, aber auch die untergeordneten Gerichte. Laut Boehme-Neßler haben Richter „das gemacht, was viele in Politik und Gesellschaft gemacht haben. Sie haben die Kritiker stigmatisiert, in eine Ecke gestellt, nicht ernstgenommen und ihre Argumente ignoriert. Das war ein schwerer Fehler.“ Ein Interview über Justizabgründe in Sachen Corona, die RKI-Protokolle und die Corona-Impfpflicht der Bundeswehr, die „nie hätte eingeführt werden dürfen“. Und: Boehme-Neßler fordert eine Amnestie für Verstöße im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen. Von Marcus Klöckner.

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Der Atomkrieg aus Versehen und die Demokratie

Der Atomkrieg aus Versehen und die Demokratie

Die Stationierung von Hochgeschwindigkeits-, Lenk- und Marschflugkörpern in Deutschland, die für Enthauptungsschläge geeignet sind, wird der Bevölkerung und dem Parlament ohne vorherigen Diskurs in der Öffentlichkeit vorgesetzt. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern zugleich auch eine Gefährdung der Sicherheit. Das Demokratieverständnis der Bundesregierung verhält sich umgekehrt proportional zu ihrer Rücksichtslosigkeit. Von Bernhard Trautvetter.

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Chronischer Rechtsbruch: Das BAföG geht nach ewiger Magerkur an die Existenz

Chronischer Rechtsbruch: Das BAföG geht nach ewiger Magerkur an die Existenz

Das Berliner Verwaltungsgericht hält die Leistungen der Bundesausbildungsförderung für „evident zu niedrig“ und rügt einen doppelten Verfassungsverstoß. Sowohl dem Regelsatz als auch dem Unterkunftsbedarf fehle der Realitätsbezug. Für Abhilfe sollte laut Beschluss die Gleichstellung des BAföG mit dem Bürgergeld sorgen – ein Paukenschlag. Final entscheiden müssen darüber die „Hüter des Grundgesetzes“ in Karlsruhe. Die lassen sich allerhand Zeit. Von Ralf Wurzbacher.

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„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

Die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes sind ein neuer Höhepunkt der Heuchelei – das ist erwartungsgemäß, aber darum trotzdem nicht akzeptabel. Einmal mehr beklagen Journalisten und Politiker selber ausgehobene Gräben, als seien diese vom Himmel gefallen. Unter anderem Corona-Politik und Militarismus zeigen, dass die gut gemeinte und treffend formulierte „Brandmauer Grundgesetz“ leider nicht immer standhält, wenn es wirklich darauf ankommt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Verfassungsrechtler: „Was wir während der Coronakrise erlebt haben, war eines Rechtsstaats nicht würdig“

Verfassungsrechtler: „Was wir während der Coronakrise erlebt haben, war eines Rechtsstaats nicht würdig“

„Während Corona haben wir die extremsten Grundrechtseinschränkungen gesehen, die es in der Bundesrepublik bisher gegeben hat. Die Richter hätten sehr kritisch und sehr genau hinschauen müssen, was die staatlichen Institutionen machen. Sie hätten Rote Linien der Freiheit ziehen müssen. Das hätte eine Signalwirkung für die anderen Gerichte gehabt. Stattdessen haben sie unkritisch fast alle staatlichen Maßnahmen mit dem Stempel der Verfassungsmäßigkeit versehen.“ – mit diesen Worten äußert sich der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Scharf kritisiert er das Bundesverfassungsgericht, aber auch generell die Justiz im Hinblick auf die „Corona-Rechtsprechung“. Boehme-Neßler spricht von einem „Verrat am Gedanken des Rechtsstaats“. Der Rechtswissenschaftler hält außerdem die Impfpflicht bei der Bundeswehr für „verfassungswidrig“ und fordert eine Aufarbeitung die Justiz betreffend. Von Marcus Klöckner.

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Über die Kontinuität der Verfolgung Andersdenkender in Deutschland

Über die Kontinuität der Verfolgung Andersdenkender in Deutschland

Allgemein bekannt ist, dass in der Vergangenheit Kritiker der Obrigkeit und auch Menschen, die andere als die gängigen oder verordneten Vorstellungen von gesellschaftlichem Leben hatten, verfolgt wurden. In Rom wurden Christen verbrannt, im europäischen Mittelalter Hexen, bis vor Kurzem gab es in manchen Landesteilen Deutschlands noch Aufregung, wenn eine Katholikin einen Protestanten heiratete. Auch die Verfolgungen in der Nazi-Diktatur bleiben unvergessen. Von Wolfgang Bittner.

Die Schuldenbremse muss weg

Die Schuldenbremse muss weg

„Wer auch zukünftig einen handlungsfähigen Staat will, muss die Schulden- und Zinslast reduzieren.“ Das sagte Peer Steinbrück als Bundesfinanzminister 2009 im Bundestag.
Danach beschloss das Parlament die Schuldenbremse mit den Stimmen der Großen Koalition. Der Zeitgeist war pro Schuldenbremse, auch bei den Grünen, die das Gesetz ablehnten. Der damalige Fraktionsvorsitzende Fritz Kuhn hielt eine Rede[1], auf die hier noch einmal eingegangen werden soll. Der Schlusssatz lautete aber: „Deswegen werden wir dagegenstimmen, obwohl wir für eine Begrenzung der Schuldenaufnahme durch die öffentliche Hand sind.“ Grün war also nicht gegen eine Schuldenbremse, sondern nur gegen diese Schuldenbremse. Von André Tautenhahn.

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Behämmert. Eine Chipfabrik gegen die Pandemie – nicht mit dieser Verfassung

Behämmert. Eine Chipfabrik gegen die Pandemie – nicht mit dieser Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht untersagt die Zweckentfremdung von Corona-Mitteln und reißt ein Milliardenloch in die Pläne der Ampelregierung. Damit geraten auch gängige Finanzschummeleien mittels Schattenhaushalten und Schuldenbremse ins Wanken. Das könnte Besserung versprechen für die Menschen im Land – oder das Gegenteil. Ein Kommentar von Ralf Wurzbacher.

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Verbot der KPD 1956 und seine Geschichte

Verbot der KPD 1956 und seine Geschichte

Heute war ich unsicher, ob ein gutes Dokument für unsere Serie zu finden wäre, vor allem auch ein Dokument, das die Leserinnen und Leser in der ehemaligen DDR genauso interessieren könnte wie die geborenen Westdeutschen. Dann erinnerte ich mich an das KPD-Verbot von 1956 und fand interessante Dokumente. Fünf Dokumente sind im Folgenden verlinkt. Man braucht ein bisschen Zeit, aber es lohnt sich. In gewisser Weise sind die Dokumente aktuell. Es wird ja wieder verboten. Albrecht Müller.

Die Außerkraftsetzung der Grundrechte während der Corona-Pandemie

Die Außerkraftsetzung der Grundrechte während der Corona-Pandemie

Am 18. September 2023 fand in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin eine Tagung zum Thema „Deutschland zwischen Covid und Klima – Grundrechte unter Vorbehalt?“ statt. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, nahm ungewöhnlich deutlich zu den Verfehlungen der Legislative, Exekutive und Judikative, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, während der Corona-Pandemie Stellung. Von Wolfgang Bittner.