Mit der Ablehnung der „Juniorprofessur“ weist das Bundesverfassungsgericht den Weg zurück ins 19. Jahrhundert: Der „Muff unter den Roben“ hebt den „Muff unter den Talaren“ aus der Gruft.
Mit seiner heutigen Entscheidung, die bundeseinheitliche Neugestaltung der Personalstruktur an den Hochschulen wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz als insgesamt nichtig zu erklären, gibt das Bundesverfassungsgericht den konservativen Verteidigern der Ordinarienuniversität Recht.