„Ein wirkliches Unternehmensstrafgesetz zu verabschieden, traut sich die herrschende Politik nicht.“
Interview mit dem Ökonomen Heinz-J. Bontrup über das neue Unternehmensstrafrecht der Bundesregierung. In all dem medialen Getöse um die milliardenschweren Corona-Konjunkturpakete ist doch glatt untergegangen, dass die Bundesregierung kurz vor der Sommerpause auch ein Unternehmensstrafrecht beschlossen hat. „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ heißt das Regelwerk offiziell. Damit können künftig auch Unternehmen strafrechtlich verfolgt werden und nicht nur einzelne Personen. Verabschiedet wird das Gesetz voraussichtlich Ende 2020 oder Anfang 2021. In progressiven Kreisen hat man schon lange ein Unternehmensstrafrecht gefordert. 21 von 27 EU-Staaten haben es bereits. Was von dem neuen Gesetz zu halten ist, hat der Ökonom Heinz-J. Bontrup im Interview mit Thomas Trares für die NachDenkSeiten erläutert.