Schlagwort:
BGH

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„Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“

„Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“

Mit „politischer Handschrift“ hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst, der weitreichender kaum sein könnte (die NachDenkSeiten berichteten). Diese Auffassung vertritt der Jurist René Boyke, der sieben Jahre für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet und sich mit Asylfällen und Abschiebungen auseinandergesetzt hat. Laut Boyke hat der BGH mit dem Beschluss die Menschenwürde verletzt und gleich mehrere Fehler begangen. Unterm Strich ist der Beschluss auch weitreichend für deutsche Kriegsdienstverweigerer. Im Falle eines Krieges wäre des Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht mehr gegeben, sagt Boyke. Von Marcus Klöckner.

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BGH-Entscheidung: Ukrainischer Kriegsdienstverweigerer darf abgeschoben werden

BGH-Entscheidung: Ukrainischer Kriegsdienstverweigerer darf abgeschoben werden

Du sollst nicht töten – dieses uralte, universelle Gebot dürfte weiten Teilen der Menschheit bekannt sein. Du sollst nicht töten – daran kann sich aber nicht halten, wer gegen seinen Willen in den Krieg geschickt wird. Es sei denn, er lässt sich ohne Gegenwehr selbst töten. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Rücksendung ukrainischer Kriegsdienstverweigerer ist ein furchtbarer Rückschritt für menschlich-zivilisatorische Errungenschaften. Der BGH hat entschieden: Ein Kriegsdienstverweigerer darf an die Ukraine ausgeliefert werden. Ein Recht, bei dem die Menschlichkeit unter die Räder kommt, ist barbarisches Recht. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Der NSU-Komplex ist am Ende

Das wahrscheinlich letzte Kapitel der „juristischen Aufarbeitung“ ist abgeschlossen. Es geht um André Eminger, ein absolut überzeugter Nazi, engster „Kamerad“ des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) und Mitangeklagter im NSU-Prozess in München. Nach einem fragwürdigen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bleibt Eminger auf freiem Fuß: Der BGH verwirft die Revision der Bundesanwaltschaft. Von Wolf Wetzel.

Facebook behält „Hausrecht“: Freibrief für politische Willkür

Facebook behält „Hausrecht“: Freibrief für politische Willkür

Der Bundesgerichtshof hat Facebook neue Regeln bei der Löschung von Beiträgen auferlegt. Das Grundproblem aber hat das aktuelle Urteil nicht erfasst: Weiterhin wird dem US-Unternehmen über sein „Hausrecht“ erlaubt, massiv in die politische Meinungsbildung in Deutschland einzugreifen – willkürlich und unabhängig von der deutschen Rechtssprechung. Von Tobias Riegel.

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Sterbehilfe: Menschenrecht auf selbstbestimmtes Sterben wurde gestärkt – Der Umgang mit Sterbewilligen bleibt skandalös

Sterbehilfe: Menschenrecht auf selbstbestimmtes Sterben wurde gestärkt – Der Umgang mit Sterbewilligen bleibt skandalös

Der Bundesgerichtshof hat das Recht der Menschen auf ein selbstbestimmtes Lebensende gestärkt. Das gute und wichtige Urteil lenkt den Blick auf den anmaßenden aktuellen Umgang des Bundesgesundheitsministers mit Sterbewilligen. Hoffnung liegt auf dem Verfassungsgericht, das im Herbst über „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe urteilt. Von Tobias Riegel.

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Joffe und Bittner (Die Zeit) gegen ‚Die Anstalt‘ (ZDF): Worum es eigentlich geht.

Die Kabarettisten Claus von Wagner und Max Uthoff hatten 2014 Zweifel an der journalistischen Unabhängigkeit von ZEIT-Mitherausgeber Josef Joffe und Redakteur Jochen Bittner angemeldet aufgrund vielfältiger Verbindungen, die diese zu transatlantischen Think Tanks unterhalten. Die fortgesetzte Klage der beiden „Qualitätsjournalisten“ gegen das ZDF wegen Nebensächlichkeiten und die Reaktion auf das diese Woche ergangene BGH-Urteil belegen, dass sie das Berufsethos wenig kümmert und dass ihnen stattdessen die Deutungshoheit in der Presselandschaft deutlich mehr am Herzen liegt. Der Aufschrei der „Qualitätsmedien“ bleibt aus, denn auch sie profitieren davon, den Zirkel der Mächtigen geschlossen zu halten. Carsten Weikamp.

Prüfen Sie, ob Sie für eine Ihrer Versicherungen Geld zurückholen können.

In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29.07.2009 (Az. I ZR 22/07) wird bestätigt, dass die seit den 80er-Jahren geltende Pflicht zur Angabe von Effektivzinsen auch bei der ratenweisen Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzuschlägen gilt. Die Regel bei Versicherungsprämien ist die Fälligkeit einer Jahresprämie zum Versicherungsbeginn – diese kann dann z. B. in monatlichen Rate inklusive eines Ratenzuschlags bezahlt werden. Diese Ratenzuschläge sind meist überhöht. Das bedeutet, dass nach grober Schätzung die Hälfte aller Deutschen ein Recht auf Rückerstattung hat. Ihre Versicherungsgesellschaft muss neu abrechnen. Rechtsanwalt Dr. Fiala hat dieses Urteil ausgegraben. Albrecht Müller