Die „Sonderregel“ im NATO-Truppenstatut bei Straftaten von US-Soldaten auf deutschem Boden
Im Oktober dieses Jahres wurde ein US-Soldat, der auf einer Kirmes im rheinland-pfälzischen Wittlich einen deutschen Staatsbürger mit mehreren Messerstichen getötet hatte, trotz eines zuvor abgelegten Geständnisses von einem US-Militärgericht freigesprochen. Dies war nur möglich, weil es, wie es unter anderem der SWR berichtet, im NATO-Truppenstatut, welches den Umgang mit Straftaten von US-Soldaten regelt, eine Sonderregelung für Deutschland gibt. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der BPK nach und wollten zudem wissen, wie solche Fälle für ausländische Soldaten im neuen taktischen Hauptquartier für die NATO in Rostock geregelt sind, weil das NATO-Truppenstatut auf dem Gebiet der ehemaligen DDR keine Gültigkeit hat. Von Florian Warweg.
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