Verbraucherschutz in Zeiten des atomaren Ausnahmezustands
Wie passt es eigentlich zusammen, wenn das Bundesministerium für Verbraucherschutz der Bevölkerung versichert, dass es alle nur denkbaren Maßnahmen ergreift, um den deutschen Verbraucher vor den Folgen des GAUs in Fukushima zu schützen und gleichzeitig eine EU-Richtlinie durchsetzt, in der die Strahlenschutzgrenzwerte für Lebensmittelimporte aus Japan dramatisch erhöht wurden? Einmal mehr zeigt sich, dass die Interessen der Wirtschaft die EU-Politik bestimmen und der Verbraucherschutz gar keinen Stellenwert hat, wenn er Wirtschaftsinteressen im Wege steht. Von Jens Berger