Online-Angebote der Rundfunksender – Gebühren-Millionen für die Selbstzensur
Nach dem auf Betreiben der kommerziellen Fernsehsender von den europäischen Wettbewerbshütern erzwungenen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dürfen Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur kurze Zeit im Netz stehen. Soll ein solches Informationsangebot länger als sieben Tage zugänglich sein, bedarf es eines höchst bürokratischen und Millionen Euro an Kosten verursachenden Test –Verfahrens. Damit wird nicht nur der freie Zugang zu Informationen auf dem Altar einer zweifelhaften Wettbewerbsideologie geopfert, der Missbrauch von Gebührenmillionen für diese Selbstzensur durch den „Markt“ ist aber auch schon deshalb absurd, weil das Internet – zum Glück – nichts vergisst. Wolfgang Lieb