Eine Frau wurde gerade wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ schuldig gesprochen. Es gibt weitere juristische Vorstöße gegen unbequeme Meinungen. Diese Tendenz ist brandgefährlich – bald könnten auch jene ihr Opfer werden, die die Entwicklung jetzt noch begrüßen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Ein US-Bundesgericht hat drei Einwohner von St. Louis angeklagt, über die „African People’s Socialist Party“ (APSP – Afrikanische Sozialistische Volkspartei) „illegal pro-russische Propaganda und Fehlinformationen über die Ukraine“ verbreitet und „Zwietracht“ in Missouri, Georgia und Florida gesät zu haben. Die vorgebrachten „Beweise“ fallen aber eher in die Rubrik Farce. Unter anderem werden zwei Videokonferenzen der Partei zum Thema Ukrainekrieg mit einem zugeschalteten russischen Staatsbürger sowie Artikel auf der Partei-Website angeführt. Aus solchen Banalitäten macht das FBI „ungeheuerliche und eklatante Verstöße, um die amerikanische Demokratie zu destabilisieren und ihr Vertrauen zu untergraben“. Von Florian Warweg.
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Die meisten Akteure der Corona-Politik tun so, als sei nichts geschehen und sie erscheinen unangreifbar: Auch als Folge des Medienverhaltens musste bis jetzt kein prominenter Verantwortlicher echte Konsequenzen tragen. Gleichzeitig werden Kritiker der Corona-Politik noch immer diffamiert oder juristisch verfolgt. Nach wie vor steht die Welt bei diesem Thema also politisch-moralisch-medial auf dem Kopf. Wird dieser Zustand nicht geändert, bleibt eine Wiederholung des Desasters wahrscheinlich. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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„Niemand steht über dem Gesetz“ – allein diese unzutreffende Phrase jetzt nach der Anklage gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump dauernd hören zu müssen, ist eine Zumutung. Trump muss nicht prinzipiell in Schutz genommen werden. Aber wenn Moral und Strafverfolgung selektiv eine Seite treffen, sind sie wertlos. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Frankreich brennt. Die Menschen hassen ihren Präsidenten. Er tut ihnen nicht gut. Sie gehen auf die Straßen, sie protestieren, sie sind wütend. Sie wollen ein besseres Leben. Der Präsident will das nicht, zumindest nicht für sie. Er hat andere Auftraggeber. Seine Polizei dreht durch. Die Regierenden verlieren Anstand und Würde. Ein Gesetz (wie viele vorher) wird durch das Parlament gemogelt, ja gepeitscht. Es ist eines, welches dem Land, welches den vielen Bürgern schadet. Das Gesetz, die Umsetzung, die Anordnung, all das trägt der Präsident aus wie eine ätzende Verachtungsorgie gegen die eigenen Leute. Frankreich ist kein demokratisches Land mehr, es ist keine stolze Grande Nation. Die Wut der Menschen ist groß, dass wenige Mächtige sich anmaßen, über ein Volk zu bestimmen und es zu vertrösten und zu verhöhnen wie einst, als den Armen geraten wurde, bei Brotmangel doch Kuchen zu essen. Doch arm sind nicht die Armen, arm und ärmlich sind die Reichen. Ein Kommentar von Frank Blenz.
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Am 18. März ist der internationale Aktionstag für die Freiheit politischer Gefangener. Wie etwa den afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal, der seit über 40 Jahren wegen des angeblichen Mordes an einem Polizisten im Gefängnis sitzt. Davon fast 30 Jahre im Todestrakt, bis 2011 zumindest sein Todesurteil aufgehoben wurde. Seine Unterstützer sagen, er sei unschuldig, denn die ihm vorgeworfene Tat kann so, wie vor Gericht behauptet, nicht stattgefunden haben. Alle Bemühungen um einen neuen Prozess sind bisher gescheitert, obwohl ein solcher auch von Amnesty International gefordert wird. Soll hier an einem widerspenstigen Journalisten ein Exempel statuiert werden? Abu-Jamal lässt sich nicht zum Schweigen bringen und schreibt aus dem Gefängnis Texte zu aktuellen Themen wie der Todesstrafe, den repressiven Tendenzen der US-Strafjustiz, Rassismus oder der Beziehung indigener Gesellschaften zur Ökologie. Viele seiner Essays erscheinen in dem Buch „Texte aus dem Todestrakt: Essays eines politischen Gefangenen in den USA“ nun erstmals auf Deutsch. Abu-Jamal braucht Öffentlichkeit, bis Mitte März wird die Entscheidung der Richterin erwartet, ob der Antrag auf ein neues Verfahren endgültig abgewiesen oder aber neue Beweiswürdigungen und vielleicht sogar ein neues Verfahren zugelassen wird. Annette und Michael Schiffmann beleuchten den Fall Abu-Jamal.
Bald sind es vier Jahre, seitdem Julian Assange gewaltsam aus der ecuadorianischen Botschaft in London getragen wurde. Seitdem gab es endlos viele Anhörungen bezüglich des Auslieferungsbegehrens der USA, die sich auch durch Corona-Lockdowns in die Länge zogen. In den letzten 6 Monaten scheint gar nichts mehr zu passieren. Ende August hatten Julian Assanges Anwälte Berufung beim Londoner High Court gegen Punkte im Schiedsspruch des Westminster-Bezirksgerichts vom 4. Januar 2021 und gegen die Entscheidung der damaligen britischen Innenministerin Priti Patel vom 17. Juni letzten Jahres eingelegt. Nun liegt die Entscheidung, ob die Berufung zur Verhandlung angenommen wird, bei einem Richter, dessen Name nirgendwo erscheint, und es erscheint genauso unklar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Derweil sitzt Julian Assange von Ungewissheit gequält im Gefängnis. Von Moritz Müller.
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Das Berliner Amtsgericht hat den bekannten Berliner Friedensaktivisten Heiner Bücker zu einer vierstelligen Geld- oder ersatzweise 40-tägigen Haftstrafe verurteilt. Sein Vergehen? Er hatte bei einer Rede anlässlich des 81. Jahrestages des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 2022 erklärt, man müsse „offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen“. Diese Aussage, so die Begründung im Strafbefehl vom 3. Januar 2023, welcher den NachDenkSeiten vorliegt, billige „den völkerrechtswidrigen Überfalls Russland (sic!) auf die Ukraine“ und hätte „das Potential, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern und das psychische Klima in der Bevölkerung aufzuhetzen.“ Eine rechtsstaatliche Farce, die von der verbrieften Rede- und Meinungsfreiheit nur noch Trümmer übriglässt. Von Florian Warweg.
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Lateinamerika war die einzige Region weltweit, die in den letzten zwanzig Jahren eine Reihe fortschrittlicher Regierungen hatte. Vielleicht ist das der Grund, warum sich der von den USA unterstützte Krieg vermittels der Justiz – Lawfare – auf die Länder mit den progressivsten Regierungen Lateinamerikas konzentrierte. Während die harmlose, wenn auch respektable ehemalige Präsidentin Chiles, Michelle Bachelet, mit dem Posten der Hohen Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen prämiert wurde, werden rebellischere Führungspersönlichkeiten Lateinamerikas juristisch verfolgt und in Verruf gebracht. Das reicht von täglicher Diffamierung bis zum Attentat gegen Cristina Fernández de Kirchner. Von Alicia Rivero.
Das spanische Verfassungsgericht und der Abbau des Rechtsstaats. Die linksliberale digitale Zeitung eldiario.es erscheint heute mit der Schlagzeile: „Das Verfassungsgericht erwürgt das Parlament“. Das spanische Verfassungsgericht hat seiner unrühmlichen Rolle beim Abbau des Rechtsstaats einen weiteren historischen Meilenstein hinzugefügt. Die bisherigen Höhepunkte seiner Arbeit waren ja das Begraben des Autonomiestatuts von Katalonien im Jahr 2010, Auslöser des andauernden Kampfes für die katalanische Unabhängigkeit, das Verbot des Referendums in Katalonien im Jahr 2017, die spätere Absegnung der hohen Haftstrafen für die Akteure, viele weitere Absegnungen von skandalösen Urteilen, die später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte annulliert wurden (darunter das gegen den baskischen Politiker Arnaldo Ortegi) usw. usf. Es ist zu befürchten, dass wie alle früheren Skandale auch dieser in Europa weitgehend unbemerkt über die Bühne gehen wird, im Unterschied zum „Dauerbashing“ gegen Polen und Ungarn. Von Eckart Leiser.
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Noch kurz vor der letzten Bundestagswahl hatte sich die spätere Außenministerin Annalena Baerbock sehr grundsätzlich für den in London inhaftierten WikiLeaks-Gründer Julian Assange ausgesprochen. Nach ihrer Amtseinführung scheint davon nichts übrig geblieben zu sein, wie auch von den NachDenkSeiten z.B. hier berichtet. Auch die Ortsgruppe Schwerin der Sammlungsbewegung Aufstehen hat diesbezüglich mehrfach Briefe an Frau Baerbock in ihrem Ministerium geschrieben, welche unbeantwortet blieben. Dies führte nun zu einem Offenen Brief, zusammen mit der folgenden Presseerklärung. Bearbeitung durch Moritz Müller.
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Seit Jahrhunderten hat sich der Status der „diplomatischen Immunität“ in den internationalen Beziehungen etabliert und gilt als praktiziertes „Völkergewohnheitsrecht“, welches selbst in Fällen von Kriegshandlungen noch Anwendung findet. Doch mit der Entführung des venezolanischen Diplomaten Alex Saab im Oktober 2021 schufen die USA einen wohl beispiellosen Präzedenzfall, welcher allerdings medial bisher kaum Aufmerksamkeit erhielt. Der Sonderbevollmächtigte der venezolanischen Regierung war auf dem Weg zu Verhandlungen mit dem Iran auf den Kapverdischen Inseln am 12. Juni 2020 für einen Tankstopp zwischengelandet und dort auf Druck Washingtons erst festgenommen und dann im weiteren Verlauf in die USA verschleppt worden. Diese Woche beginnt der Prozess im Southern District Court in Florida. Vor Verhandlungsbeginn gaben seine Anwälte sowie seine Frau eine Pressekonferenz vor internationalen Medienvertretern. Die NachDenkSeiten waren dabei. Von Florian Warweg.
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In dem Prozess wegen öffentlicher Aufträge in der Provinz Santa Cruz ist diese Woche das Urteil gegen die Ex-Präsidentin und aktuelle Vizepräsidentin Argentiniens, Cristina Fernández de Kirchner und weitere Angeklagte verkündet worden. Kirchner wurde wegen Veruntreuung zu sechs Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot, öffentliche Ämter auszuüben, verurteilt. Acht Angeklagte bekamen Strafen zwischen drei und sieben Jahren, vier wurden freigesprochen. Im Anklagepunkt “Bildung einer illegalen Vereinigung” gab es für alle einen Freispruch. Auch die Beschlagnahmung von 84 Milliarden Pesos wurde angeordnet. Dies ist insofern bemerkenswert, als die angebliche Schadenssumme während des Prozesses schwankte und keine davon mit diesem Betrag übereinstimmt. Von Miguel Arndt.
Neben den Enthüllungen der BBC zur direkten Beteiligung der spanischen Polizei am Grenzzaun-Massaker in der afrikanischen Exklave Melilla im vergangenen Juni (offiziell 37 Tote) gibt es in Spanien in diesen Tagen ein zweites Spitzenthema: der bevorstehende Zusammenbruch des Justizsystems. Von Eckart Leiser.
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedete der Deutsche Bundestag am 20. Oktober 2022 eine Änderung des Paragrafen 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches (StGB). Nach dem neu hinzugefügten Absatz 5 kann – vereinfacht und allgemeinverständlich formuliert – bestraft werden, wer gegen eine nationale Gruppe zu Hass oder Gewalt aufstachelt und gemäß Völkerstrafgesetzbuch strafbare Handlungen billigt, leugnet oder verharmlost und dadurch den öffentlichen Frieden stört. Das ist skandalträchtig, denn es könnte Tür und Tor für willkürliche Verurteilungen öffnen. Von Wolfgang Bittner.
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