Seit Jahren wird die Einführung eines „flächendeckenden“ Mindestlohnes in Deutschland rege diskutiert. Während konservative Wirtschaftskreise den Untergang der deutschen Wirtschaft aufziehen sahen, wurde von anderer Seite her kritisiert, dass der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich nicht ganz so viel abdecken wird, wie es ursprünglich im Wahlkampf 2013 angekündigt war. Vom Mindestlohn ausgenommen sind z. B.:
- Jugendliche ohne Berufsausbildung
- Verpflichtende Praktika während des Studiums, der Ausbildung oder der Schule
- bis zu sechs Wochen dauernde Praktika zur Orientierung für Beruf oder Studium
- Personen, die an einer Eingliederungsmaßnahme (in den Arbeitsmarkt) teilnehmen
- Auszubildende und
- ehrenamtliche Tätigkeiten.
Wer direkt aus der Langzeitarbeitslosigkeit eine Anstellung findet, ist für die ersten sechs Monate dieser Beschäftigung (gleichbedeutend mit der Probezeit) ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen (zu diesen Ausnahmen siehe Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014; Thomas Lakies via Gegenblende 2014). Jetzt hat sich die große Koalition auch noch dazu „durchgerungen“, in der Zeitungsbranche und der Saisonarbeit Ausnahmen zu machen (siehe auch die NachDenkSeiten).
Nun könnte die Kritik an diesen Ausnahmen die Diskussion um den Mindestlohn zumindest ein Stück weit davon lösen, allein die Mindestlohnwirkung auf Arbeitsplätze zu debattieren. Tatsächlich wird auch in gewerkschaftlichen Kreisen der Mindestlohn damit verbunden, „verbesserte Arbeits- und Einkommens- und Lebensbedingungen“ (Bettina Csoka) zu fordern. Ähnlich auch die Mindestlohnkampagne des Deutschen Gewerkschaftsbunds, in der es ausdrücklich hieß, dass (Menschen-) Würde keine Ausnahme kennt (siehe Flyer DGB).
Allerdings dringen Aspekte wie Arbeits- und Lebensbedingungen oder Menschenwürde nur sehr zögerlich in die breitere öffentliche Diskussion vor. Von Sebastian Thieme.