Schlagwort:
Bundespressekonferenz

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Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

Die Gleichheit vor dem Gesetz gilt als einer der zentralen Pfeiler eines demokratischen Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Doch ein jetzt öffentlich gewordener Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, lässt daran zweifeln, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gilt. Unter der Akten-Nummer 213 AR 14/22 ist unter anderem von „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf Scholz“ die Rede. Darüber hinaus wird dort dargelegt, dass Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt worden sind unter Verweis auf „mit Rücksicht auf die Stellung“ des deutschen Regierungschefs. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz nach. Von Florian Warweg.

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BPK: Laut CIA-Quellen war Kanzler Scholz über Pläne zur Zerstörung von Nord Stream eingeweiht

BPK: Laut CIA-Quellen war Kanzler Scholz über Pläne zur Zerstörung von Nord Stream eingeweiht

Am 26. September 2023 jährte sich der mutmaßlich staatsterroristische Anschlag auf eine der zentralsten und teuersten Energie-Infrastrukturprojekte Deutschlands, das Gas-Pipelinesystem Nord Stream 1 und 2. Doch auf der dieswöchigen Kabinettssitzung war dies kein Thema. Die NachDenkSeiten fragten auf der Bundespressekonferenz (BPK) nach, worauf dieses Desinteresse der Bundesregierung beruht und wollten zudem wissen, ob die Bundesregierung die Angaben des Investigativ-Journalisten Seymour Hersh bestätigen könne, der in einen neuen Artikel, mit Verweis auf CIA-Quellen, erklärt, dass Kanzler Olaf Scholz „voll im Bilde“ gewesen sei „über die geheimen Pläne zur Zerstörung der Pipeline“. Von Florian Warweg.

Auswärtiges Amt bestätigt: Auch deutsche Botschafterin beklatschte ukrainischen SS-Veteran in Ottawa

Auswärtiges Amt bestätigt: Auch deutsche Botschafterin beklatschte ukrainischen SS-Veteran in Ottawa

Auf Nachfrage der NachDenkSeiten bei der aktuellen Bundespressekonferenz hat das Auswärtige Amt (AA) bestätigt, dass die deutsche Botschafterin in Kanada, Sabine Sparwasser, „als Vertreterin des Diplomatischen Corps gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus der G7“ auf der Tribüne des kanadischen Parlaments an der Veranstaltung teilgenommen und entsprechend auch „Herrn Hunka, (…) als Freiwilliger Mitglied der Waffen-SS“ mit Standing Ovations gehuldigt hat. Auf die Nachfrage, wieso die ausgebildete Diplomatin nicht ins Grübeln gekommen ist, bei dem Verweis des Parlamentspräsidenten, „ein Veteran aus dem Zweiten Weltkrieg (…) der gegen die Russen gekämpft hat“ gab der Sprecher des AA eine sehr bezeichnende Erklärung ab. Von Florian Warweg.

Wieso verschwieg Olaf Scholz gegenüber dem Bundestag zwei Treffen mit Cum-Ex-Drahtzieher Olearius?

Wieso verschwieg Olaf Scholz gegenüber dem Bundestag zwei Treffen mit Cum-Ex-Drahtzieher Olearius?

Diese Woche begann der Prozess vor dem Amtsgericht Bonn gegen den ehemaligen Chef der Warburg-Bank Christian Olearius, einen der Hauptdrahtzieher im Cum-Ex-Skandal, verantwortlich für Steuerraub in dreistelliger Millionenhöhe. In der Anklageschrift wird der Name Olaf Scholz 27-mal erwähnt. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, ob der Bundeskanzler diesen Prozess verfolgt und aus welchen Beweggründen er bei den bisherigen Anhörungen zum Thema im Bundestag zwei der mittlerweile drei bestätigten Treffen mit dem mutmaßlichen Finanzkriminellen den Abgeordneten verschwiegen hat. Die Antwort geriet zu einem Manifest der Arroganz der Macht. Von Florian Warweg.

Wieso ruft Bundesregierung bei Bergkarabach zu Friedensverhandlungen auf – nicht aber im Ukraine-Krieg?

Wieso ruft Bundesregierung bei Bergkarabach zu Friedensverhandlungen auf – nicht aber im Ukraine-Krieg?

Sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz als auch das Auswärtige Amt unter Annalena Baerbock haben die Konfliktparteien im Kampf um Bergkarabach „zur Rückkehr an den Verhandlungstisch“ aufgerufen. Die NachDenkSeiten fragten auf der Bundespressekonferenz nach, wieso die deutsche Außenministerin im Falle des einen Konflikts alle Parteien zu Friedensverhandlungen aufruft, und im Falle des anderen das Mantra verbreitet, dass man mit Aggressoren nicht verhandeln könne. Von Florian Warweg.

„Brutaler Angriff Russlands“ – Baerbocks Aussagen zu Kostjantyniwka bringen Auswärtiges Amt in Erklärungsnot

„Brutaler Angriff Russlands“ – Baerbocks Aussagen zu Kostjantyniwka bringen Auswärtiges Amt in Erklärungsnot

Am 6. September 2023 schlug eine Rakete auf dem Markt in Kostjantyniwka in der Oblast Donezk ein und tötete mindestens 16 Zivilisten. Die deutsche Außenministerin Baerbock sprach umgehend von einem „brutalen Angriff Russlands auf unschuldige Menschen, die friedlich auf einem Markt einkaufen“. Doch eine detailliert belegte Recherche der New York Times widerspricht dieser Aussage und kommt zum Schluss, dass es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine von ukrainischen Militärs abgeschossene Rakete handelte. Die NachDenkSeiten wollten auf der Bundespressekonferenz vom Auswärtigen Amt wissen, auf welcher Informationsgrundlage Baerbock ihre damalige Vorverurteilung Russlands traf. Von Florian Warweg.

Wieso finanziert das Bundesfamilienministerium eine Plakatkampagne gegen die NachDenkSeiten?

Wieso finanziert das Bundesfamilienministerium eine Plakatkampagne gegen die NachDenkSeiten?

Unter der Überschrift „Putin-Propaganda in Deutschland“ läuft bis zum 17. September eine explizit gegen die NachDenkSeiten gerichtete Plakat- und Flyerkampagne in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Die NachDenkSeiten werden dort als „Querfrontmedium“ und „Neue Rechte“, wie es so schön auf Neudeutsch heißt, „geframed“. Finanziert wird das Ganze aus Steuermitteln, genauer mit Geldern des Bundesfamilienministeriums im Rahmen des Programms „Demokratie leben“. Wir fragten auf der Bundespressekonferenz beim Ministerium und dem Regierungssprecher nach, mit welcher Begründung Steuergeld in solche Art von Diffamierungskampagnen gesteckt wird. Von Florian Warweg.

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NachDenkSeiten auf der BPK: Hat Kanzler Scholz unter Eid zum Warburg-Skandal gelogen, ja oder nein?

NachDenkSeiten auf der BPK: Hat Kanzler Scholz unter Eid zum Warburg-Skandal gelogen, ja oder nein?

Premiere! Nach der Zwangsvollstreckung des Urteils des Berliner Landgerichts gegen die Bundespressekonferenz (BPK) war es am 13. September 2023 so weit. Die NachDenkSeiten konnten erstmals an der BPK teilnehmen und dort Fragen stellen. Unter anderem befragten wir Regierungssprecher Steffen Hebestreit zu der Strafanzeige gegen Kanzler Scholz wegen „uneidlicher Falschaussage zur Warburg-Affäre“. Bezeichnend waren sowohl die Antwort wie auch die Reaktion der anwesenden Journalisten-Kollegen – statt weiteren Nachfragen zur äußerst fragwürdigen Rolle des Kanzlers bei diesem Skandal, der einen Steuerschaden in dreistelliger Millionenhöhe verursachte, gab es nur betretenes Schweigen. Von Florian Warweg.

Der kafkaeske Weg zur „Durchführung der Zwangsvollstreckung“ des Urteils des Landgerichts Berlin gegen Bundespressekonferenz e.V.

Der kafkaeske Weg zur „Durchführung der Zwangsvollstreckung“ des Urteils des Landgerichts Berlin gegen Bundespressekonferenz e.V.

Am 27. Juli erging das Urteil des Landgerichts Berlin, in welchem der private Verein Bundespressekonferenz e.V. (BPK) dazu verurteilt wurde, dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg „zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Zudem führte das Gericht aus: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €“. Doch was recht einfach klingt, zog sich über Wochen hin, und die letztendliche Hinterlegung der genannten Summe (in bar!) beim Amtsgericht Berlin glich einer geradezu kafkaesken Erfahrung, die Erinnerungen an einen Asterix-und-Obelix-Klassiker wachrief („das Haus, das Verrückte macht“). Ein Erfahrungsbericht von Florian Warweg.

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BPK e.V. legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Berlin ein, NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg Zutritt zu Regierungspressekonferenzen zu gewähren

BPK e.V. legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Berlin ein, NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg Zutritt zu Regierungspressekonferenzen zu gewähren

Den NachDenkSeiten ging am 31. August ein Schreiben des Kammergerichts Berlin (entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern) zu, in welchem uns mitgeteilt wurde, dass der private Verein „Bundespressekonferenz e.V., vertreten durch d. Vorstand“ Berufung eingelegt hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, welches Ende Juli die BPK e.V. dazu verurteilt hatte, „den Kläger (NDS-Redakteur Florian Warweg) zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Das Berliner Landgericht verwies in der Urteilsbegründung insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist“. Damit sich unsere Leser ein umfassendes Bild machen können, veröffentlichen wir den 13 Seiten umfassenden Urteilsspruch im vollumfänglichen Wortlaut. Von Redaktion.

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Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion.

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Landgericht Berlin argumentiert für Aufnahme der NachDenkSeiten in die BPK – Urteilsspruch in drei Wochen erwartet

Landgericht Berlin argumentiert für Aufnahme der NachDenkSeiten in die BPK – Urteilsspruch in drei Wochen erwartet

Am 29. Juni um 11:30 Uhr begann im Sitzungssaal 111 des Berliner Landgerichts das Hauptverfahren zum verwehrten Zugang des Parlamentskorrespondenten der NachDenkSeiten, Florian Warweg, zu den Regierungspressekonferenzen, die in einer de facto Monopolstellung durch den privaten Verein BPK e.V. durchgeführt werden. Das Publikumsinteresse an der öffentlichen Verhandlung war sehr groß, ein Teil der Zuschauer musste auf dem Boden sitzen oder stehen. An Medienvertretern waren unter anderem die Berliner Zeitung anwesend. Auch medienpolitische Vertreter beobachteten das Verfahren. Das Gericht folgte mehrheitlich unseren Argumenten und nannte die Argumentation der Gegenseite u.a. „völlig vage” & „nicht schlüssig”. Der Urteilsspruch wird in drei Wochen erwartet. Von Redaktion.

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Bundesdeutsche Journalistenvereinigungen kultivieren Zersetzung

Bundesdeutsche Journalistenvereinigungen kultivieren Zersetzung

Noch vor vielleicht zwei Jahrzehnten herrschte im deutschen Journalismus ein liberaler Geist, die Freiheit der bisweilen unbequemen Presse galt als unantastbar. Etwa im November 2000 solidarisierten sich Journalisten mit Kollegen, denen wegen einer albernen Recherche über angeblich koksende Politiker im Bundestag Hausverbot erteilt worden war. Die damalige Vorsitzende des Bundespressekonferenz e.V., Tagesspiegel-Journalistin Tissy Bruns, wetterte: „Verbote vertragen sich nicht mit der Pressefreiheit.“ Doch mit diesem journalistischen Geist ist es spätestens seit 2022 vorbei. Von Angela Welty.

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Öffentlicher Gerichtstermin am 29. Juni: NachDenkSeiten versus Bundespressekonferenz

Öffentlicher Gerichtstermin am 29. Juni: NachDenkSeiten versus Bundespressekonferenz

Nach längerem Hin und Her sowie einem abgelehnten Verfügungsantrag ist es so weit: Am 29. Juni gibt es die erste öffentliche Verhandlung im Hauptverfahren am Berliner Landgericht zwischen dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg und dem privaten Verein „Bundespressekonferenz e.V.“ (BPK), welcher in Deutschland über das Monopol zur Durchführung der sogenannten Regierungspressekonferenzen verfügt. Dessen Vorstand will den NachDenkSeiten mit allen Mitteln den Zugang zu den Regierungspressekonferenzen verweigern. Man fürchte, das wurde so offen kommuniziert, einen Präzedenzfall für alle „alternativen Medien“. Für unsere Leser zeichnen wir die Argumentation der NachDenkSeiten sowie die der beklagten Seite, dem BPK e.V., nach. Von Florian Warweg.

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Bundesregierung zum Einsatz von Uranmunition gegen Russland: „Keine signifikanten Strahlenexpositionen der Bevölkerung zu erwarten“

Bundesregierung zum Einsatz von Uranmunition gegen Russland: „Keine signifikanten Strahlenexpositionen der Bevölkerung zu erwarten“

Die Bundesregierung und namentlich das Auswärtige Amt unter Annalena Baerbock sehen kein Problem im Einsatz von westlicher Uranmunition gegen die Russische Föderation. Der Einsatz dieser Art von panzerbrechender Munition habe angeblich keine messbaren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Dies geht aus Antworten auf parlamentarische Anfragen zur Haltung der Bundesregierung in Bezug auf die Lieferung von Uranmunition durch NATO-Partner an die Ukraine hervor. Den NachDenkSeiten liegen die Dokumente vor. Mit ihrer Darstellung ignoriert die Bundesregierung bewusst Erkenntnisse aus dem Einsatz im Irak- und Jugoslawien-Krieg. Von Florian Warweg.

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