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NATO

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Erhard Eppler Interview in der FAS: „Die Willy Brandts wachsen nicht auf jeder Wiese“

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 29.6. erschien ein Interview mit E. Eppler An manchen Stellen merkt man, dass er sich etwas zu bewegen versucht. Aber das fällt ihm sichtbar schwer, weil er über seine früheren Äußerungen zum Beispiel zur Agenda 2010 und zu den Militäreinsätzen schwer hinwegkommt. Das ist wieder einmal ein typisches Beispiel für die Theorie von der Überwindung der kognitiven Dissonanz. Mein Kommentar zu den daraus folgenden Verrenkungen folgt.

Der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen über der Türkei hätte der Zustimmung des Bundestags bedurft – doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist leider nur ein Pyrrhussieg

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2008 ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung:

  1. Aktuell, weil es die die Rolle der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ bekräftigt und die schleichende Ausdehnung der militärischen Entscheiddungskompetenzen der Exekutive begrenzt,
  2. rückblickend für die juristische Beurteilung der deutschen Beteiligung am Irak-Krieg,
  3. für die Zukunft, weil es den Plänen der CDU/CSU für ein neues Sicherheitskonzept enge Grenzen setzt.
  4. Spannender wird aber nun die Frage werden, wie sich dieses Urteil zu Artikel 28a des EU-Reformvertrages verhält, in dem die Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Europäische Union übertragen wird und unter Führung der Union militärische „Missionen“ auch mit Hilfe der Bundeswehr durchgeführt werden dürfen.

Wolfgang Lieb

Christine Wicht: Die Europäische Union, von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Militärunion

Der EU-Verfassungsvertrag (im folgenden EVV) ist Geschichte. Doch die inhaltliche Substanz des EVV soll erhalten bleiben. Zu diesem Zweck hat der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 21. und 22. Juni 2007 in Brüssel beschlossen, dass die Bestimmungen des EVV, soweit sie gegenüber den schon bestehenden Verträgen neu waren, mittels eines so genannten Reformvertrages in diese eingearbeitet werden sollen. Das Verfassungskonzept, das darin bestand, alle bestehenden Verträge aufzuheben und durch einen einheitlichen Text mit der Bezeichnung “Verfassung” zu ersetzen, wurde aufgegeben. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Außen- und Militärpolitik „Gegenstand besonderer Verfahrensweisen“ sein soll. Damit ist davon auszugehen, dass derjenige Teil des aufgegebenen EVV, der sich mit der Außen- und Militärpolitik befasste, nun in die bestehenden Verträge aufgenommen werden soll. Die Kritik an der Ausrichtung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union richtete sich in der Vergangenheit vorwiegend gegen die militärischen Kampfeinsätze und gegen die Verpflichtung zur Aufrüstung. Es zeichnet sich die Entwicklung ab, dass die Europäische Union, die ursprünglich ein wirtschaftlicher Zusammenschluss europäischer Staaten war, darauf abzielt, eine Militärunion zu werden. Im folgenden Text werden anhand der Artikel des aufgegebenen EVV die Inhalte analysiert und die Bedeutung und die Folgen, die sich daraus ergeben, beschrieben:

Putin, neues Wettrüsten und das Berliner SPD-Grundsatzprogramm

In dieser Woche steht im „Spiegel“ ein Artikel (Rüstung – Der geplatzte Traum) über die Gefahren eines neuen Wettrüstens. Dabei wurde der Eindruck erweckt, diese bedrückende Gefahr gehe sozusagen auf die Russen zurück und sei mit der Münchner Rede des russischen Präsidenten Putin manifest geworden. Dass eine der Ursachen die Ausdehnung der NATO und die jeweilige Aufrüstung in und mit den neuen NATO-Ländern ist, wird dabei „geschlabbert“. Dass diese Ausdehnung keine Selbstverständlichkeit war, wird einem nochmal klar, wenn man im immer noch gültigen Berliner Grundsatzprogramm der SPD vom 20.Dezember 1989 nachliest. Es ist dort von „Auflösung der“ Bündnisse die Rede. Zitat folgt.

Sind die 7 neuen Mitglieder der NATO beigetreten oder haben sie ihre Truppen dem amerikanischen Oberbefehl unterstellt?

Bilder sagen oft mehr als Worte. Wenn man gestern die Fernsehnachrichten gesehen hat oder heute die Bilder in den Zeitungen, dann könnte man meinen, dass die Regierungschefs von Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Bulgarien, Slowenien und der Slowakei ihre Truppen eher dem amerikanischen Oberbefehl unterstellt haben, als dass sie dem Atlantischen Verteidigungsbündnis beigetreten sind.