Combat 18 – ein Verbot mit ungewollten Offenbarungen
Am 23. Januar 2020 wurde die neonazistische Organisation „Combat 18“ vom Bundesinnen- und Heimatminister Horst Seehofer (CSU) verboten. Das Verbot wurde bereits Mitte des letzten Jahres angekündigt. Als Begründung für die „Verspätung“ nannte man, dass man „gerichtsfeste“ Beweise sammeln wollte, um das Verbotsverfahren ausreichend zu begründen. Warum diese Begründung noch mehr eine Farce ist als das Verbot. Von Wolf Wetzel.