Schlagwort:
Völkerrecht

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Eskalation in Nahost – Das Versagen der Diplomatie

Eskalation in Nahost – Das Versagen der Diplomatie

Einhellig kritisierten deutsche Politiker am Wochenende den Drohnen- und Raketenangriff Irans auf Israel und sprachen Israel dabei ihre volle Solidarität aus. Das ist verständlich, lässt aber die Vorgeschichte der jüngsten Eskalation außer Acht. Der Angriff kam schließlich nicht überraschend, sondern war von Iran als „Vergeltungsmaßnahme“ für die israelische Bombardierung eines iranischen Konsulargebäudes in Damaskus am 1. April angekündigt worden, bei dem 16 Menschen, darunter zwei hochrangige iranische Generäle, getötet wurden – ein glasklarer Verstoß gegen das Völkerrecht, der von vielen Staaten scharf verurteilt wurde. Diplomatie hätte die iranische Reaktion auf diese Eskalation verhindern können, doch die USA, Großbritannien und Frankreich blockierten im UN-Sicherheitsrat eine gemeinsame Verurteilung des israelischen Angriffs und sorgten auch dafür, dass es zu keiner völkerrechtlichen Verurteilung, geschweige denn Sanktionen gegen Israel kam. Wie so oft in diesem Konflikt hat die Diplomatie auf ganzer Linie versagt und die Verantwortung dafür trägt der Westen. Von Jens Berger.

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Dilettanten oder Lügner? Die fragwürdige Antwort des Auswärtigen Amts auf eine BSW-Anfrage

Dilettanten oder Lügner? Die fragwürdige Antwort des Auswärtigen Amts auf eine BSW-Anfrage

Der BSW-Abgeordnete Andrej Hunko hatte am 10. April im Rahmen einer Fragestunde im Deutschen Bundestag das Auswärtige Amt (AA) gefragt, auf welche konkrete Quelle sich der Sprecher des Auswärtigen Amts bei der Bundespressekonferenz am 3. April bezogen hatte, als dieser behauptet hatte, es gäbe seriöse Quellen, die bestreiten, dass es sich bei dem Ziel des israelischen Luftangriffs auf Damaskus um das iranische Konsulatsgebäude gehandelt habe. Als Antwort verwies das Außenministerium unter Leitung von Annalena Baerbock auf einen Artikel der britischen Nachrichtenagentur Reuters. Das Problem? In dem Artikel steht genau das Gegenteil von dem, was das AA in seiner Antwort an den Bundestag behauptet. Von Florian Warweg.

Militärische und politische Unterstützung Israels ist für Bundesregierung „Einsatz für Völkerrecht“

Militärische und politische Unterstützung Israels ist für Bundesregierung „Einsatz für Völkerrecht“

Die Bundesregierung hat am 8. April im Zuge der Anhörung der Klage Nicaraguas gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wegen „Beihilfe zum Völkermord“ in Gaza erklärt, dass die Bundesrepublik sich aktiv für Völkerrecht einsetzt und schon deswegen weise man den Vorwurf zurück, Deutschland könnte gegen Völkerrecht verstoßen. Ein bezeichnender Zirkelschluss. Mit demselben „Argument“ könnten auch die USA jeden ihrer täglichen Völkerrechtsbrüche zum Beispiel in Guantanamo, Syrien oder Diego Garcia negieren. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung wirklich die Meinung vertritt, dass ihre politische und militärische Unterstützung für das israelische Vorgehen in Gaza, bei dem bisher über 14.000 palästinensische Kinder und 9.000 Frauen getötet wurden (70 Prozent aller Todesopfer), als „aktiv für das Völkerrecht einsetzen“ zu werten sei. Von Florian Warweg.

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Bundesregierung: Wir wissen nicht, wer iranisches Botschaftsgelände in Syrien angegriffen hat

Bundesregierung: Wir wissen nicht, wer iranisches Botschaftsgelände in Syrien angegriffen hat

Bei der Regierungspressekonferenz am 3. April war auch der israelische Angriff gegen das iranische Botschaftsgelände in Damaskus, bei dem mindestens 13 Personen starben, darunter mehrere Diplomaten sowie der Brigadegeneral Mohammad Reza Zahedi und dessen Stellvertreter, ein Thema. Die Bundesregierung vertrat in der BPK die Linie, dass man nicht wisse, wer für die Tat verantwortlich sei, daher könnte man auch keine Wertung vornehmen. Dies, obwohl bereits einen Tag zuvor das US-Verteidigungsministerium offiziell eingeräumt hatte, dass es sich bei dem Militärschlag um eine israelische Operation gehandelt habe. Wohl einer der seltenen Fälle, in denen die Bundesregierung nicht der Einschätzung der USA folgt. Von Florian Warweg.

Dokumente zur Neubelebung der Kriegsteilnahme unseres Landes

Dokumente zur Neubelebung der Kriegsteilnahme unseres Landes

Die Beteiligung Deutschlands am sogenannten Kosovo-Krieg war ein wichtiges Ereignis in der deutschen Nachkriegsgeschichte – für Menschen, die noch das „Nie wieder Krieg“ der Zeit nach 1945 in Erinnerung haben, war das eine wirkliche Zäsur. Florian Warweg hat vorgestern schon auf dieses Ereignis hingewiesen: Bundesregierung zum 25. Jahrestag des NATO-Angriffs auf Jugoslawien: War alles völkerrechtskonform. Dazu einige weitere Dokumente als Ergänzung zu diesem wichtigen, aber wenig zukunftsweisenden Schritt in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Albrecht Müller.

UN-Menschenrechtsrat: Bundesregierung sieht „schwerste Völkerrechtsverbrechen“ in Belarus – aber nicht in Gaza

UN-Menschenrechtsrat: Bundesregierung sieht „schwerste Völkerrechtsverbrechen“ in Belarus – aber nicht in Gaza

Auf der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats am 19. März erklärte die Bundesregierung, dass es „alarmierende Beweise für einige der schwersten Verbrechen des Völkerrechts“ gäbe und alle Täter zur Rechenschaft gezogen werden müssten. Der deutsche Vertreter bezog sich mit seinen Äußerungen auf die aktuelle Lage in Belarus. Als dann aber der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, der österreichische Diplomat Volker Türk, über die Menschenrechtslage in den besetzten palästinensischen Gebieten berichtete und von „vielen Vorfällen“ sprach, „die auf Kriegsverbrechen durch israelische Streitkräfte“ hindeuten, sowie von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, kommentierte dies die Bundesregierung mit keinem Wort. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, mit welcher Begründung die Bundesregierung im UN-Menschenrechtsrat „alarmierende Beweise für einige der schwersten Völkerrechtsverbrechen“ in Belarus spricht, aber zur Lage in Gaza schweigt. Von Florian Warweg.

Bundesregierung zum 25. Jahrestag des NATO-Angriffs auf Jugoslawien: War alles völkerrechtskonform

Bundesregierung zum 25. Jahrestag des NATO-Angriffs auf Jugoslawien: War alles völkerrechtskonform

Am 24. März jährt sich zum 25. Mal der ohne UN-Mandat und damit völkerrechtswidrig erfolgte Angriffskrieg der NATO auf die Bundesrepublik Jugoslawien. Bei diesem Angriff wurden unzählige Zivilsten durch den Einsatz von Urangeschossen und Streumunition getötet. 40 Prozent der von NATO-Bomben verstümmelten Opfer waren Kinder. Die NATO-Bombenteppiche legten gezielt Hunderte Schulen, mehrere petrochemische Kombinate, zahlreiche Kraftwerke, Krankenhäuser und auch das Hauptgebäude des öffentlich-rechtlichen Rundfunks RTS in Schutt und Asche. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, was für Maßnahmen die aktuelle Bundesregierung ergriffen hat, um zu verhindern, das Deutschland erneut an einem völkerrechtswidrigen Angriff auf einen souveränen Staat teilnimmt und ob die Bundesregierung plane, sich angesichts des Jahrestages bei der serbischen Zivilbevölkerung zu entschuldigen. Die Antwort geriet zu einem Manifest bundesdeutscher Doppelmoral und zeigte erneut auf: „Wertegeleitete Außenpolitik“ made in Germany mag sich vielem verpflichtet fühlen, aber nicht dem Völkerrecht. Von Florian Warweg.

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Regierungssprecher: Kanzler überzeugt, dass Israel sich weiterhin in Gaza an das Völkerrecht hält

Regierungssprecher: Kanzler überzeugt, dass Israel sich weiterhin in Gaza an das Völkerrecht hält

Laut aktuellen UN-Angaben hat die israelische Armee seit Beginn ihrer Militäroperation in Gaza vor 158 Tagen (Stand 13. März) mindestens 13.000 Kinder und 9.000 Frauen getötet. Die Gesamtzahl der Toten wird mit 31.000 angegeben. Die Lieferung von lebensnotwendigen humanitären Gütern auf dem Landweg wird selbst mutmaßlich engen Partnern wie den USA und Deutschland verweigert. Laut Angaben von UN-OCHA sind bereits zwei Dutzend palästinensische Kinder den Hungertod gestorben. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob der Kanzler nach wie vor zu seiner öffentlichen Einschätzung steht, dass Israel sich in Gaza vollumfänglich an das Völkerrecht halte. Der Regierungssprecher bejahte dies wider allen Fakten vor Ort. Von Florian Warweg.

24. März 1999: Bombardierung Jugoslawiens

24. März 1999: Bombardierung Jugoslawiens

Seitdem Bundeskanzler Olaf Scholz die „Zeitenwende“ als prägenden Begriff in sein politisches Vokabular eingeführt hat, erfreut sich das Wort gewisser Beliebtheit. Es ist beliebig anwendbar auf die verschiedensten Krisen und Ereignisse, z.B. das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945, den Untergang der Sowjetunion am 31. Dezember 1991, den Terrorangriff auf das World Trade Center am 11. September 2001 oder ganz frisch auf den Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Es kommt nur darauf an, von welcher nationalen und politischen Warte aus man das Ereignis betrachtet. So sollte man aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland viel eher den 24. März 1999 als den Scholz’schen 24. Februar 2022 als Zeitenwende begreifen. Damals beteiligte sich die Bundeswehr am ersten innereuropäischen Krieg der NATO nach dem Zweiten Weltkrieg gegen Jugoslawien.[1]

Regelbasierte Weltordnung? Völkerrecht? Alles Schall und Rauch, wenn es um die russischen Währungsreserven geht

Regelbasierte Weltordnung? Völkerrecht? Alles Schall und Rauch, wenn es um die russischen Währungsreserven geht

Eine der wenigen, wirklich schmerzhaften Sanktionen des Westens gegen Russland war das Einfrieren der Auslandsguthaben der russischen Zentralbank. Angestoßen von den USA tobt derzeit auf europäischer Ebene eine Debatte, ob man diese Gelder nun nicht konfiszieren und der Ukraine als eine Art Ausgleich für die Kriegsschäden überweisen solle. In Deutschland sind vor allem Grünen-Politiker ganz angetan von dieser Idee. Die EU-Kommission ist da etwas zurückhaltender und spielt nun mit dem Gedanken, „nur“ die Zinseinnahmen dieser russischen Gelder nach Kiew zu überweisen. Völkerrechtlich ist dies ganz klar verboten und die Folgen eines solchen Völkerrechtsbruchs wären fatal. Einmal mehr zeigt sich, dass die sogenannte „regelbasierte Weltordnung“, die der Westen propagiert, ein reiner Kampfbegriff ist und der Westen selbst jegliche Regeln bricht, wenn er sich dadurch einen Vorteil verschafft. Doch so funktioniert die Welt im 21. Jahrhundert nicht mehr. Von Jens Berger.

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Das Israel-Urteil des IGH und das Urteil gegen die USA im Fall Nicaragua

Das Israel-Urteil des IGH und das Urteil gegen die USA im Fall Nicaragua

Ob der aktuelle Fall gegen Israel ähnlich abläuft wie der von 1984 gegen die USA, ist ein wichtiger Test für das internationale System. Nachdem der Internationale Gerichtshof (IGH) entschieden hat, dass die von Südafrika gegen Israel erhobenen Vorwürfe des Völkermords plausibel sind, und Israel aufgefordert hat, „alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Begehung aller in den Anwendungsbereich der UN-Konvention über Völkermord fallenden Handlungen zu verhindern”, stellt sich nun die Frage, wie Israel und seine Unterstützer darauf reagieren werden. Von Nat Parry.

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Strafanzeige Jürgen Todenhöfers gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen

Strafanzeige Jürgen Todenhöfers gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen

Dr. Jürgen Todenhöfer, der Bundesvorsitzende der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer, hat heute Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen nach §8 und §11 VStGB erstattet. Ganz abwegig erscheint mir diese Anzeige nicht. Deshalb geben wir sie den Leserinnen und Lesern der NachDenkSeiten zur Kenntnis. Albrecht Müller.

Bundesregierung: Israel hält sich an IGH-Verpflichtung, Gewalt gegen Zivilisten einzudämmen

Bundesregierung: Israel hält sich an IGH-Verpflichtung, Gewalt gegen Zivilisten einzudämmen

Am 12. Januar hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag den israelischen Staat völkerrechtlich verbindlich dazu verpflichtet, die Gewalt gegen palästinensische Zivilisten einzudämmen und diese besser zu schützen. Mittlerweile ist über ein Monat vergangen und die Zahl der getöteten Zivilisten steigt weiter an. Sie liegt laut UN-Angaben mit Stand 15. Februar bei über 28.600. Erst kürzlich hat die israelische Armee Flüchtlingslager in Rafah bombardiert. 378.000 Zivilisten im Gazastreifen werden von UN-OCHA derzeit der Phase 5 bei einer Hungersnot zugeordnet, d.h. Katastrophenlevel. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, auf Grundlage welcher konkreten Erkenntnisse die Bundesregierung nach wie vor behauptet, Israel halte sich an die IGH-Vorgaben und würde die Gewalt gegen Zivilisten eindämmen. Von Florian Warweg.

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Situation in Gaza und die zu wenig genutzten Instrumente der formalen Diplomatie

Situation in Gaza und die zu wenig genutzten Instrumente der formalen Diplomatie

Alle Menschen fordern eine Verbesserung der humanitären Situation im Gazastreifen, und die Politiker in den USA und vor allem auch in Europa überbieten sich in ihren Aussagen über die katastrophale Lage der im Süden des Gazastreifens zusammengepferchten Palästinenser. Überzeugende Anstrengungen, einen Waffenstillstand zu erreichen, hat es bislang jedoch nicht gegeben und auch kaum formale diplomatische Maßnahmen im Rahmen des Wiener Übereinkommens. Stellt sich die Frage: Warum? Von Jürgen Hübschen.