Schlagwort:
Studiengebühren

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Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen der hessischen Landtagsfraktionen zum Thema Studiengebühren

Nach der Landtagswahl vom 27. 1. 2008 ergibt sich in Hessen eine rechnerische Mehrheit für die Abschaffung der in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Studiengebühren, die juristisch inkorrekt Studienbeiträge genannt werden.

Zu diesem Thema liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die in der Tat die Abschaffung der Studiengebühren zum Gegenstand haben und nur mit unterschiedlichen Überschriften versehen sind, nämlich die Entwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einerseits und Die Linke andererseits. Demgegenüber will der Entwurf der FDP die Entscheidung über die Beibehaltung der Studiengebühren den hessischen Hochschulen überlassen und nach nordrhein-westfälischem Vorbild lediglich eine Obergrenze von 500 € pro Semester einziehen. Professor Bernhard Nagel stellt uns seine Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Verfügung.
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Das Gerechtigkeitsverständnis der Volksparteien im Wandel Sozialpolitik in den Parteiprogrammen von CDU, CSU und SPD

Aufgrund der sich hierzulande immer mehr vertiefenden Kluft zwischen Arm und Reich einerseits sowie eines wachsenden Protestpotenzials im außerparlamentarischen Raum und Wahlerfolgen der neuen LINKEN andererseits ist die soziale Gerechtigkeit als Schlüsselthema auf die politische Agenda der Bundesrepublik zurückgekehrt. Mit dem Sozialstaat und Gerechtigkeitsfragen beschäftigten sich auch die etablierten Parteien zuletzt wieder intensiver als zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Seinerzeit beherrschte der Um- bzw. Abbau des Wohlfahrtsstaates alle Debatten über die Sozialpolitik, sowohl jene der rot-grünen Koalition wie auch der Union. Umso erstaunlicher ist, wie stark sich trotz fortbestehender politischer Gegensätze zwischen den Parteilagern in Bezug auf die angeblich notwendige Umgestaltung des Sozialstaates und das ihnen zugrunde liegende Gerechtigkeitsverständnis alle drei Programme gleichen. Manchmal reichen die Gemeinsamkeiten bis in die Begrifflichkeit und einzelne Programmformulierungen hinein. Von Christoph Butterwegge

Die Wüste wächst – Über die Selbstzerstörung der deutschen Universität

Vortrag an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn auf Einladung des Kritischen Gesprächskreises an der Universität Bonn (KGK), in Zusammenarbeit mit dem Studium Universale, am 23. Januar 2008 von Peter J. Brenner, Professor für Neuere deutsche Literaturgeschichte und Fakultätsbeauftragter für Qualitätsmanagement an der Philosophischen Universität der Universität zu Köln sowie Leiter des privaten Instituts für Medienevaluation, Schulentwicklung und Wissenschaftsberatung.

Hochschulzugang im Wandel – von der Verteilung von Studienplätzen zur Selektion

Ob Studiengebühren, Verschärfung der Zulassungsverfahren oder „unternehmerische“ Hochschule, die aktuellen “Reformen” im Hochschulbereich weisen in eine Richtung, welche die universitäre Verfasstheit, das Selbstverständnis und die Struktur der Hochschulen nachhaltig verändern werden. Der Rektor einer Hochschule heißt mittlerweile in Baden-Württemberg offiziell laut Landeshochschulgesetz (LHG) ‘Vorstandsvorsitzender”, das Rektorat ‘Vorstand’, der Universitätsrat ist der ‘Aufsichtsrat’. Schon die Wortwahl zeigt die Richtung an, in die es gehen soll. An vielen Einzelmaßnahmen wird inzwischen dieser Strukturwandel immer für die Hochschulangehörigen immer spürbarer. Gerda auch am Beispiel der Regelung des Hochschulzugangs – also am Verfahren der Verteilung der knappen Studienplätze auf Studieninteressierte – lässt sich der beschriebene “Paradigmenwechsel” exemplarisch darstellen. Von unserem studierenden Leser Michael Kolain.

Julian Nida-Rümelin: Der nächste Bildungsnotstand

Der Umbau auf Bachelor und Master setzt auf Dequalifizierung. Es schadet dem Land, wenn immer mehr junge Menschen studieren sollen – besser wäre es, die Lehrberufe zu fördern, meint Nida-Rümelin in der SZ. Nida-Rümelin ist ja bekannt dafür, dass er sich mit unorthodoxen Ideen hervortut. Nun spricht er sich in der SZ – entgegen den übereinstimmenden Forderungen von der OECD bis hin zum Urteil nahezu aller Bildungsfachleute – gegen eine allgemeine Anhebung der Akademiker-Quote in Deutschland aus und plädiert für einen Ausbau der beruflichen Lehrberufe. Eine ziemlich unseriöse Alternative und ein unsinniger Weg aus der Überlastung der Hochschulen. Wolfgang Lieb

Clement hat schon immer gegen die SPD gearbeitet, es hat nur keiner wahrhaben wollen

Wolfgang Clement hat die Wählerinnen und Wähler in Hessen mehr oder weniger deutlich aufgefordert, gegen die SPD und ihre Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti zu stimmen. Die Empörung in der SPD ist groß. Dabei beruhte Clements politische Karriere doch weitgehend darauf, gegen die Ziele der SPD anzukämpfen. Er wurde von den bürgerlichen Medien gehätschelt und gerade deshalb zum „Star“, weil er ständig seiner eigenen Partei vors Schienbein trat. Schröder holte ihn, damit er mit ihm gemeinsam die SPD auf einen Kurs zwingen konnte, der mit der Sozialdemokratie nur noch wenig zu tun hatte. Lange Zeit sind die Genossen ihm – sicher oft mit geballter Faust in der Tasche – gefolgt. Jetzt, wo ihn die Partei abserviert hat, zeigt er nur sein wahres Gesicht. Aber das hätte man schon lange erkennen können. Wolfgang Lieb

Baden-Württemberg setzt auf Studierfähigkeitstest

„Studieren im Land Baden-Württemberg ist gar nicht so einfach: 90 Prozent aller Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Wer zum Beispiel an der Fachhochschule Pforzheim das Fach Wirtschaftswissenschaften belegen möchte, dem reicht eine gute Schulnote nicht aus. Er muss einen Studierfähigkeitstest machen. Er soll die Eignung des Studierenden für das Fach überprüfen.“ So berichtet der DLF Statt Geld in die Hand zu nehmen und die Studienkapazitäten auszudehnen, setzt das Land auf Verknappung und Selektion. Das Abitur verliert seine Bedeutung als „allgemeine Hochschulreife“. Die Zeiten sind gekommen, wo wie in Japan oder in den USA Studierwillige nach der Schule ein oder gar zwei Jahre teure und private Paukkurse besuchen müssen, um an eine Hochschule gelangen zu können.

Die Zukunft der Hochschulen – Politische Ökonomie der Hochschulpolitik in der Ära des Finanzmarkt-Kapitalismus

Das deutsche Bildungssystem – Hochschulen und Schulen – befindet sich seit Beginn der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts in einem von den ökonomischen und politischen Eliten gewollten Transformationsprozess. Das bisher staatliche Hochschulsystem verliert dabei schrittweise seinen Charakter als Öffentliches Gut und entwickelt sich hin zu einem formell halbstaatlichen Teilsystem unter indirekter Kontrolle der privaten Wirtschaft. Für diese Umgestaltung wird es nach dem Vorbild der privaten Wettbewerbswirtschaft reorganisiert, ökonomisch rationalisiert und technokratisch gesteuert. Zugleich wird es einer internen Partizipation wie einer externen parlamentarischen Kontrolle entzogen. Günter Buchholz stellte uns seinen Beitrag zur Verfügung.

Die Föderalismusreform II muss zu einer Verbesserung der Finanzierungsstrukturen für Bildung führen

Am 15. Dezember 2005 wurde die Föderalismusreform I verabschiedet. Ziel dieser Reform war die Belebung des Wettbewerbs zwischen den Bundesländern. Schon damals kritisierte Wolfgang Lieb auf den Nachdenkseiten: „Mehr Wettbewerb bringt [.] eine Stärkung des Rechts des Stärkeren zwischen den Ländern.“ Nun steht die Föderalismusreform II an – eine gute Gelegenheit, das Thema Bildung erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Klemens Himpele hat sich dazu zu Wort gemeldet.

Hochschulen sollen selbst über die Zahl der Studienplätze entscheiden können

Unter der Überschrift „Weg mit den alten Zöpfen“ drängt Bundesbildungsministerin Annette Schavan auf eine Abschaffung der Kapazitätsverordnungen. Solche Verordnungen wurden vor allem durch das sog. Numerus Clausus-Urteil durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den 70er Jahren erzwungen. Das Gericht hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass öffentlich finanzierte Hochschulen auf Grund des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, des Gleichheitssatzes und des Sozialstaatsprinzips zu einer erschöpfenden Nutzung der an den Hochschulen vorhandenen Ausbildungskapazitäten und zu einer vergleichbaren Auslastung der verschiedenen Hochschulen verpflichtet seien.
Die Bundesregierung fordert nun die Länder auf, die auf diesen Urteilen basierenden Kapazitätsverordnungen abzulösen: „Die Freiheit der Länder und Hochschulen, miteinander in Wettbewerb zu treten, die Studienplatzvergabe zu dezentralisieren, Studienentgelte zu erheben und damit die Lehrbedingungen… deutlich zu verbessern, verdeutlicht, wie unzeitgemäß die Orientierung an einer maximalen Kapazitätsausschöpfung ist“, sagt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion [PDF -760 KB]. Wolfgang Lieb

Cornelia Heintze: Bildung und Gesundheit als öffentliche Güter – ein Vergleich zwischen Deutschland und skandinavischen Ländern

In einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung [PDF – 3.8 MB] werden Finanzierung, Wohlfahrtsergebnisse und Beschäftigungsrelevanz miteinander verglichen.
Statt allgemein über Bildung als Investition in die Zukunft oder abstrakt über den „vorsorgenden Sozialstaat“ zu reden, brauchte man nur die Praxis in Skandinavien anzuschauen. Wolfgang Lieb

Bei Studiengebühren hört das Völkerrecht auf

Artikel 13 des „Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland zur „allmählichen Einführung der Unentgeltlichkeit“ des „Hochschulunterrichts“ [PDF – 36 KB] verpflichtet, ist nach Auffassung des OVG Münster „weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden“.
Über diese Begründung der Juristen können sich die Mächtigen dieser Welt, von Präsident Bush bis Präsident Putin und natürlich auch der NRW-Innovationsminister Pinkwart nur freuen. Völkerrecht als unverbindliches Programm, das man je nach politischem Gusto beiseite schieben kann! Wolfgang Lieb

Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes – Der Staat zieht sich zurück, der Wettbewerb steuert

Die Bundesregierung will das Hochschulrahmengesetz (HRG) aufheben und damit ein Signal geben, “die Hochschulen zugunsten von mehr Wettbewerb aus der staatlichen Detailsteuerung zu entlassen”. In einem Gesetzentwurf [PDF – 88 KB] schreibt sie weiter, mit der Reform seien unter anderem die Rahmengesetzgebungskompetenzen des Bundes für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens und für die Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst der Länder stehenden Personen entfallen. Mit dem Pathos von „Freiheit und Autonomie“ werden nun die Hochschulen dem „unternehmerischen“ Wettbewerb auf dem Ausbildungs- und Wissenschaftsmarkt entlassen. Der Staat entledigt sich seiner grundgesetzlichen Pflicht die Freiheit der Wissenschaft der Wissenschaft zu garantieren. Wolfgang Lieb.