Schlagwort:
Sanktionen

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Zeichnen auch Sie bitte die Petition zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV

Nur in absoluten Ausnahmefällen weisen wir von den NachDenkSeiten redaktionell auf Petitionen hin. Doch die laufende Petition 46483 die von der äußerst engagierten Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann eingereicht wurde, die aufgrund ihrer Kritik an den Sanktionen zur Zeit vom Jobcenter im Hamburger Bezirk Altona freigestellt ist, ist derart wichtig, dass wir gerne eine Ausnahme machen. Von Jens Berger

Doktor-Spiele

Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (BA) sowie die ihr unterstellten Jobcenter sind offensichtlich dabei, ihr Tätigkeitsfeld zu erweitern: auf das Gesundheitswesen. Schon im April dieses Jahres wurde eine Weisung der BA publik, nach der angebliche „Blaumacher“ unter den AlG2-Empfängern entlarvt werden sollen. Aktuell macht sich nun die Praxis breit, in offiziellen amtlichen Schreiben Krankheitsatteste von Ärzten schon vorbeugend für unzureichend zu erklären. Es scheint, als verfolge man im Umgang mit Sozialleistungsempfängern die „Taktik der kleinen Schritte“, welche mithilfe einer schleichenden Gewöhnung die schrittweise Entmündigung und Entrechtung der Betroffenen ohne größeres Aufsehen und somit ohne Widerstand in der Bevölkerung durchzusetzen sucht.
Von Lutz Hausstein[1]

Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger – die Kleinen hängt man …

Nach Schätzungen der OECD schädigen Steuerhinterzieher den deutschen Staat mit jährlich mehr als 100 Mrd. Euro. Durch die Aufdeckung der „Offshore Leaks“ ist das Thema wieder auf die Tagesordnung zurückgekehrt. Doch was machen die deutschen Behörden? Jagen sie Steuerhinterzieher und deren Helfershelfer bei der Deutschen Bank? Nein. Deutsche Behörden machen stattdessen Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger. Wenn erwerbsfähige Erwerbslose sich krankmelden, droht ihnen künftig ein Termin beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Und wenn das subjektive Gesundheitsempfinden nicht mit den objektiven Kriterien des MDK übereinstimmt, müssen die Erwerbslosen mit einer Sanktion rechnen – was nichts anderes heißt, als dass der Staat ihnen zeitweise die vom Grundgesetz garantierte Menschenwürde entzieht und ihnen das Existenzminimum verweigert. Die Kleinen hängt man, die Großen dürfen ihre eigenen Gesetze schreiben. Von Jens Berger.

In Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit

Die Anzahl der verhängten Sanktionen gegen arbeitslose und nichtarbeitslose ALG-2-Empfänger strebt unaufhaltsam von Rekordmarke zu Rekordmarke. Wurde im April dieses Jahres noch für das Jahr 2011 ein neuer Höchststand von über 912.000 von den Jobcentern ausgesprochenen Sanktionen vermeldet, deuten die Zahlen für das erste Halbjahr 2012 auf eine erneute Steigerung der Sanktionierungsversuche hin. Mit über 520.000 Sanktionen im ersten Halbjahr 2012 geht die Tendenz für das Gesamtjahr in Richtung über 1 Million. Dabei ist generell zu berücksichtigen, dass 42 Prozent der dagegen eingelegten Widersprüche, auch per Gerichtsentscheid, erfolgreich sind. Das mag als Fingerzeig dafür dienen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der verhängten Sanktionen selbst der aktuellen Rechtslage widerspricht. Von Lutz Hausstein[*]

96,8 Prozent der 4,35 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher halten sich an die Gesetze.

So und ähnlich hätten die Schlagzeilen lauten können und müssen, wenn unsere Medien ehrlich berichten würden und nicht auf herablassende Diffamierung der Hartz-IV-Bezieher aus wären. Stattdessen titelte die SZ: „Neuer Rekord: Jobcenter verhängen mehr als eine Million Hartz-IV-Sanktionen“. Inzwischen übernahmen alle, aber auch alle, die Meldung in dieser Form: Welt, Spiegel, Bild, Stern, Handelsblatt usw. Selbst die “taz” ist sich nicht zu schade und titelt: “Rekord bei Hartz-IV-Sanktionen. Strafe muss sein.” Die Aufmache der SZ wie auch die unkritische Übernahme durch andere Zeitungen ist skandalös. Rücksichtslos wird nach dem Titel gesucht, der die Aufmerksamkeit der Leser erregt. Von Orlando Pascheit

Die Würde des Menschen ist antastbar

Nach weitverbreiteter Vorstellung ist Deutschland ein Sozialstaat, in dem der Staat dafür Sorge trägt, dass kein Mensch unter einem menschenwürdigen Existenzminimum leben muss. Die deutsche Sozialgesetzgebung und deren Auslegung durch die Bundesanstalt für Arbeit sehen dies jedoch anders. Hält sich ein Hilfsbedürftiger nicht an die Regeln der Bundesanstalt, können im Einzelfall sogar sämtliche staatlichen Leistungen gestrichen werden. Dann verbleiben verbleiben den betroffenen Bürgern nur noch Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine im Wert von 172 Euro pro Monat. Diese Regelungen, die sich unter dem Begriff „Sanktionen“ zusammenfassen lassen, verstoßen nicht nur gegen die Würde des Menschen, sie sind auch volkswirtschaftlich verheerend. Wie kaum anders zu erwarten, gibt es auch Profiteure dieser Regelungen – Profiteure, die weit davon entfernt sind, selbst in existenzielle ökonomische Not zu geraten, nämlich die Arbeitgeber. Von Jens Berger.

Bundesagentur für Arbeit: „Rekord bei Hartz-IV-Sanktionen gegen Arbeitsunwillige“

Wenn man in die Google-Suchfunktion diese Überschrift eingibt finden sich über 2.000 Einträge, die über diesen „Rekord“ berichten. Dass diese Meldung der Bundesagentur für die Bild-Zeitung die „Hartz-IV-Sauerei“ ist und fast die gesamte Seite zwei füllt gehört bei diesem Hetzblatt gegen Arbeitslose inzwischen zur traurigen Normalität, dass aber auch als seriös geltende Zeitungen wie die FAZ oder die immer noch als „links-liberal“ geltende Frankfurter Rundschau solche Schlagzeilen kritiklos übernehmen, ist ein klassisches Beispiel für die freiwillige „Gleichschaltung“ unserer Medienlandschaft. Rund 36 Milliarden hat der Bund 2010 für Hartz IV bereitstellen müssen [PDF – 132 KB], mit 100 Milliarden jährlich so schätzte der ehemalige Bundesfinanzminister Steinbrück werde der deutsche Staat jährlich durch Steuerhinterziehung betrogen. Doch die Legalisierung des Steuerbetrugs durch das Abkommen mit der Schweiz wird natürlich durch die Rekordmeldungen über Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger an den Rand gedrängt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Unser Leser G.K. hat die Berichterstattung und die Kritik gesammelt. Wolfgang Lieb.

Zumutbare Arbeit und Sanktionspraxis – Zu den Neuregelungen im SGB II

Letztlich sind inzwischen die letzten Bezüge zur Arbeitslosenhilfe – der befristete Zuschlag und die Rentenversicherungspflicht – ganz abgeschafft. Das Versprechen von der „Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ entpuppt sich ganz offen als das, was von Anfang an geplant war: die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe in Deutschland.
Aber die Ethik und das Niveau der Sozialhilfe sind ebenfalls nicht erhalten geblieben, sondern werden durch immer schärfere Pauschalisierung und neuerdings erweiterte Aufrechnungsmöglichkeiten unterlaufen.
Das Ganze geschieht nicht nur zum Selbstzweck, – und noch nicht einmal um nennenswert zu Sparen -, sondern soll bewirken, dass auch immer niedrigere Löhne, Renten etc. akzeptiert werden und möglichst wenig aufgestockt werden müssen. Von Helga Spindler

Die Lüge mit Hartz IV-Sanktionen-Statistik soll den Flop des „Bildungspakets“ verdecken

828.708 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger, eine Steigerung um 14 Prozent, so lauteten die Schlagzeilen. Damit wird der Eindruck erweckt, dass nahezu jeder Sechste der etwa 5 Millionen von Hartz IV Betroffenen sanktioniert würde, weil er die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt. Tatsächlich sind aber nur höchstens 4 Prozent Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt worden. Bezogen auf den Bestand der Hartz IV-Empfänger, die sanktioniert wurden, hat sich die Quote der Betroffenen gerade einmal von 2,5 auf 2,8 Prozent erhöht. Selbst Arbeitsministerin von der Leyen muss einräumen: „96 Prozent verhalten sich korrekt“. Die in diskriminierender Absicht in die Welt gesetzte Horrorzahl von über 800.000 ausgesprochenen Sanktionen („Trauriger Rekord“) erklärt sich, dass nur die im angenommenen Zeitraum Anzahl der Sanktionen im Verlauf, also etwa auch mehrfache Sanktionen, erfasst werden, aber nicht die Zahl der Personen, die von einer Sanktion betroffen wurden. Wolfgang Lieb

Abweichende Meinung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zum Hartz IV-Urteil

Es ist schon ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und gleichzeitig der Vorsitzende des das Hartz-IV-Urteil fällende Ersten Senats, nachträglich in einem Interview mit der konservativen Welt seinen eigenen Richterspruch interpretiert. Die Meinung die Hans-Jürgen Papier in der Welt vertritt, stellt eine sehr einseitige Auslegung dieses Urteils dar, man könnte geradezu von einem nachträglichen abweichenden Minderheitsvotum sprechen. Christian Girschner hat für uns die einschlägigen Passagen des Interviews analysiert.

Gehirnwäsche

Wir sind geradezu umzingelt von interessengeleiteten Think-Tanks, die reflexartig ihre Geschützrohre in Stellung bringen, wenn sie ihre sozialstaatsfeindlichen Positionen gefährdet sehen. Das umso mehr, wenn diese Gefahr vom höchsten Gericht ausgeht. Als Denkfabriken getarnte Propaganda-Agenturen versuchen sofort, mit allen Mitteln die Stimmung im Lande in ihrem Sinne zu beeinflussen und sie drehen selbst den Karlsruher Richtern ihren Spruch im Munde herum.
Wenn es nicht gelingt, diese massive Manipulation der Öffentlichen Meinung zu durchschauen und damit auch zu durchbrechen, dann bleibt die Mehrheit der Bevölkerung Freiwild dieser Propagandaapparatur, die mit viel Geld und publizistischer Macht ausgestattet ist.
Westerwelle ist dabei nur der Bauchredner und die spendengehätschelte Marionette derjenigen, die auch hinter den PR-Agenturen stehen. Wolfgang Lieb

Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut

Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gefällt: Die Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) sind nicht verfassungsgemäß. Das Gericht verlangt einen absolut wirkenden Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, beim Umfang dieses Anspruchs bleibt es jedoch vage und lässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Es hält die derzeitige Höhe der Regelsätze nicht für „evident unzureichend“ und auch das bisherige Berechnungsverfahren sei „grundsätzlich tauglich“. Nur hinsichtlich des Verfahrens bei der Ermittlung der Regelsätze, besonders für Kinder finden die Karlsruher Richter deutliche Worte: die Schätzungen seien „freihändig“ und gingen „ins Blaue“ hinein. Das ist zwar eine schallende Ohrfeige für die sozialpolitische Willkür der Gesetz- und Verordnungsgeber seit Inkrafttreten der Hartz-Gesetze bis heute. Aber bis auf die Kinder und für Hilfsbedürftige mit einem besonderen Bedarf dürfte sich angesichts der politischen Konstellation die Lage der Armen nicht wesentlich verbessern. Der politische Kampf um die konkrete Bestimmung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird weiter gehen müssen. Wolfgang Lieb

Ziel der Einführung von Hartz I-IV etc. ist der Aufbau des größten Niedriglohnsektors in der EU

Wenn die Befürworter der Hartz-Gesetze und dabei insbesondere die mitverantwortlichen Sozialdemokraten diese zerstörerischen Reformen verteidigen, dann verweisen sie routinemäßig auf das angeblich notwendige Ziel der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenunterstützung. Ziel war jedoch etwas ganz anderes. Ein Freund der NDS hat dies in einer Analyse niedergeschrieben, die einen guten Überblick verschafft. Albrecht Müller.

Die Weißwäscher aus Nürnberg

Eine „grundsätzlich positive Einschätzung“ hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) [PDF – 895 KB] nach fünf Jahren Hartz IV. Das ist nicht weiter erstaunlich, denn das IAB ist eine Abteilung der Bundesagentur für Arbeit und die BA hat „ihre Aufgaben, im Rahmen des für sie geltenden Rechts“ durchzuführen. Erstaunlich wäre allenfalls, wenn das IAB das geltende Recht der Hartz-Gesetze in Frage stellen würde. Das muss nicht heißen, dass die vorgelegten Zahlen falsch sind, aber bei ihrer Interpretation fungiert das IAB als Weißwäscher einer gescheiterten „Reform“. Wolfgang Lieb

Die Hartz-Gesetzgebung wirkt. Aber wie?

In einem Schwerpunktheft des Archivs für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit zu Erfahrungen, Auswirkungen und Schlussfolgerungen nach drei Jahren SGB II ist Helga Spindler speziell dem „Fordern und Fördern“ und seinen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nachgegangen. Nicht nur dass Sanktionen immer umfangreicher verhängt werden und immer mehr Menschen selbst die unzureichenden Regelsätze nur gekürzt erhalten, der Staat bleibt auch noch nicht einmal beim Fördern neutral, sondern greift durch den Umgang mit den Arbeitslosen einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer in den Markt ein, nimmt ihnen Verhandlungsmacht und verhindert den Aufbau notwendiger Arbeitsplätze.