Gedanken zur Verantwortung und Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern bei riskanten Geschäften von Banken
Am 23. Februar fanden Sie beim Hinweis Nummer 1 einige Fragen zu der Verantwortung des Aufsichtsratsmitglieds bei HRE und Depfa, Professor Dr. Hans Tietmeyer, der gleichzeitig Kuratoriumsvorsitzender der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist. Siehe dazu unten. Zwei NachDenkSeiten Leser haben sich dazu und zusätzlich zum Fall der HSH Nordbank Gedanken gemacht. Wir stellen diese Anmerkungen ein, auch mit dem Ziel, dass sich andere Nutzer der NachDenkSeiten weitere Gedanken machen und dass vor allem daraus eine Initiative zu Strafanzeigen wächst, so diese berechtigt sind. Da Vorstände und Aufsichtsräte bei den betreffenden Unternehmen jeweils gegen den andern Ansprüche geltend machen müssten, entsteht de facto eine gegenseitige Abhängigkeit und Blockade. Umso wichtiger wäre es, dass Staatsanwälte von sich aus tätig werden. Albrecht Müller