Immer weniger Mitglieder, aber immer mehr Geld vom Staat. Rund 594 Millionen Euro an »Staatsleistungen“ werden auch in diesem Jahr den Kirchen aufgrund von Regelungen aus dem 19. Jahrhundert überwiesen. Dabei sollten diese Zahlungen schon vor 102 Jahren abgeschafft werden. Doch passiert ist bislang nichts. Von Helmut Ortner.
Bundestag und Bundesrat beschließen massive Aufrüstung. Man kann es nicht glauben, aber es ist die bittere Wahrheit. Verfassungsrechtlich abgesicherte und massiv gesteigerte Rüstungsausgaben wurden in einem sozial zerrissenen Deutschland mit einer Armutsquote von rund 16 Prozent, in dem jedes 5. Kind in Armut aufwachsen muss, am 3. Juni 2022 im Bundestag und am 10. Juni im Bundesrat beschlossen. Und das auch vor dem Hintergrund einer weiter existierenden chronischen Arbeitslosigkeit und einem gigantischen Niedriglohnsektor mit Millionen von prekär Beschäftigten sowie einer darniederliegenden öffentlichen Infrastruktur und einer weit unterfinanzierten Bildung und Gesundheit. Außerdem steht das Land vor gigantischen Herausforderungen zur Bewältigung der Klimakrise. Hier sind hohe jährliche Investitionen und soziale Absicherungen notwendig. Von Heinz-J. Bontrup.
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Demonstrationen gegen die Corona-Politik dürfen „vorsorglich“ verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Eilentscheid einen weiteren Anschlag auf das Grundgesetz gebilligt. Medien und Politik freuen sich derweil über diese „wichtige Orientierung“ für Behörden „zum aktuellen Umgang mit nicht angemeldeten Versammlungen“ von Kritikern der Corona-Politik. Auf der Strecke bleibt einmal mehr die Verfassung. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Wie Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts verdeutlichen, muss die „Corona-Impfung“ auch im Zusammenhang mit Impfnebenwirkungen und Todesfällen betrachtet werden. Was bedeutet eine Impfpflicht, wenn bekannt ist, dass Menschen durch die Impfung ums Leben kommen? Der Staat verursache dann in einer Abwägung vorsätzlich den Tod einer gewissen Anzahl von Menschen, um eine deutlich größere Anzahl von Menschenleben zu retten, sagt das Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte, Pieter Schleiter, im NachDenkSeiten-Interview. Über diesen wichtigen Aspekt der Impfpflicht findet bisher kaum eine Diskussion statt. Schleiter sagt, es spiele keine Rolle, dass der Staat nicht wisse, wer genau durch die Impfung ums Leben komme: „Es zählt nur, dass es passieren wird.“ Von Marcus Klöckner.
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Anfang Januar soll im Bundestag die erste Debatte zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 starten und Februar oder März soll es dann soweit sein. Die Zustimmung von Medien und Politik ist groß, ein Kurswechsel eher unwahrscheinlich. Gegenwind kommt dafür aus der Wissenschaft. So nannte der Virologe Alexander Kekulé die Einführung einer Impfpflicht gegen Corona jüngst „Gift“. Doch Kekulé ist eine Ausnahme. Nur Wenige wagen es derzeit, bei der Corona-Thematik aus dem engen medial-politischen Meinungskorridor auszuscheren – zu groß ist die Angst, „in die falsche Ecke“ gerückt zu werden. Das ist tragisch, denn es gibt zahlreiche sehr gute Argumente gegen die Impfpflicht und das hat nichts mit „Impfskepsis“ oder gar dem „Leugnen von Corona“ zu tun. Jens Berger hat für die NachDenkSeiten 30 Argumente gegen die Impfpflicht zusammengestellt. Bleibt zu hoffen, dass derartiger Widerspruch in der aufgeheizten, fast nur noch emotional und nicht mehr rational geführten Debatte nicht untergeht.
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Den untenstehenden Text hat der Verfasser Mohssen Massarrat bereits im Juni 2018 veröffentlicht. Aus aktuellem Anlass hat er den Text mit einem aktualisierten Nachtrag zur Wiederveröffentlichung freigegeben.
„Geimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte“ – mit diesem Satz setzte Kanzleramtsminister Helge Braun in der ohnehin fehlgeleiteten Impfdebatte an diesem Wochenende einen neuen Tiefpunkt. Grundrechte sind keine Gratifikation, die von der Exekutive nach Belieben für regierungskonformes Handeln und Denken gewährt oder entzogen werden dürfen. Es ist bitter: Die Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dieses Staates sitzen heute in dessen höchsten Ämtern. Und auch ansonsten zeichnet sich die gesamte Debatte vor allem durch Denkfehler aus. Die eigentlichen Impfskeptiker und Verfassungsgegner sitzen offenbar im Kabinett. Ein Kommentar von Jens Berger.
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Wie spaltet man eine Gesellschaft? So, wie es derzeit zu beobachten ist. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans möchte den sozialen Druck auf Ungeimpfte erhöhen, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung in Rheinland-Pfalz, Peter Heinz, fordert, Ungeimpften nicht mehr zu gestatten, in den Urlaub zu fahren. Im Dezember des vergangenen Jahres wünschte sich der Journalist Nikolaus Blome, dass „die gesamte Republik mit dem Finger“ auf die ‚Impfunwilligen‘ zeige. In einem NachDenkSeiten-Kommentar schlägt Marcus Klöckner einen anderen Ansatz vor: Wie wäre es, wenn in der Debatte um die „Impffrage“ alle autoritären Fantasien im stillen Kämmerlein bleiben? Dann können diejenigen, die das Grundgesetz verstanden haben, die „Impffrage“ in Ruhe diskutieren. Denn das ist dringend angebracht. Von Marcus Klöckner.
Die real-existierende Demokratie wird zugunsten der Exekutive verschoben. Ausnahmezustände greifen immer über die Anlässe hinaus und „überleben“ diese. Die Ausgangssperren, Verweilverbote oder Versammlungsverbote lassen sich nicht medizinisch begründen, sondern folgen politischen Maßgaben. Die historischen Erfahrungen zeigen: Die in Ausnahmezuständen erlassenen Grundrechtseinschränkungen instrumentalisieren einen Anlass – in den 1960er Jahren waren es die „Russen“, heute ist es ein tödliches “Killervirus“. Von Thomas Moser und Wolf Wetzel.
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Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit spielt in der Corona-Debatte eine wichtige Rolle. Zentrale Fragen, die sich dazu stellen, lauten: Ist das betreffende Grundrecht nur ein Recht gegen den Staat auf Unterlassen von Tötungen oder Körperverletzungen? Oder ist es darüber hinaus auch ein Leistungsrecht, konkret ein Recht auf staatlichen Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit? Anmerkungen zur Diskussion über die Corona-Schutzimpfungen. Von Hans-Christoph Loebel.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Bemerkenswert ist dabei vor allem die Begründung. Die Richter ziehen nämlich die Generationengerechtigkeit herbei und sehen die Grundrechte kommender Generationen in Gefahr, wenn die Bundesregierung den Klimaschutz nicht ernst genug nimmt. Peter Vonnahme kommentiert dieses Urteil für die NachDenkSeiten. Ob sein Optimismus gerechtfertigt ist, ist jedoch eine offene Frage. Zu bedenken ist auch, dass die Karlsruher Richter mit ihren Sorgen für kommende Generationen offenbar auf dem „sozioökonomischen Auge“ blind sind. In ihrem letzten großen Urteil zur Mietpreisbremse hat es sie schließlich nicht großartig interessiert, dass die horrenden Mieten in Berlin ebenfalls eine schwere Bürde für kommende Generationen darstellen.
Gestern haben nach einer hitzigen Debatte und einer namentlichen Abstimmung 342 der insgesamt 709 Bundestagsabgeordneten mit Ja zum „Bevölkerungsschutzgesetz“ genannten neuen Gesetzentwurf gestimmt. Da es allerdings nur 250 Gegenstimmen gab, hat das Gesetz den Bundestag passiert und wird nun dem Bundesrat vorgelegt. Es wird interessant, ob auch die Landesregierungen dem Gesetzentwurf zustimmen, den viele als Entmachtung der Länder und als einen weiteren Schlag gegen den Föderalismus in Deutschland sehen. Der Versuch einer Einordnung von Moritz Müller.
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Seit über einem Jahr ist die sogenannte Corona-Pandemie das zentrale Thema in allen Medien. In der Auseinandersetzung mit den staatlichen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie berufen sich Kritiker immer wieder auf ihre Grundrechte. Zu hören und zu lesen ist, die Grundrechte seien infolge der staatlichen Schutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt, aufgehoben, verletzt, eingeschränkt. Was daran richtig ist, was Grundrechte für Rechte sind und wie sie funktionieren, soll im Folgenden deutlich gemacht werden. Von Hans-Christoph Loebel.
Die verräterischen Widersprüche der Corona-Maßnahmen. Aufruf zum Widerstand gegen eine krankmachende Politik. Bei der gut besuchten, von der Polizei gegen eine „Antifa“-Demonstration freundlich und effektiv geschützten Veranstaltung der Bürgerinitiative „Aachener für eine menschliche Zukunft“ am 10. April 2021 auf dem Rathausplatz Aachen hielt der Kölner Publizist Werner Rügemer die folgende Rede.
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Zwar schließt die Bundesregierung „Privilegien für Geimpfte“ immer noch wortreich aus. Gleichzeitig beauftragte sie jedoch einen digitalen Impfnachweis, dessen einzig plausibler Zweck eben darin besteht, eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Nicht-Geimpften zu etablieren. Den Ton gibt einmal mehr die EU an. Die EU-Freizügigkeit, also das Recht, sich als EU-Bürger frei in allen EU-Staaten zu bewegen, dürfte schon bald Geschichte sein. Wo früher Schlagbäume die Menschen trennten, könnte schon bald eine „Impf-Mauer“ errichtet werden, die Menschen, die nicht geimpft werden wollen, können oder dürfen, das elementare Grundrecht der Freizügigkeit entzieht. Walter Ulbricht hätte wohl von einem „epidemiologischen Schutzwall“ gesprochen. Von Jens Berger.
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