Schlagwort:
Existenzminimum

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Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Was braucht der Mensch? 2/2

Im gestrigen Artikel wurde nachgezeichnet, wie seit Wochen mehrere große Medien die öffentliche Debatte über die zunehmende Armut in Deutschland zu beeinflussen versuchen, indem sie die allseits gebräuchliche und auch wissenschaftlich anerkannte Armutsdefinition mit absurden Argumenten beiseite wischen wollen. Dass diese Debatte nun ausgerechnet von der Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles aufgegriffen und dadurch mit einem noch höheren Gewicht versehen wurde, zeigt auf, wie wichtig die Aufklärung über das Problem der „relativen Armut“ ist. Von Lutz Hausstein [*]

Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Was braucht der Mensch? 1/2

Der Paritätische Wohlfahrtsverband beschrieb und dokumentierte vor wenigen Wochen in seinem neuen Armutsbericht eine Entwicklung, die auch in Deutschland weiter ungebremst voranschreitet: die Zunahme von Armut. Aktuell leben hierzulande 12,5 Mio. Menschen in Armut. Im Bundesländer-“Ranking“ hält Bremen die traurige Spitzenposition – dort ist jeder vierte Einwohner von Armut betroffen. In insgesamt 13 der 16 Bundesländer ist die Armut angestiegen. Armut wird alltäglich in Deutschland. Von Lutz Hausstein [*]

10 Jahre Hartz IV – Die Weihnachtskarte, ein dickes Danke und eine Warenkorb-Studie zu den Regelsätzen

Unlängst versandte die Bundesagentur für Arbeit an Parteien, Fraktionen und Abgeordnete eine Weihnachtskarte mit der Aufschrift „10 Jahre Hartz IV“. Darauf zu lesen waren die Lorbeeren, die Sahnestückchen, ja das Fruchtfleisch, aus dem Hartz IV aus der Sicht seiner Macher zu bestehen scheint.

„10 Jahre Hartz IV- 12.000.000 mal haben Menschen einen Arbeitsplatz gefunden – 200.000.000 mal wurde mit Menschen über ihre Zukunft gesprochen – 1.200.000 Menschen sind weniger in der Grundsicherung …“

… dafür beziehen 4.394.451 Menschen Arbeitslosengeld II und müssen ein Leben am oder gar unter dem Existenzminimum führen. Weiß Gott keine frohe Botschaft zum Weihnachtsfest. Von Jens Berger.

Ohne Existenzminimum geht nichts – für niemanden!

Dass das Geld zum Leben nicht reicht, ist sowohl Hartz IV-Empfängern als auch Erwerbstätigen unterer Einkommensgruppen bestens bekannt. Die Armut im Lande wächst immer mehr an. Was hiergegen jedoch zu unternehmen ist – darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Die Vorstellungen der im Bundestag vertretenen Parteien unterscheiden sich dabei in Teilen deutlich von jenen der Betroffenen, denen in den Medien selten das Wort erteilt wird. Jens Wernicke sprach daher mit Edgar Schu vom Aktionsbündnis Sozialproteste über seiner Meinung nach unmittelbar notwendige Maßnahmen gegen Armut und zur Sicherstellung eines wirklichen Existenzminimums für jedermann im Land.

Wenn das Bundesverfassungsgericht Regierungsversagen sekundiert

In einem gerade veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 bescheinigt das BVerfG dem Gesetzgeber, sowohl bei der Neufestsetzung des HartzIV-Regelbedarfs als auch bei der jährlichen Fortschreibung des Betrages, verfassungsgemäß gehandelt zu haben. Die Begründung der Karlsruher Richter lässt jedoch an vielen Stellen eine brüchige Argumentation zutage treten. Und wieder einmal wird dadurch Regierungshandeln legitimiert, das zulasten der Ärmsten unserer Gesellschaft geht. Denn damit werden grundlegende Rechte, die im deutschen Grundgesetz zum Schutz der Bürger festgelegt sind, ausgehebelt. Von Lutz Hausstein [*]

Warum ist eigentlich die Zuwanderung direkt in ein soziales Fürsorgesystem in Europa und in Deutschland so unklar und missverständlich geregelt?

Städte beklagen sich über die gehäufte Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren. Die CSU inszeniert eine populistische Wahlkampagne unter dem Motto „Wer betrügt, fliegt“. Es geht nicht um „Armutswanderung“, es geht um Menschen, die nach Deutschland kommen, aber auch hier keine besseren Lebensmöglichkeiten finden, bzw. sie nur dadurch realisieren können, dass sie von Anfang an ins Fürsorgesystem einwandern und nur deswegen dauerhaft verbleiben können.
Die Frage ist nun, wie ist das in Europa geregelt? Darf man ohne jede Einschränkung einwandern, oder darf man von Leistungen oder vom weiteren Aufenthalt ausgeschlossen werden und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Weder Behördenmitarbeiter, noch Gerichte, noch Wissenschaftler oder gar Journalisten wissen genau Bescheid. Nur Politiker – und zwar aus jeder Richtung – und die Kommission, vor allem Sozialkommissar Andor und Justizkommissarin Reding behaupten, das sei alles ganz eindeutig geregelt. Nicht die Zuwanderer seien das Problem, sondern eine problematische EU-Gesetzgebung, die die Personenverkehrsfreiheit forcieren will, aber der nichts am Schutz des Niveaus nationaler sozialer Sicherheitssysteme liegt, meint Helga Spindler.

Der Ökonom als Menschenfeind?

Über gesellschaftliche Verrohung und die etablierte ökonomische Theorie
Ein Interview mit dem Volkswirt und Wirtschaftsethiker Sebastian Thieme über Fragen nach der Entsolidarisierung der Gesellschaft etwa durch die Hartz-Reformen, nach dem Menschenbild hinter den vorherrschenden ökonomischen Lehren, nach der Ökonomisierung der Gesellschaft und der ethischen Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Das Interview für die NachDenkSeiten führte Jens Wernicke.

Chance 2020 – Die INSM will es noch einmal wissen (1/4)

Als vor fast 10 Jahren die NachDenkSeiten das Licht der Welt erblickten, kritisierte Albrecht Müller in unserem allerersten Artikel eine Kampagne der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Seitdem begleiten uns die Kampagnen der INSM in steter Regelmäßigkeit – wer auf den NachDenkSeiten nach „INSM“ such, kommt auf stolze 1.320 Treffer. Wie zu befürchten war, versucht die INSM nun auch mit einer aktuellen Kampagne Einfluss auf die kommenden Koalitionsverhandlungen zu nehmen. Da die maßgeblich von Wolfgang Clement erarbeitete aktuelle Kampagne mit dem Namen „Chance 2020“ im Grunde alter neoliberaler Wein aus neuen Schläuchen ist, auf den wir bereits unzählige Male inhaltlich eingegangen sind, wollen wir Ihnen an dieser Stelle eine vierteilige Serie anbieten, in denen wir Ihnen zahlreiche Gegenargumente zu den 21 Forderungen der Chance 2020 an die Hand geben. Im ersten Teil geht es heute um das Themenfeld „Steuern und Haushalt“. Von Jens Berger.

Die Reputation der Tafeln wird von Unternehmen zur Imagepflege und zur Gewinnsteigerung missbraucht

Dank der Sozialgesetzgebung in Deutschland, vor allem seit Gründung der Bundesrepublik schien das Problem der Armut in Deutschland lange Zeit weitgehend überwunden zu sein. Aber aufgrund der „Reformen“ seit den 80er Jahren und verschärft seit der Jahrtausendwende führen Niedriglöhne, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Rentenkürzungen millionenfach in Armut. Seit der Agenda 2010 zahlt der Staat Sozialhilfeempfängern neben Miete und notdürftiger Gesundheitsversorgung nur eine geringe Alimentation in Höhe von derzeit 382 Euro, darin sind für Nahrungsmittel knapp 140 Euro enthalten. Die Zuwendung ist derart knapp gehalten, dass immer mehr Menschen in unserem Lande auf Tafeln, Suppenküchen und Kleiderkammern angewiesen sind.

Zunächst als kurzzeitige Nothilfe gedacht, sind Tafeln inzwischen geradezu zu einem Konzern herangewachsen, der von Unternehmen alimentiert zu sein scheint. Die Unternehmen nutzen die positive Bewertung ihres Tafel-Engagements, um ihr soziales Image aufzubessern. Vielfach gewinnt man den Eindruck, dass eher die in der Tafelbewegung engagierten Unternehmen die Profiteure sind als die Menschen, die gesellschaftlich an den Rand gedrängt wurden. Von Christine Wicht.

“Armut ist politisch gewollt” – oder: Es kann nicht sein, was nicht sein darf

Zeitgleich zu den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften legte der „Wissenschaftliche Beirat“ des Wirtschaftsministeriums ein Gegengutachten vor. Wie schon beim Armutsbericht der Bundesregierung versucht das „Rösler“-Ministerium erneut, die Wirklichkeit zu verfälschen. Der „Schattenbericht“ der Nationalen Armutskonferenz (nak)[PDF – 2 MB] stellt noch einmal die allseits bekannte traurige Realität dar und resümiert, dass „Armut politisch gewollt sei“. Das eigentlich zur Verharmlosung und zur Ablenkung von der Wirklichkeit gedachte „Gegen“-Gutachten zum Thema „Altersarmut“ des „Wissenschaftlichen Beirats“ [PDF – 110 KB] bestätigt dieses Urteil der nak einer politisch gewollten Armut unfreiwillig nur ein weiteres Mal, indem es die Armut einfach wegdefiniert. Von Wolfgang Lieb

In Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit

Die Anzahl der verhängten Sanktionen gegen arbeitslose und nichtarbeitslose ALG-2-Empfänger strebt unaufhaltsam von Rekordmarke zu Rekordmarke. Wurde im April dieses Jahres noch für das Jahr 2011 ein neuer Höchststand von über 912.000 von den Jobcentern ausgesprochenen Sanktionen vermeldet, deuten die Zahlen für das erste Halbjahr 2012 auf eine erneute Steigerung der Sanktionierungsversuche hin. Mit über 520.000 Sanktionen im ersten Halbjahr 2012 geht die Tendenz für das Gesamtjahr in Richtung über 1 Million. Dabei ist generell zu berücksichtigen, dass 42 Prozent der dagegen eingelegten Widersprüche, auch per Gerichtsentscheid, erfolgreich sind. Das mag als Fingerzeig dafür dienen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der verhängten Sanktionen selbst der aktuellen Rechtslage widerspricht. Von Lutz Hausstein[*]

Konstruktionsfehler des Grundeinkommens

In den letzten zwei Wochen erreichten uns zahlreiche Leserzuschriften zu unserer Buchempfehlung „Irrweg Grundeinkommen“ von Heiner Flassbeck, Friederike Spiecker, Volker Meinhardt und Dieter Vesper. Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) scheint auch bei einigen unserer Leser durchaus Gefallen zu finden. Auf den ersten Blick ist das wenig überraschend, klingen die Versprechungen des BGE doch verführerisch. Wie so oft hält die Verführung jedoch auch beim BGE nicht das, was sie verspricht. Von Jens Berger.

Die Würde des Menschen ist antastbar

Nach weitverbreiteter Vorstellung ist Deutschland ein Sozialstaat, in dem der Staat dafür Sorge trägt, dass kein Mensch unter einem menschenwürdigen Existenzminimum leben muss. Die deutsche Sozialgesetzgebung und deren Auslegung durch die Bundesanstalt für Arbeit sehen dies jedoch anders. Hält sich ein Hilfsbedürftiger nicht an die Regeln der Bundesanstalt, können im Einzelfall sogar sämtliche staatlichen Leistungen gestrichen werden. Dann verbleiben verbleiben den betroffenen Bürgern nur noch Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine im Wert von 172 Euro pro Monat. Diese Regelungen, die sich unter dem Begriff „Sanktionen“ zusammenfassen lassen, verstoßen nicht nur gegen die Würde des Menschen, sie sind auch volkswirtschaftlich verheerend. Wie kaum anders zu erwarten, gibt es auch Profiteure dieser Regelungen – Profiteure, die weit davon entfernt sind, selbst in existenzielle ökonomische Not zu geraten, nämlich die Arbeitgeber. Von Jens Berger.