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Datenschutz, made by A. Merkel

Wer sich (wie ich) immer wieder mit schleichendem Wandel beschäftigt, findet selten verlässliche „Daten“ für seine Thesen. Unsere kulturelleren Orientierungsrahmen (die sog. „shifting baselines“) ändern sich üblicherweise still und langsam, meist unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. Daher betrachtete ich es als einen großen Glückfall, dass ausgerechnet Angela Merkel als Kronzeugin für diese Form des gesellschaftlichen Wandels zitierfähig wurde.
Auf einer Autofahrt von Stuttgart in den Schwarzwald hörte ich im Radio einen Auszug aus ihrer Rede anlässlich der Eröffnung des „Zentrums für Forschung und Vorausentwicklung der Robert Bosch GmbH“ („Bosch-Campus“). Vielleicht war dies einer der Fälle, in denen ein sich selbst steuerndes Auto ein echter Sicherheitszugewinn gewesen wäre. Denn ein Satz dieser Rede irritierte mich massiv. Ich dachte nur: Was passiert hier gerade vor unser aller Augen? Endlich einmal wurde der Wandel unsere Referenzrahmens sichtbar. Von Stefan Selke[*].

Online-Petition gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz

Die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe-Harbour-Abkommen der Europäischen Kommission mit den USA aus dem Jahre 2000 muss betroffen machen, denn sie lenkt den Blick auf schlechte Verhandlungsführung, insbesondere auch auf damit einhergehende sowohl in der europäischen Grundrechtscharta als auch in der deutschen Verfassung geschützte Rechte der Privatheit und der Persönlichkeit und deren Verletzung. Peter Thümmel (Initiative gegen Totalüberwachung e.V.)

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Kein “No-Spy-Abkommen”: TTIP ist tot – wenn die SPD die eigenen “roten Linien” ernstnimmt

Die Sache ist erledigt, der Drops gelutscht: Das Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union “TTIP” ist tot. Eigentlich. Denn die SPD wird nicht zustimmen können. Schließlich machten sozialdemokratische Politikerinnen und Politiker mehrfach den Abschluss eines “No-Spy-Abkommens” mit den USA zur absoluten Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens. Nachdem nun endgültig klar ist, dass es erstgenanntes nicht geben wird, ist auch klar, dass zweitgenanntes nicht kommt – oder? Von Thorsten Wolff

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, ein Weckruf zum Umdenken

Dass der Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinien von Anfang an für ungültig erklären würde und damit außer Kraft setzt, hatte wohl kaum jemand erwartet. Die Richter sehen durch die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten aus dem Jahre 2006 die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“, speziell die Rechte auf Achtung des Privatlebens sowie auf den Schutz personenbezogener Daten, verletzt. Sie rechnen gründlich mit der Verharmlosung ab, wonach ja nur Verbindungsdaten und keine Kommunikationsinhalte gespeichert würden. Das Gericht sieht allerdings den Wesensgehalt dieser Grundrechte durch Datenspeicherung dann (noch) nicht tangiert, wenn die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränkt sind.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Regierungsprogramm machte, läuft nun ins Leere. Die Richtlinie existiert nicht mehr. Die Frage ist nicht nur, ob ein deutsches Vorpreschen mit einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor der Erarbeitung einer neuen Richtlinie auf europäischer Ebene Sinn macht. Das Urteil sollte vielmehr Anlass für ein Umdenken sein, nämlich darüber Aufklärung zu verlangen, ob eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu mehr öffentlicher Sicherheit führen kann. Dieser Beweis ist bisher nicht erbracht. Von Wolfgang Lieb.

Ein seltsam schwaches Echo auf Recherchen über einen üblen Skandal: den geheimen Krieg

NDR und Süddeutsche Zeitung haben gemeinsam ein Projekt zur Recherche und damit zur Aufklärung geheimer Operationen von US-Geheimdiensten und von diesen beauftragten Firmen gestartet. Sie nennen das „Geheimer Krieg“. So heißt auch die Website www.geheimerkrieg.de, auf der sie sich über die bisherigen und weiteren Recherchen informieren können. Schon vor einer Woche wurde über interessante Ergebnisse berichtet. Aber das Medienecho war nach meinem Eindruck nicht sonderlich groß. Das war übrigens bei ähnlichen Berichten auch früher so. Fragen zu geheimen Operationen und in diesem Zusammenhang zu der mangelnden Souveränität unseres Landes werden nicht geklärt und so weit es geht tot geschwiegen. Von Albrecht Müller

NSA: Ohnmacht des Rechtsstaats?

Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA haben sich nach aller Voraussicht nach deutschem Strafrecht strafbar gemacht. Auch wenn im Ergebnis absehbar keine Verurteilung der Täter vor deutschen Gerichten zu erwarten ist, aber schon die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft wäre ein wichtiges Signal, das auch die Politik unter Druck setzen würde, die rechtswidrigen Zustände nicht weiter kleinzureden.
Das seitens der Bundeskanzlerin in Aussicht gestellte „No Spy-Abkommen“ könnte zumindest klare inhaltliche Positionen für einen transatlantischen Rechtsdiskurs über Spionage und Datenschutz schaffen. Jedoch hilft nur ein Abkommen, welches die Rechte der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung nach deutschen Datenschutzstandards gewährleistet und nicht durch weitreichende Ausnahmetatbestände unter dem Vorwand der „Terrorbekämpfung“ aufgeweicht wird, wirklich weiter. Zudem wäre ein europäisches Abkommen mit den USA einem bilateralen, deutsch-amerikanischen Abkommen vorzuziehen. Von Norbert S. Anschütz.

Wettrüsten im Cyber-War – Das Lügen-Dilemma um Merkels Handy

Nachrüstung, das soll die Antwort auf die Ausrüstung der NSA zur Ausspähung anderer Länder, ihrer Bürgerinnen und Bürger, ihrer Politiker, ihrer Wirtschaft sein. Der Verfassungsschutz will das Personal der entsprechenden Abteilung verdoppeln, meldet Bild. Statt sich um den Schutz von Daten zu kümmern, soll bei der Überwachung nachgerüstet werden: Massenhafte Überwachung soll also durch noch mehr Überwachung bekämpft werden. Das ist die Übertragung der Logik des „Kalten Krieges“ auf den Cyber-War. Diesmal aber nicht nur gegen den Osten, sondern auch gegen den amerikanischen „Verbündeten“.
Von Wolfgang Lieb.

Geschichte wiederholt sich als Tragödie und als Farce zugleich – Schon seit 1989 hätte die Bundesregierung über die Überwachung durch die NSA Bescheid wissen können

Im Februar 1989 brachte der Spiegel eine Titelgeschichte „Freund hört mit“. Die Überschrift des Artikels lautete damals: „NSA: Amerikas großes Ohr, Die National Security Agency, der aggressivste Nachrichtendienst, hört Freund und Feind ab“. Daraufhin hatte die Fraktion der Grünen im Bundestag eine Aktuelle Stunde zum Thema „Die Haltung der Bundesregierung zu Behauptungen in der Presse über das amerikanische NSA-System (Nationale Sicherheits-Agentur)“ beantragt. (Stenografischen Bericht der Sitzung des Deutschen Bundestags vom 24. Februar 1989, S. 9517 ff. [PDF – 1.1 MB]).
In dieser Debatte von damals begegnet man den gleichen Abwiegelungsstrategien der Politik gegenüber dem Überwachungswahn der Geheimdienste, wie wir sie jetzt, fast ein Viertel Jahrhundert später als Reaktion auf die Snowden-Enthüllungen wieder erleben müssen.
Geschichte wiederholt sich offenbar als Tragödie und als Farce zugleich.
Es ist eine Tragödie, wie die demokratischen Staaten und ihre Geheimdienste seit Jahrzehnten mit dem Grundrecht auf Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses, mit der informationellen Selbstbestimmung, dem Schutz der Privat- und Intimsphäre umgehen und statt ihren Bürgerinnen und Bürgern Schutz zu gewährleisten, diese unter Generalverdacht stellen.
Es ist zugleich eine Farce, wie die Politik mit den immer gleichen Ausreden die totale Überwachung rechtfertigt, jede Kritik daran an sich abprallen lässt und schon gar nichts gegen die Unterwanderung von Recht und Gesetz durch Geheimabkommen über die Tätigkeit von Geheimdiensten unternimmt.
Von Wolfgang Lieb

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Der Abhörskandal, ein gewohnheitsmäßiger Verfassungsbruch?

Es ist schon jetzt ein Verdienst der Snowden-Enthüllungen, dass sie Fragen nach der Geltungskraft des Grundgesetzes und damit auch der Souveränität Deutschlands aufwerfen.
Konnten frühere Grundrechtsverletzungen und Einschränkungen der Souveränität als Einzelfälle verharmlost und mit unterschiedlichen Begründungen beiseite gewischt werden, so sind wir bei dem konkreten Verdacht massenhafter Überwachung und Ausspähungen als Bürger und Grundrechtsträger alle unmittelbar betroffen. Die neue mögliche Quantität der Überwachung schafft eine neue Qualität gegenüber früheren Rechtsverletzungen in Einzelfällen.
Lässt das Grundgesetz einen gewohnheitsmäßigen Verfassungsbruch zu? Ist der Amtseid auf das Grundgesetz nur Heuchelei?
Was eine dem Grundgesetz verpflichtete Regierung tun müsste. Von Wolfgang Lieb

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NachDenkSeiten-Service: Verschlüsselung von Mails

Würden Sie ihre vertrauliche Korrespondenz mit Ämtern, Geschäftspartnern und Freunden im traditionellen Briefverkehr als Postkarte verschicken? Sicher nicht, schließlich möchten Sie ja nicht, dass der Briefträger und jeder Sortierer bei der Post ihre Korrespondenz mitliest. Wenn Sie jedoch elektronische Post, also E-Mails, verschicken, dann verschicken Sie in der Regel elektronische Postkarten, die nicht nur neugierige Geheimdienste und Internetdienstleister, sondern mit überschaubarem Aufwand auch jeder kleine Hacker mitlesen kann. Als Abhilfe bietet sich hier vor allem der Versand und Empfang von verschlüsselten Mails an. Die Ersteinrichtung der dafür benötigten Software ist zwar für Computerlaien nicht ganz so einfach. Es gibt jedoch zahlreiche Tutorials im Netz, mit denen Sie mühelos den Einstieg in die Welt der Verschlüsselung meistern sollten. Von Jens Berger.

Innenminister Friedrichs „klare Ansage“

In einem Interview von Ines Arland mit Hans-Peter Friedrich zur NSA-Abhöraffäre auf dem Sender Phoenix am 17.07.2013 schwurbelt der Innenminister wortreich und verweigert jede Aussage. Das Interview erinnert an Stoibers Gestammel über die Transrapid-Anbindung zum Münchner Hauptbahnhof und ist eher eine Lachnummer, als ein Beitrag zur Aufklärung des Datenabschöpfungsskandals. Unser Leser J.Sch. hat dankenswerterweise die entscheidenden Passagen transkribiert.
Wolfgang Lieb

Google und Facebook – gefährliche Datenkraken oder Blender? Ein Selbstversuch

Mittlerweile dürfte es sich bereits bis zum arglosesten Internetnutzer herumgesprochen haben, dass die Dienste der beiden Internetgiganten Google und Facebook im großen Maßstab Nutzerdaten speichern und zu einem Profil zusammenfügen, das von ihnen vor allem zu Werbezwecken genutzt wird. Welche Daten dieses Profil erhält, lässt sich über die gut versteckte Selbstauskunftsfunktion dieser Dienste in Erfahrung bringen. Das Ergebnis lädt dabei zunächst zum Schmunzeln ein. Erst beim zweiten Blick offenbart sich die Gefahr der gesammelten Daten – vor allem dann, wenn Geheimdienste Zugriff auf die Daten haben. Von Jens Berger.

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Orwell 2.0 – Die totale Überwachung ist längst Realität

Das jüngst bekannt gewordene Internetüberwachungsprogramm Prism ist nur die Spitze des Eisbergs. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs wird die internationale Kommunikation systematisch von spezialisierten Geheimdiensten abgehört. Mit dem technischen Fortschritt wuchs auch das Ausmaß der Überwachung rasant an. Heute betreibt wohl jedes bedeutende Land ein eigenes Abhörprogramm, gegen das die Stasi wie ein graues Relikt aus der Vorzeit wirkt. Die USA sind in Sachen Überwachung jedoch eine Klasse für sich. Der Staat, der stets so tut, als habe er einen Patent auf den Begriff „Freiheit“, hat heute ein digitales Überwachungssystem, das jeder orwellschen Totalitarismusphantasie Ehre macht. Wer glaubt, es ginge dabei nur um die „Terrorismusbekämpfung“, beleidigt dabei die Geschichte durch einen Mangel an Phantasie. Von Jens Berger.

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In Bayern werden nun doch Schülerdatenbanken eingeführt

Am 19.05. hat der Bayerische Landtag die umstrittene Schülerdatenbank verabschiedet. Dem entsprechenden Gesetzentwurf [PDF – 511 KB] stimmten CSU und FDP zu; Freie Wähler, SPD und Grüne lehnten ihn ab. Die Einführung einer Schülerdatenbank wird von CSU und FDP mit folgender Begründung gerechtfertigt: „Das neue Verfahren soll schulübergreifende Verwaltungsabläufe vereinfachen, Berichtswege vereinheitlichen und damit übersichtlicher machen, die Bildungsplanung durch rascher verfügbare und valide Daten optimieren und die Schulstatistik modernisieren. “ Der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) sagte: „Wir schlagen einen Weg ein, der bundesweit beispielgebend ist“. Die Landeselternvereinigung bayerischer Gymnasien (LEV) behält sich eine Klage beim Verfassungsgericht vor und zieht alternativ ein Volksbegehren in Erwägung. Die Bildungsgewerkschaft GEW und die Landesschülervertretung protestieren ebenfalls gegen das Gesetz, ebenso Elternverbände und Elternbeiräte. Das Gesetz tritt am 1. Juni in Kraft, ein bayernweiter Betrieb des neuen Verfahrens soll zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzt werden. Nach Inkrafttreten der Rechtsgrundlage beginnen die notwendigen Vorbereitungsarbeiten an ausgewählten Testschulen, die zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen sein sollen. Von Christine Wicht

ELENA – Bürokratieabbau oder elektronische Bürgerüberwachung?

Das Gesetz über das Verfahren zum ELektronischen EntgeltNAchweis (ELENA-Verfahrensgesetz) wird von der Bundesregierung als wichtiger Meilenstein zum Abbau von bestehender Bürokratie propagiert. Unternehmen würden damit ab 2012 jährlich um 85 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet.
Angeblich hätten die Arbeitgeber jedes Jahr rund 60 Millionen Entgeltbescheinigungen auf Papier ausstellen müssen, damit Bürgerinnen und Bürger Leistungen vom Staat beantragen konnten. Mit dem elektronischen Verfahren soll das Ziel verfolgt werden, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen.
Arbeitgeber beklagen jedoch den bei der Einführung erforderlichen bürokratischen Aufwand und Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten, dass mit der völlig überdimensionierten Datensammlung ELENA massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingegriffen werde. Von Christine Wicht