Schlagwort:
Völkerrecht

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Westliche Luftangriffe auf Einrichtungen der Huthis im Jemen – Alternativlose Maßnahme zur Abwehr der Attacken gegen die Handelsschifffahrt?

Westliche Luftangriffe auf Einrichtungen der Huthis im Jemen – Alternativlose Maßnahme zur Abwehr der Attacken gegen die Handelsschifffahrt?

Nach wiederholten Angriffen der Huthis auf Handelsschiffe im Golf von Aden und im Roten Meer haben US-amerikanische und britische Kampfflugzeuge im Rahmen der Operation „Prosperity Guardian“ mehrfach Einrichtungen der Huthis im Jemen angegriffen und damit eine weitere Eskalation der Gesamtlage in der Nahmittelost-Region in Kauf genommen. Washington und London und die sie bei ihren Angriffen unterstützenden Staaten berufen sich bei ihren Operationen auf die UN-Resolution 2722 vom 10. Januar 2024. In diesem Zusammenhang stellen sich allerdings zwei Fragen: Ob die Angriffe auf Einrichtungen im Jemen von der Resolution gedeckt sind und ob es keine Alternativen zu dieser offensiven Reaktion auf die Gefährdung der Handelsschifffahrt gibt. Bevor die möglichen Alternativen aufgezeigt werden, ist es wichtig zu wissen, auf welcher Basis die aktuellen Angriffe der USA und Großbritanniens durchgeführt werden. Von Jürgen Hübschen.

Das Berliner Kriegskabinett auf Beutezug

Das Berliner Kriegskabinett auf Beutezug

Mal ehrlich: Wussten Sie, dass Großbritannien, obwohl auf Seiten der Sieger, noch im Dezember 2006 Kriegskredite aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs an die USA zurückzahlte? Kriege werden – eine Binsenweisheit – nicht aus hehren idealistischen Gründen geführt, sondern vorrangig aus ökonomischen Interessen. Auch unserem Berliner Kriegskabinett geht es nicht um Freiheit und Demokratie der Ukrainer, sondern um reiche Beute in deren Land: um Zugriff auf immense Bodenschätze, unter anderem Lithium. Übrigens: Deutschland wird derzeit selbst von der Siegermacht USA besonders stramm gemolken (als US-Vasall, als Netto-Verlust-Träger der US-Sanktionen, als Nord-Stream-Geschädigter; die bekannten 100 Millionen Euro Tribut pro Jahr zur Finanzierung der hiesigen US-Garnisonen sind Peanuts dagegen). Aber das steht auf einem anderen Blatt. Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam.

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Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der Bundesregierung verkündet, dass die Luftangriffe der US-Amerikaner und Briten gegen den souveränen Staat Jemen „mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung“ im Einklang stünden und vom Völkerrecht gedeckt seien. Doch diese Darlegung gilt als höchst umstritten. Denn der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta greift nur bei direkt angegriffenen Staaten – und aus dem Jemen heraus erfolgten keinerlei Angriffe auf US- oder britische Ziele. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt vom UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, welches die USA bis heute nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage aus Sicht der Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen rechtfertigt. Von Florian Warweg.

Selbstverteidigung gegen Selbstverteidigung?

Selbstverteidigung gegen Selbstverteidigung?

„Gegen die Terrorakte der Hamas hat Israel das Recht der Selbstverteidigung.“ Das scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, der niemand widersprechen möchte. Ich erlaube mir trotzdem, Sie mitzunehmen bei einer genaueren Prüfung. Von Gerhard Fulda.

Luftschläge im Jemen – wo bleibt da eigentlich unsere neu entdeckte Liebe für das Völkerrecht?

Luftschläge im Jemen – wo bleibt da eigentlich unsere neu entdeckte Liebe für das Völkerrecht?

Die USA und Großbritannien bombardieren seit dem Wochenende Ziele im Jemen. Dabei berufen sie sich auf das Recht zur Selbstverteidigung. Das ist absurd. Es gibt kein völkerrechtliches Mandat für Gewaltakte auf dem Gebiet des souveränen Staates Jemen. Auch fuhr keines der Schiffe, die in den letzten Wochen von den jemenitischen Huthi-Rebellen angegriffen wurden, unter britischer oder US-amerikanischer Flagge. Hinzu kommt, dass die Sicherheit der Schifffahrtswege durch das UN-Seerechtsübereinkommen geregelt wird. Das haben fast alle Staaten der Welt ratifiziert, die USA haben es noch nicht einmal unterschrieben. Die USA treten einmal mehr das Völkerrecht mit Springerstiefeln und weder die Bundesregierung noch die Kommentatoren in den Leitmedien interessiert dies. Das Völkerrecht ist offenbar nur dann ein Thema, wenn man es gegen Russland ins Feld führen kann. Von Jens Berger.

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Chile zieht vor Internationalen Strafgerichtshof: Untersuchung der in den von Israel besetzten Gebieten begangenen Verbrechen

Chile zieht vor Internationalen Strafgerichtshof: Untersuchung der in den von Israel besetzten Gebieten begangenen Verbrechen

Chile wird die Situation in Palästina der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vorlegen, um „eine Untersuchung der in den besetzten Gebieten begangenen internationalen Verbrechen” zu beantragen. Dies gab die ständige Vertreterin Chiles bei den Vereinten Nationen (UN), Paula Narváez, bekannt. Chile beherbergt mit rund 500.000 Menschen die größte palästinensische Gemeinschaft außerhalb Israels und der arabischen Welt. Von Vilma Guzmán.

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22 Jahre US-Folterlager Guantánamo auf Kuba: Bundesregierung wagt etwas Kritik an den USA

22 Jahre US-Folterlager Guantánamo auf Kuba: Bundesregierung wagt etwas Kritik an den USA

Am 11. Januar jährte sich zum 22. Mal die Inbetriebnahme des Gefangenen- und Folterlagers Guantánamo innerhalb der gleichnamigen US-Militärbasis auf Kuba. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wie die Bundesregierung aus völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Perspektive die Weiterexistenz dieses Lagers im Jahr 2024 bewertet. Während der Vertreter des Auswärtigen Amtes für bundesdeutsche Verhältnisse recht deutliche Worte zur Weiterexistenz des Folterlagers fand, war für ihn die grundsätzliche Tatsache, dass die USA gegen den ausdrücklichen Willen der kubanischen Regierung auf der Insel einen Militärstützpunkt betreiben, nicht kritikwürdig. Von Florian Warweg.

22 Jahre wilder Westen in „Gitmo“: Die USA und ihre Menschenrechtspraxis in Guantánamo auf Kuba

22 Jahre wilder Westen in „Gitmo“: Die USA und ihre Menschenrechtspraxis in Guantánamo auf Kuba

Vor genau 22 Jahren, am 11. Januar 2002, verschleppten US-Militärs die ersten der von ihnen des Terrors verdächtigten Menschen vor allem aus Afghanistan nach Kuba, in „ihren“ Marinestützpunkt Guantánamo. Nach einem Jahr Erfahrung konstatierte Erwin Chermerinsky, Rechtsprofessor an der Staatsuniversität von Kalifornien: „Diese inhaftierten Individuen sind aus ihrem Land ausgeflogen worden, ihnen wurden die Augen verbunden, sie wurden unter Drogen gesetzt, geknebelt und in Käfige gesteckt. Es muss sich jetzt jemand um ihre Rechte kümmern.“ Diese Art des Kümmerns aber geschah nicht durch die US-Regierung und ihre Behörden, denn sie nahmen sich ihre Freiheit und interpretierten den Marinestützpunkt als Territorium, in welchem US-Recht nicht gelten würde und in dem sie und ihr Personal nach eigenem Belieben mit den Gefangenen ihre Ängste, Rache, Wut, Langeweile sowie ihren Puritanismus und Sadismus ausagieren könnten. Von Edgar Göll.

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Gaza, der Westen und das Völkerrecht

Gaza, der Westen und das Völkerrecht

Im aktuellen Konflikt um Gaza sind die westlichen Regierungen, allen voran Washington und Berlin, ebenso wie die etablierten Medien Partei. Sie stehen voll hinter Israel, dessen Existenzrecht sie durch die Terrororganisation Hamas bedroht sehen. Bombardierung und späterer militärischer Einmarsch nach Gaza mit dem Ziel, die Hamas zu vernichten, finden ihre Zustimmung. Völkerrechtlich stützen sie sich dabei auf das Recht auf Selbstverteidigung angesichts des bewaffneten Angriffs der Hamas vom 7. Oktober mit 1.139 Opfern, darunter 695 Zivilisten, und 240 Geiseln. [1] Umstritten ist allein angesichts Tausender von Toten unter der Zivilbevölkerung Gazas deren Verhältnismäßigkeit. Diese Position widerspricht fundamental dem Völkerrecht. Statt der proklamierten menschenrechtsbasierten Außenpolitik ist der Westen Komplize eines späten Kolonialismus. Von John P. Neelsen.

Die Teilung der Welt und der Gesellschaft in Gut und Böse

Die Teilung der Welt und der Gesellschaft in Gut und Böse

Schon seit einigen Jahren erleben wir zunehmend eine Teilung der Welt in die angeblich Guten und die angeblich Bösen. Was damit einhergeht, ist eine Emotionalisierung der Bevölkerung und eine erschreckende Militarisierung (bezeichnend die Aussage des Verteidigungsministers Pistorius: „Wir müssen kriegstüchtig werden“). Die Militärausgaben für das Jahr 2022 betrugen weltweit die ungeheure Summe von 2,2 Billionen Dollar, wovon etwa 40 Prozent auf die USA entfielen. Ihr Etat für die größte Streitmacht der Welt betrug im Jahr 2022 insgesamt 877 Milliarden Dollar. Demgegenüber gab Russland 86,4 Milliarden für sein Militär aus, erhöhte aber für 2024 seinen Militäretat um 70 Prozent. Ein Vortrag von Wolfgang Bittner, gehalten auf dem Kongress der Neuen Gesellschaft für Psychologie am 24. November 2023.

Ja und Amen zu Israel

Ja und Amen zu Israel

Immer mehr Menschen beklagen eine Einseitigkeit in der deutschen Berichterstattung und sehen eine erhebliche Diskrepanz zwischen deutschen und internationalen Medien. Kritisiert wird insbesondere, dass deutsche Medien häufig die israelische Perspektive überbetonen, ohne dabei Meldungen aus Israel kritisch zu prüfen. Internationale öffentlich-rechtliche Sender würden dagegen das Leid der Palästinenser deutlicher abbilden und Meldungen aus Israel kritisch hinterfragen. Deutschland aber sagt zu allem Ja und Amen. Von Scharjil Khalid.

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„Gemeinsam für den Frieden“

„Gemeinsam für den Frieden“

Die Resolution 377 A(V) der UN-Vollversammlung (UNGA) besagt, dass alle UN-Mitgliedsstaaten innerhalb von 24 Stunden zu einer „dringenden Sondersitzung“ einberufen werden können, „wenn der Sicherheitsrat wegen fehlender Einstimmigkeit der ständigen Mitglieder seine Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit in einem Fall nicht wahrnimmt, in dem eine Bedrohung des Friedens, ein Friedensbruch oder eine Angriffshandlung vorzuliegen scheint (….)“. Die Resolution trägt den Titel „Gemeinsam für den Frieden“ und wurde erstmals am 3. November 1950 angenommen. Damals ging es um den Korea-Krieg. Seit Israel den palästinensischen Gazastreifen mit einem verheerenden Krieg überzieht, haben arabische und islamische Staaten mit Unterstützung von China, Russland und zahlreichen Staaten weltweit versucht, einen Waffenstillstand zu erreichen. Eine Delegation arabischer und islamischer Staaten war tagelang durch die Hauptstädte der Staaten gereist, die im UN-Sicherheitsrat vertreten sind. Ihre Initiative, ein Resolutionsentwurf, sollte von der UN-Vollversammlung angenommen werden, wie der palästinensische Botschafter bei den Vereinten Nationen Riyad Mansour am Dienstagmorgen (12. Dezember 2023) im Kreis der beteiligten Diplomaten in New York (Ortszeit) vor Journalisten mitteilte. Erneut sollte die UN-Vollversammlung schaffen, was der UN-Sicherheitsrat nicht zustande brachte. Dieses Mal ging es um Gaza. Von Karin Leukefeld.

Israels skandalöser Umgang mit palästinensischen Gefangenen – Folter inbegriffen

Israels skandalöser Umgang mit palästinensischen Gefangenen – Folter inbegriffen

Die NachDenkSeiten veröffentlichen hiermit ein Interview, das die promovierte Fachärztin und Palästinakennerin Gabi Weber mit Dr. Siba Irsheid, LL.M., Rechtsanwältin und Syndikus-Abogada (EuRAG), geführt hat. Dieses Interview unterscheidet sich grundlegend von den meisten in Deutschland publizierten Texten zur Situation in Palästina und Israel. Im Interview werden Vorgänge angesprochen, die in den meisten deutschen Medien tabu sind. Albrecht Müller.

Deutschlands „Solidarität mit Israel“ bedarf dringend einer Präzisierung

Deutschlands „Solidarität mit Israel“ bedarf dringend einer Präzisierung

Bei seinem aktuellen Besuch in Israel hat der Bundespräsident seinem israelischen Amtskollegen Izchak Herzog noch einmal versichert: „Unsere Solidarität gilt auch mit dem Israel, das sich wehrt, das kämpft gegen eine existenzielle Bedrohung.” Noch nie sei Israel so tief verwundet worden wie am 7. Oktober. Das Land kämpfe um seine Existenz. Israel hätte jedes Recht, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz zu sichern. Diese Aussage bedarf einer Ergänzung, dass Israel nämlich nicht „jedes Recht“ hat, sich selbst zu verteidigen, sondern dabei dem Völkerrecht verpflichtet ist. Von Jürgen Hübschen.

Bundesregierung weiter gegen Waffenstillstand in Gaza und mit gewagter Interpretation des Völkerrechts

Bundesregierung weiter gegen Waffenstillstand in Gaza und mit gewagter Interpretation des Völkerrechts

Die Sprecherin des Auswärtigen Amtes (AA) hat bei der Bundespressekonferenz am 27. November erneut erklärt, dass sich die Bundesregierung gegen einen Waffenstillstand im Gazastreifen ausspricht, denn das würde angeblich Israel daran hindern, sich gegen Angriffe der Hamas zu verteidigen. Ebenso wiederholte die AA-Sprecherin die Behauptung, Israel hätte ein „Recht auf Selbstverteidigung gegen den Terror der Hamas“. Die NachDenkSeiten meldeten angesichts dieser regierungsoffiziellen Aussagen zwei „Verständnisfragen“ an. Zum einen wollten sie wissen, wie die Bundesregierung die Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag bewertet, der 2004 zu dem Schluss kam, dass Israel als Besatzungsmacht völkerrechtlich nicht über das Recht auf Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 der UN-Charta verfügt. Zum anderen baten die NDS das Auswärtige Amt, doch bitte näher zu begründen, wieso ein eingehaltener Waffenstillstand die Sicherheit von Israel gefährden würde. Die Antworten bezeugen eine recht eigenwillige Auslegung des Völkerrechts im Ministerium unter Leitung von Annalena Baerbock. Von Florian Warweg.