Gestern Nachmittag wurde kurzfristig bekannt gegeben, dass heute um 11:30 MEZ die Vorsitzende Richterin Victoria Sharp und ihr Beisitzer Jeremy Johnson am Londoner High Court die Entscheidung verkünden, ob Julian Assange am High Court Berufung gegen seine Auslieferung an die USA einlegen kann. Am 20. und 21. Februar hatte es eine Anhörung mit den beiden Richtern gegeben. Die Richter hatten die Entscheidung vertagt und Anklage und Verteidigung aufgefordert, bis zum 4. März Dokumente nachzureichen. Von Moritz Müller.
Gestern wurde ich darauf aufmerksam, dass Markus Lanz sich am 14. März mit dem Thema Julian Assange befasst hat, und dazu kamen Assanges Bruder Gabriel Shipton, der Völkerrechtler Kai Ambos, der Journalist Heribert Prantl und kurz der Grünen-Vorsitzende Omid Nouripour zu Wort. Nachdem ich mich erst über die Tatsache gefreut hatte, dass es das Thema Assange in eine Talkshow zur besten Sendezeit geschafft hat, setzte nach kurzem Zuschauen mein Erstaunen darüber ein, wie wenig die Beteiligten informiert schienen. Dies gilt natürlich nicht für Assanges Bruder, denn dieser ist seit Jahren mit dessen Schicksal konfrontiert. Am Ende des Beitrags war ich froh, dass ich seit Jahren keinen Fernseher besitze und dass ich keine Zwangsabgabe an den ÖRR zahlen muss, weil ich nicht in Deutschland lebe. Nachfolgend der Versuch, den in der Sendung erzeugten Nebel ein wenig zu lichten. Von Moritz Müller.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Dieser Tage trudelte einmal mehr der Newsletter von FreeAssangeBerlin bei uns ein. Die Fülle von Informationen wollen wir an unsere Leser weitergeben und darum veröffentlichen wir den Newsletter an dieser Stelle mit herzlichem Dank an die Verfasser Almut Stackmann und Thilo Haase. Es wird auch wieder zur Teilnahme an der Mahnwache am Donnerstag in Berlin aufgerufen. Am Freitag gibt es eine weitere Mahnwache in Berlin und eigentlich gibt es im deutschsprachigen Raum an jedem Wochentag eine Mahnwache für Julian Assange. Zu finden auf FreeAssange.eu. Auf, dass dieser öffentliche Druck zunehmen möge und dass die Verantwortlichen bzw. alle Menschen endlich sehen, dass hier Geschichte geschrieben wird, und sich überlegen, welche Haltung sie dazu einnehmen wollen. Dies gilt natürlich auch für andere wichtige Themen, z.B. das Sterben in Gaza mit Hunger als Waffe gegen die Zivilbevölkerung. Jemand, der seit Jahren Stellung bezieht, ist Matt Kennard, der hier (auf Englisch) beschreibt, was Julian Assange in den USA drohen würde und wie verlässlich die Zusicherung der USA im Fall Assange wirklich sind. Außerdem geht es im Fall Assange um die Auswirkungen auf die Pressefreiheit und mittlerweile um das nackte Überleben von Julian Assange! Es folgt der Newsletter. Einleitung von Moritz Müller.
Am 11. März kam es, gerade durch die Nichtanwesenheit der NachDenkSeiten, zu einer bemerkenswerten Intervention von Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Ein Deutsche-Welle-Journalist fragte nach der Finanzierung der „ausländischen Legion“ (die Fremdenlegion der Ukraine, korrekt „Internationale Legion“) durch die Bundesregierung. Darauf erklärte Hebestreit, man sei zwar gerade unter sich, „aber ab und an sind auch noch andere hier im Raum“. Da solche Fragen immer Berichterstattung nach sich zögen, rief er die anwesenden Journalisten mit Verweis auf „russische Desinformationserfahrungen“ dazu auf, ihre Fragen doch bitte zukünftig „sehr vorsichtig zu formulieren“. Ein eklatanter Versuch der Einflussnahme auf das Frageverhalten von Journalisten in der BPK. Von Florian Warweg.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Kurz vor Schluss der zweitägigen Berufungsanhörung des WikiLeaks-Herausgebers am High Court von England und Wales gegen seine Auslieferung tat sich in den Plänen, ihn in ein Flugzeug in die USA zu verfrachten, ein gähnendes Loch auf, so die australische Journalistin Mary Kostakidis. Schon am 23. Februar erschien auf Pearls and Irritations dieser interessante und detaillierte Artikel in englischer Sprache. Am 4. März erschien auf Consortium News eine überarbeitete und aktualisierte Fassung. Da der Inhalt die einzelnen Punkte der letzten Assange-Anhörung in London herausragend gut wiedergibt, veröffentlichen die NachDenkSeiten mit Genehmigung von und Dank an Mary Kostakidis, John Menadue und Consortium News die folgende Übersetzung von Moritz Müller.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Der Journalismusforscher Florian Zollmann beleuchtet im Interview mit den NachDenkSeiten die Berichterstattung der Medien zum Ukraine-Krieg und verweist auf die Schieflagen: „Statt über die Lieferung von Marschflugkörpern an die Ukraine zu diskutieren, müsste vielmehr in den Medien gefragt werden, wie dieser Krieg schnellstmöglich beendet werden kann.“ Zollmann, der an der Universität von Newcastle unterrichtet, geht im Interview auch näher auf den Fall Assange sowie auf die Auseinandersetzung zwischen Israel und Palästina ein. Von Marcus Klöckner.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Am 20. Februar begann in London die wohl letzte Anhörung im Fall des seit fast fünf Jahren eingekerkerten Journalisten und WikiLeaks-Gründers Julian Assange. Ende 2021, kurz vor Amtsantritt als Außenministerin, forderte Annalena Baerbock öffentlich die „sofortige Freilassung von Julian Assange“ und begründete dies damals mit Verweis auf „schwerwiegende Verstöße gegen das Verbot von Folter, gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten“. Die NachDenkSeiten wollten auf der BPK vor diesem Hintergrund wissen, ob die Außenministerin weiterhin die damals von ihr angeführten schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße gegen Assange gegeben sieht. Das Auswärtige Amt reagierte sichtlich genervt. Von Florian Warweg.
Am Dienstag und Mittwoch nächster Woche findet die vielleicht letzte Anhörung im Assange-Auslieferungsverfahren im Vereinigten Königreich statt. Wird sein Antrag auf ein weiteres Berufungsverfahren abgewiesen, dann könnte nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seiner Auslieferung an die USA im Wege stehen. Wenn die zwei Richter des High Court seinem Antrag stattgeben, dann würde es weitere Monate oder Jahre dauern, bis das Verfahren am Supreme Court in London abgeschlossen wäre. Der offensichtlichste Ausweg ist, dass die zuständigen Politiker in Großbritannien und in den USA endlich einsehen, dass dieser Fall, in dem es um Presse- und Meinungsfreiheit und das Leben von Julian Assange geht, endlich zu den Akten gelegt werden muss. Julian Assange wird nicht vergessen werden von denen, für die er sich eingesetzt hat, und von denen, die diesen Einsatz wertschätzen. Dazu gehören auch die Mahnwachenden in Berlin, die uns diese Woche wieder mit ihrem Newsletter versorgt haben. Vielen Dank von Moritz Müller!
Die ukrainische Botschaft hat am 2. Februar eine Stellungnahme veröffentlicht, in welcher sie erklärt, ohne Zustimmung Kiews dürfte das ZDF (und andere deutsche Medien) nicht aus von Russland kontrollierten Gebieten im Donbass berichten. Am selben Tag griff auch das Außenministerium in Kiew das ZDF an und erklärte, dieses würde keinen Journalismus betreiben, sondern die Realität verzerren. Hintergrund war eine erstmalig sachlich-neutrale Berichterstattung des ZDF von der anderen Seite der Front – aus der von Russland kontrollierten Stadt Mariupol in der Oblast Donezk. Die NachDenkSeiten fragten die Bundesregierung, wie diese die Einmischung eines fremden Staates in die Programmgestaltung und Berichterstattung eines öffentlich-rechtlichen deutschen Senders bewertet. Von Florian Warweg.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Mit sprachlichen Verdrehungen, die an George Orwell erinnern, wird der Digital Services Act (DSA) der EU angepriesen, der die Löschung von Inhalten erleichtern soll. Er wird im Februar in Kraft treten, mit massiven Folgen für die Meinungsfreiheit. Laut Kritikern könnten Zensur, Selbstzensur und eine allgemeine „Herrschaft des Verdachts“ Folgen des DSA sein. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Wie am Dienstag bekannt wurde, findet die nächste Anhörung im Fall Assange am 20. und 21. Februar 2024 in London statt. Das sind genau vier Jahre minus vier Tage, seitdem die Auslieferungsanhörungen begannen. Auf diese Ankündigung warten Julian Assange, seine Familie und die interessierten Teile der Öffentlichkeit seit dem vergangenen Sommer. Es ist die übliche quälende Langsamkeit der Behörden, der Julian Assange seit über 13 Jahren ausgesetzt ist. Der nachfolgende Newsletter von FreeAssange Berlin erreichte uns kurz vor dieser Nachricht. Darum dazu noch einige Anmerkungen von Moritz Müller.
Die deutsche EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen will nur das Beste für uns alle und, okay, vielleicht auch noch ein bisschen Machtzuwachs für sich und ihren Laden aus demokratisch nicht legitimierten EU-Bürokraten. Nach dem von ihr initiierten Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), welches explizit auf Kontrolle des digitalen Raumes ausgelegt ist, wie das aktuelle Verfahren gegen X/Twitter eindrucksvoll belegt, sind jetzt EU-weit Presse, Funk und Fernsehen dran. Und der Name des Gesetzes, das erstmalig der EU-Kommission die Oberhoheit über die Medienlandschaften in den 27 Mitgliedsländern sichert, klingt nicht nur „orwellianisch“, es ist es mutmaßlich auch. Von Florian Warweg.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Am 7. Dezember 2010 stellte sich Julian Assange in einer Londoner Polizeiwache der britischen Polizei, da es einen internationalen Haftbefehl gegen ihn gab, ausgestellt von einer schwedischen Staatsanwältin und nicht von einem Richter/einer Richterin, wie seitdem vorgeschrieben. Diese Gesetzesänderung wirkte sich nicht rückwirkend auf Julian Assange aus. In dem schwedischen Fall wurde nie eine Anklage gegen ihn erhoben. Er verbrachte die nächsten zehn Tage in Einzelhaft, daraufhin anderthalb Jahre mit elektronischer Fußfessel, gefolgt von fast sieben Jahren im ecuadorianischen Botschaftsasyl und derzeit seit 1.701 Tagen im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, oft auch das britische Guantanamo genannt. Seit Juni warten Julian Assange, seine Angehörigen und die Öffentlichkeit darauf, dass ein Termin für eine 30-minütige mündliche Auslieferungsanhörung angesetzt wird. Alles verläuft in diesem Fall so schleppend, dass man den Eindruck bekommt, dass die USA, die offiziell Assanges Auslieferung anstreben, ihn gar nicht dort haben wollen, zumindest nicht vor den Präsidentschaftswahlen im nächsten November. Der ehemalige UN-Sonderbeauftragte Nils Melzer hat die juristische Kriegsführung (Lawfare) gegen Assange in seinem Buch „Der Fall Julian Assange“ ausführlich beschrieben. Nachfolgend der aktuelle Newsletter von FreeAssange Berlin. Vielen Dank an Almut Stackman und Thilo Haase und alle Mahnwachenden, die für die Pressefreiheit auf die Straße gehen! Moritz Müller.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist seit fast 13 Jahren auf verschiedene Arten seiner Freiheit beraubt. Am 7. Dezember 2010 stellte er sich der britischen Polizei im Zusammenhang mit schwedischen Vergewaltigungsvorwürfen gegen ihn. Diese Ermittlungen wurden erst 2019 eingestellt, nachdem die Behörden in Schweden und Großbritannien die Ermittlungen jahrelang auf kleiner Flamme köcheln ließen. In diesen neun Jahren wurde niemals Anklage gegen ihn erhoben. Seit April 2019 sitzt Julian Assange in Auslieferungshaft im Hochsicherheitsgefängnis in London und wieder verschleppen die zuständigen Behörden den Fall im Schneckentempo, ohne dass ein Ende in Sicht wäre. Er muss sofort freigelassen werden! Dass Julian Assange nicht in Vergessenheit geraten ist, steht sicher auch mit dem andauernden Engagement der bundesweiten Mahnwachen in Zusammenhang, deren gemeinsame Presseerklärung wir nachfolgend veröffentlichen. Außerdem hat die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine Pressemitteilung herausgegeben, in der vorgeschlagen und begründet wird, dass möglichst viele Gemeinden Julian Assange wegen seines Einsatzes für Transparenz und Pressefreiheit zum Ehrenbürger ernennen. Sahra Wagenknecht hat dies in ihrer Rede bei der Friedensdemonstration in Berlin am Samstag auch vorgeschlagen. In der Pressemitteilung findet sich auch ein Musterantrag dazu. Moritz Müller.
„Wenn die Journalisten in Deutschland ihre Arbeit gemacht hätten, wäre es wahrscheinlich zu diesem Krieg in der Ukraine nicht gekommen“ – das sagt der Journalist und Autor Patrik Baab im zweiten Teil seines Interviews mit den NachDenkSeiten. Während der Fokus im ersten Teil des Interviews auf Baabs Reise an die Fronten im Ukraine-Krieg gerichtet war, folgt nun der Blick auf Medien und Journalismus. Von Marcus Klöckner.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.