Ist Deutschland auf dem Weg zurück zum unseligen Geist der Bücherverbrennung? Wer die enthemmten Debatten in der Bundesrepublik verfolgt, kann zu diesem Schluss kommen. Wir sollten der Geschäftsordnung des Bundestags Voltaires berühmtes Zitat voranstellen. Von Oskar Lafontaine.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Die Einleitung dieses Artikels stammt von einem NDS-Artikel vom 9. November 2021 und behält zwei Jahre später fortschreitende, bittere Aktualität: Das Wort Immobilie ist ein besonderes, es ist die Nahrung für eine Spezies (Mensch), die den Hals nicht voll genug bekommt davon, diese zu erwerben, Rendite zu ergaunern, dieses anonyme Eigentum zu mehren und für die Maximierung mit diesen Häusern und ihren Bewohnern kalt und perfekt Schindluder zu treiben. Sie, die nationalen und internationalen Heuschrecken, tob(t)en sich bislang vor aller Augen vorzugsweise nahezu ungehindert von den regierenden Parteien und Entscheidern in den Metropolen aus. Nun beißen sie sich zunehmend bis tief in die Provinz hinein und ordern, ordern, ordern. Schlimmer noch: Sie können sich auch hier bis in die kleinen Kommunen hinein konservativer, auf Eigentum orientierter Unterstützer sicher sein, die öffentlich beschwichtigend behaupten, das Wohl ihrer Bürger im Blick zu haben. Doch: Mitnichten haben diese Politiker das. Sie lassen stattdessen die Heuschrecken gewähren, und sie hegen und pflegen nebenher ihre kleine provinzielle Macht und ihre Kontakte und ihre Positionen.
Inzwischen, 2023, flattern Mietern in der Region zunehmend Briefe ins Haus, die Mieterhöhungen von 20 Prozent (Kaltmieten) zum Inhalt haben. Die Heuschrecken geraten richtig in Fahrt, die Bürger rennen der Verbraucherzentrale die Bude ein. Ein Kommentar von Frank Blenz.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Heute war ich unsicher, ob ein gutes Dokument für unsere Serie zu finden wäre, vor allem auch ein Dokument, das die Leserinnen und Leser in der ehemaligen DDR genauso interessieren könnte wie die geborenen Westdeutschen. Dann erinnerte ich mich an das KPD-Verbot von 1956 und fand interessante Dokumente. Fünf Dokumente sind im Folgenden verlinkt. Man braucht ein bisschen Zeit, aber es lohnt sich. In gewisser Weise sind die Dokumente aktuell. Es wird ja wieder verboten. Albrecht Müller.
Das Grundgesetz, wie es 1949 in Kraft getreten ist, war schnörkellos. Die Bonner Republik bekannte sich „ohne Wenn und Aber“ zur „Würde des Menschen“ und den Grundrechten für alle Deutschen. Diese Republik bekannte sich uneingeschränkt zur Geschichte und der deutschen Verantwortung. Dieses Land sollte dem „Frieden in der Welt“ dienen und ihm verpflichtet sein. Konrad Adenauer hatte nach Kriegsende in seiner ersten Rede vor dem Auditorium der Kölner Universität auf die besondere deutsche Verantwortung für das Schicksal der Menschen jüdischen Glaubens aufmerksam gemacht.
Am 18. September 2023 fand in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin eine Tagung zum Thema „Deutschland zwischen Covid und Klima – Grundrechte unter Vorbehalt?“ statt. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, nahm ungewöhnlich deutlich zu den Verfehlungen der Legislative, Exekutive und Judikative, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, während der Corona-Pandemie Stellung. Von Wolfgang Bittner.
„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Die regierende Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen hat im Juni, bisher medial unbeachtet, einen Entschließungsantrag mit dem bezeichnenden Titel: „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“ eingereicht. Die Jahre der Corona-Maßnahmen sowie die beschlossenen rechtlichen Sanktionen in Bezug auf Äußerungen zum Ukraine-Krieg haben gezeigt, wie schnell ein „Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ konstruiert und wie schnell man zum „Extremisten“ erklärt werden kann. Bei diesem Vorhaben sollten über alle Parteigrenzen hinweg die Alarmglocken läuten. Von Florian Warweg.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Alle Bürger dürfen ihren Gott, auch ihre Götter haben, der Staat selbst aber ist in einer modernen Grundrechtsdemokratie gottlos. Es gilt: erst der Bürger, dann der Gläubige. Erst die Verfassung, dann die Religion. Auch im Klassenzimmer. Ein Plädoyer von Helmut Ortner.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Es besteht offensichtlich ein Zielkonflikt zwischen dem Erhalt und Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zur Landesverteidigung und der umfassenden militärischen Unterstützung der Ukraine. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die derzeitige politische Entscheidung der Bundesregierung zu Gunsten der militärischen Unterstützung der Ukraine mit dem Grundgesetz und dem Amtseid des Bundeskanzlers zu vereinbaren ist. Von Jürgen Hübschen.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Deutschland, der Pausenhof: Big Joe knallt dem Olaf ein Ding an den Nischel, so einen Wumms hält kein Gasrohr aus. Olaf sieht Sterne und Streifen. Aber er versichert den Umstehenden: „Unsere Partnerschaft ist enger und vertrauensvoller denn je“. Big Joe bestellt den Olaf wenig später zu sich nach Übersee und flüstert ihm was. Die ARD-aktuell aber macht daraus einen „Besuch bei Freunden“. Manipulation gehört eben zur Tagesschau wie Mattscheibe zur Caren Miosga. Drei Tage später heißt es aus Hamburg, Big Joe habe dem Olaf überhaupt keine reingehauen, sondern, ganz anders, einige pro-ukrainische Rüpel hätten mit einem Segelboot Knallfrösche in Olafs Badewanne … Man verzeihe uns das Geschnodder, es soll darauf aufmerksam machen, dass die USA eine intellektuelle Flugverbotszone über unser Land verhängt haben; deshalb liefern unsere Leit- und Konzernmedien Nachrichten vom hier dargestellten informationellen Gehalt. Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Wenn in den Medien und der Politik über Extremismus und die Gefahren für die Demokratie gesprochen wird, dann geht es immer um den Extremismus von links oder rechts. Dass sich aber auch in der „Mitte der Gesellschaft“ autoritäre, antidemokratische bzw. totalitäre Einstellungen und Haltungen breit machen – und dies möglicherweise die viel größere Gefahr für unsere Demokratie ist: Darüber kann man entweder gar nicht oder nur selten etwas in den großen Mainstream-Medien lesen. Unser Autor Udo Brandes meint hingegen: Rechts- und Linksextremisten können großen Schaden anrichten. Aber sie haben nicht das Potential, die Demokratie in Deutschland zu zerstören. Gefährlicher sind die extremistischen Tendenzen der gesellschaftlichen Mitte. Denn die hat allein von der „Mitgliederzahl“ her die große Mehrheit hinter sich.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Seit Beginn des Krieges gibt es aus der Ukraine eigentlich nur noch eine politische Stimme, nämlich die des Präsidenten, diese allerdings mindestens einmal pro Tag. Gelegentlich äußern sich noch Außenminister Dmytro Kuleba und Andrij Melnyk als einer seiner Stellvertreter. Durch diese „One-Man-Show“ von Präsident Selenski ist der Eindruck entstanden, dass es in diesem Land überhaupt kein Parlament mehr gibt beziehungsweise dass dieses im politischen Alltag keine Rolle mehr spielt. Obwohl dieser Krieg nun bereits mehr als zehn Monate dauert und auch die deutschen Medien in einem ganz erheblichen Maße beherrscht, dürfte der deutschen Bevölkerung vermutlich nur ein ukrainischer Politiker bekannt sein, der Präsident. Aus meiner Sicht ist das für einen Staat, der sich als Demokratie bezeichnet, kein gutes Omen. Aber bevor man die Demokratie in der Ukraine anzweifelt, sollte man sich einmal genau ansehen, wie es im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und den politischen Entscheidungen dazu eigentlich mit der Demokratie in Deutschland aussieht. Von Jürgen Hübschen.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Eine aktuelle Verfassungsbeschwerde hat der Jurist und Physiker Alexander Unzicker zu verschiedenen Aspekten der Ukrainepolitik der Bundesregierung formuliert. Die Beschwerde wendet sich dagegen, dass ukrainische Militärangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden, außerdem solle der Bundesregierung untersagt werden, sich an der EU-Unterstützungsmission zur militärischen Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) zu beteiligen. Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger durch andere Staaten, insbesondere den USA, auf deutschem Territorium müsse „durch Ausüben der deutschen Hoheitsgewalt“ verboten werden. Begründet wird die Beschwerde mit Berufung auf Art. 2 II GG: Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger könne als Kriegseintritt Deutschlands aufgefasst werden. Dies gefährde Leben und Gesundheit aller Einwohner Deutschlands gegenwärtig und unmittelbar. Wir dokumentieren das Schriftstück hier im Wortlaut, weil es – unabhängig von den juristischen Erfolgsaussichten – viele Informationen zum Thema zusammenfasst. Von Redaktion.
Ein neues Kommando der Bundeswehr soll die Führung der Streitkräfte im Inland „bündeln“, nun wurde es in Dienst gestellt: Kritiker wenden ein, hier würde Militärisches mit Zivilem auf gefährliche Weise vermischt. Die Militarisierung des Inlands hatte bereits mit der Corona-Politik sehr zugenommen. Von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.