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Großbritannien

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Mehr als ein „Abhörskandal“

Mehr als ein „Abhörskandal“

Verteidigungsminister Pistorius hat einen schrägen Humor. Gestern schaffte er es doch tatsächlich, gleichzeitig die Authentizität des abgehörten und geleakten Gesprächs von vier hochrangigen Luftwaffenoffizieren zu möglichen Taurus-Lieferungen zu bestätigen und den Russen, die das Gespräch veröffentlicht – und wohl auch gehackt und aufgezeichnet – haben, „Desinformation“ zu unterstellen. Den großen deutschen Medien fiel dieser Widerspruch jedoch noch nicht einmal auf. Wie denn auch, sind sie doch voll und ganz damit beschäftigt, getreu dem Motto „Haltet den Dieb“ aus dem Abhören des Gesprächs einen Skandal zu machen und damit von den Inhalten abzulenken. Das ist zumindest erstaunlich, haben es die Inhalte doch in sich und sind der eigentliche Skandal. Von Jens Berger.

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Interview zur Anhörung im Fall Assange auf Kontrafunk

Interview zur Anhörung im Fall Assange auf Kontrafunk

Am vergangenen Freitag sendete das Schweizer Internet-Radio KONTRAFUNK ein Interview mit Moritz Müller über die Assange-Anhörung am Londoner High Court. Bei der Anhörung ging es darum, ob Julian Assange am Supreme Court gegen die geplante Auslieferung an die USA Berufung einlegen kann. Im Interview kam zur Sprache, was vor Gericht gesagt wurde, ob es sich in Assanges Fall um einen politischen Fall handelt und ob ihm in den USA möglicherweise die Todesstrafe droht. Außerdem ging es um das Verhältnis der Medien zu Julian Assange und wie diese Julian Assange sehen und darstellen. Auch die Frage, ob durch die WikiLeaks-Veröffentlichungen Menschen gefährdet waren, war ein Thema. Wie es weitergeht und welche Möglichkeiten Politiker in den USA und im Vereinigten Königreich haben, um Julian Assange sofort freizulassen, war ein weiterer Punkt des Interviews. Nachfolgend das Gespräch zwischen Benjamin Gollme und Moritz Müller, mit freundlicher Genehmigung des KONTRAFUNK.

Assange-Anhörung in London endet ohne Schiedsspruch

Assange-Anhörung in London endet ohne Schiedsspruch

Am Dienstag und Mittwoch gab es am High Court in London eine weitere Anhörung im Fall Julian Assange. Es ging dabei um die Frage, ob Julian Assange Berufung einlegen kann, um seine Auslieferung an die USA zu stoppen. Speziell ging es um die Frage, ob Bezirksrichterin Vanessa Baraitser in ihrem Schiedsspruch vom 4. Januar 2021 alle wichtigen Punkte berücksichtigt hat und ob die Genehmigung der Auslieferung im Juni 2022 durch die damalige Innenministerin Priti Patel rechtmäßig ist. Auf der Straße vor dem Gericht gab es eine große Zahl von Assange-Unterstützern und Aktivisten. Unter den Beobachtern im Gericht fanden sich auch langjährige Unterstützer aus dem Bundestag und dem Europäischen Parlament und die UN-Sonderberichterstatterin für Folter und unmenschliche Behandlung. Diesmal waren auch einige deutsche Medienvertreter im Gerichtssaal und vor dem Gericht teilten sich Fernsehteams den Platz mit den Demonstranten. Es ist, als ob jetzt in letzter Minute die Wichtigkeit des Falles doch noch erkannt wird, oder man will sich in den Redaktionen nicht vorwerfen lassen, dass man zu dem Fall nicht genug berichtet hat. Assange selbst nahm an der Anhörung nicht teil. Ein erster Überblick aus London von Moritz Müller.

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Fall Julian Assange: Sieht Frau Baerbock noch immer „schwerwiegende Verstöße gegen Folterverbot“?

Fall Julian Assange: Sieht Frau Baerbock noch immer „schwerwiegende Verstöße gegen Folterverbot“?

Am 20. Februar begann in London die wohl letzte Anhörung im Fall des seit fast fünf Jahren eingekerkerten Journalisten und WikiLeaks-Gründers Julian Assange. Ende 2021, kurz vor Amtsantritt als Außenministerin, forderte Annalena Baerbock öffentlich die „sofortige Freilassung von Julian Assange“ und begründete dies damals mit Verweis auf „schwerwiegende Verstöße gegen das Verbot von Folter, gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten“. Die NachDenkSeiten wollten auf der BPK vor diesem Hintergrund wissen, ob die Außenministerin weiterhin die damals von ihr angeführten schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße gegen Assange gegeben sieht. Das Auswärtige Amt reagierte sichtlich genervt. Von Florian Warweg.

Staatliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen im Fall Assange

Staatliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen im Fall Assange

Der Artikel „State Secrecy and Public Hearings Part One“ erschien letzte Woche auf der Webseite von Craig Murray. Die NachDenkSeiten hatten am Donnerstag schon darauf hingewiesen. In dem emotionsgeladenen Stück beschreibt Craig Murray die „kafkaesken Vorschriften“, welche der Londoner High Court für diejenigen erlassen hat, die nächsten Dienstag und Mittwoch die Auslieferungsanhörung von Julian Assange per Videolink verfolgen wollen. Wohlgemerkt handelt es sich hier um eine „öffentliche Anhörung“. Diese Vorschriften erscheinen so bizarr und willkürlich, dass wir sie dem deutschsprachigen Publikum nicht vorenthalten wollen, auch weil die Bundesregierung und ihre Sprecher immer wieder betont haben, dass es sich beim Vereinigten Königreich um einen Rechtsstaat handelt, dessen Justiz einwandfrei funktioniert. Was in diesem Fall wirklich funktioniert, ist die Behinderung der Öffentlichkeit, die Bedrohung der Pressefreiheit und das Stehlen von Julian Assanges Lebenszeit. Übersetzung und Einleitung von Moritz Müller, mit herzlichem Dank an Craig Murray. Der eingebettete Erlass des High Courts wurde nicht übersetzt, da es zu aufwendig ist, dies juristisch wasserdicht zu tun. Die Auszüge von Craig Murray geben einen guten Überblick.

Julian Assanges Schicksal ist die Lupe, mit der man die westlichen Demokratien betrachten kann

Julian Assanges Schicksal ist die Lupe, mit der man die westlichen Demokratien betrachten kann

Am Dienstag und Mittwoch nächster Woche findet die vielleicht letzte Anhörung im Assange-Auslieferungsverfahren im Vereinigten Königreich statt. Wird sein Antrag auf ein weiteres Berufungsverfahren abgewiesen, dann könnte nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seiner Auslieferung an die USA im Wege stehen. Wenn die zwei Richter des High Court seinem Antrag stattgeben, dann würde es weitere Monate oder Jahre dauern, bis das Verfahren am Supreme Court in London abgeschlossen wäre. Der offensichtlichste Ausweg ist, dass die zuständigen Politiker in Großbritannien und in den USA endlich einsehen, dass dieser Fall, in dem es um Presse- und Meinungsfreiheit und das Leben von Julian Assange geht, endlich zu den Akten gelegt werden muss. Julian Assange wird nicht vergessen werden von denen, für die er sich eingesetzt hat, und von denen, die diesen Einsatz wertschätzen. Dazu gehören auch die Mahnwachenden in Berlin, die uns diese Woche wieder mit ihrem Newsletter versorgt haben. Vielen Dank von Moritz Müller!

Mary Kostakidis: Assanges Überleben steht auf dem Spiel

Mary Kostakidis: Assanges Überleben steht auf dem Spiel

Dies ist der Text einer Rede von Mary Kostakidis auf einer Konferenz über Julian Assange, die am 29. Januar in Sydney, Australien, stattfand. In der Rede ging Frau Kostakidis auf den Gesundheitszustand von Julian Assange und dessen Bedeutung für vergangene und zukünftige Entscheidungen im Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange ein. Der Wortlaut der Rede erschien am 4. Februar auf Englisch auf Consortium News. Mit der freundlichen Genehmigung von Consortium News hat Moritz Müller diesen Text für die NachDenkSeiten übersetzt.

Jetzt mobil machen im Fall Assange und aktueller Newsletter

Jetzt mobil machen im Fall Assange und aktueller Newsletter

Der berühmteste Enthüllungsjournalist der Welt, Julian Assange, sitzt mittlerweile seit fast fünf Jahren in London in Auslieferungshaft. Am 20. und 21. Februar wird bei einer mündlichen Anhörung in London entschieden, ob er den Supreme Court anrufen kann, um seine Auslieferung an die USA noch einmal anzufechten. Wenn die zwei Richter dies bei dieser Anhörung ablehnen, dann könnte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einschalten und versuchen, die Auslieferung von Julian Assange aufzuhalten. Geben die Richter Assanges Ersuchen im Februar statt, dann müsste ein Termin am Supreme Court anberaumt werden, was auch wieder Monate für Julian Assange in seiner 6m²-Zelle im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh bedeutet. Diesem Trauerspiel können aber auch die zuständigen Politiker in den USA und in Großbritannien ein Ende bereiten. Um Druck auf diese Regierungen auszuüben, nehmen Bürger an Mahnwachen und anderen Aktionen teil. Nachfolgend mit Dank an FreeAssange Berlin deren aktueller Newsletter und weitere Tipps zur Unterstützung von Julian Assange. Von Moritz Müller.

Westliche Luftangriffe auf Einrichtungen der Huthis im Jemen – Alternativlose Maßnahme zur Abwehr der Attacken gegen die Handelsschifffahrt?

Westliche Luftangriffe auf Einrichtungen der Huthis im Jemen – Alternativlose Maßnahme zur Abwehr der Attacken gegen die Handelsschifffahrt?

Nach wiederholten Angriffen der Huthis auf Handelsschiffe im Golf von Aden und im Roten Meer haben US-amerikanische und britische Kampfflugzeuge im Rahmen der Operation „Prosperity Guardian“ mehrfach Einrichtungen der Huthis im Jemen angegriffen und damit eine weitere Eskalation der Gesamtlage in der Nahmittelost-Region in Kauf genommen. Washington und London und die sie bei ihren Angriffen unterstützenden Staaten berufen sich bei ihren Operationen auf die UN-Resolution 2722 vom 10. Januar 2024. In diesem Zusammenhang stellen sich allerdings zwei Fragen: Ob die Angriffe auf Einrichtungen im Jemen von der Resolution gedeckt sind und ob es keine Alternativen zu dieser offensiven Reaktion auf die Gefährdung der Handelsschifffahrt gibt. Bevor die möglichen Alternativen aufgezeigt werden, ist es wichtig zu wissen, auf welcher Basis die aktuellen Angriffe der USA und Großbritanniens durchgeführt werden. Von Jürgen Hübschen.

Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der Bundesregierung verkündet, dass die Luftangriffe der US-Amerikaner und Briten gegen den souveränen Staat Jemen „mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung“ im Einklang stünden und vom Völkerrecht gedeckt seien. Doch diese Darlegung gilt als höchst umstritten. Denn der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta greift nur bei direkt angegriffenen Staaten – und aus dem Jemen heraus erfolgten keinerlei Angriffe auf US- oder britische Ziele. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt vom UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, welches die USA bis heute nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage aus Sicht der Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen rechtfertigt. Von Florian Warweg.

Luftschläge im Jemen – wo bleibt da eigentlich unsere neu entdeckte Liebe für das Völkerrecht?

Luftschläge im Jemen – wo bleibt da eigentlich unsere neu entdeckte Liebe für das Völkerrecht?

Die USA und Großbritannien bombardieren seit dem Wochenende Ziele im Jemen. Dabei berufen sie sich auf das Recht zur Selbstverteidigung. Das ist absurd. Es gibt kein völkerrechtliches Mandat für Gewaltakte auf dem Gebiet des souveränen Staates Jemen. Auch fuhr keines der Schiffe, die in den letzten Wochen von den jemenitischen Huthi-Rebellen angegriffen wurden, unter britischer oder US-amerikanischer Flagge. Hinzu kommt, dass die Sicherheit der Schifffahrtswege durch das UN-Seerechtsübereinkommen geregelt wird. Das haben fast alle Staaten der Welt ratifiziert, die USA haben es noch nicht einmal unterschrieben. Die USA treten einmal mehr das Völkerrecht mit Springerstiefeln und weder die Bundesregierung noch die Kommentatoren in den Leitmedien interessiert dies. Das Völkerrecht ist offenbar nur dann ein Thema, wenn man es gegen Russland ins Feld führen kann. Von Jens Berger.

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Interview zur Lage von Julian Assange auf Kontrafunk

Interview zur Lage von Julian Assange auf Kontrafunk

Am vergangenen Freitag sendete das Schweizer Internet-Radio KONTRAFUNK ein Interview mit Moritz Müller zur Lage von WikiLeaks-Gründer Julian Assange. Zur Sprache kamen seine derzeitige Situation und sein Gesundheitszustand. Der Journalist Charles Glass, der ihn vor Weihnachten besuchte, berichtet, dass sich Assange trotz der unmenschlichen Umstände relativ gut hält. Außerdem war die Inaktivität der Bundesregierung und insbesondere der Außenministerin in diesem Fall Thema des Gesprächs. Frau Baerbock hatte sich vor der Bundestagswahl eindeutig für die Freilassung Assanges ausgesprochen und schien dies schon knapp drei Monate später vergessen zu haben. Diese Amnesie scheint bis heute anzuhalten. Schließlich ging es im Interview darum, wie es weitergeht für Julian Assange. Ende Februar gibt es eine zweitägige Anhörung in London, nach der zwei Richter entscheiden, ob Assange am Supreme Court Berufung gegen die Auslieferung an die USA einlegen kann. Nachfolgend das Gespräch zwischen Benjamin Gollme und Moritz Müller, mit freundlicher Genehmigung des KONTRAFUNK.

Nächste Assange-Auslieferungsanhörung im Februar

Nächste Assange-Auslieferungsanhörung im Februar

Wie am Dienstag bekannt wurde, findet die nächste Anhörung im Fall Assange am 20. und 21. Februar 2024 in London statt. Das sind genau vier Jahre minus vier Tage, seitdem die Auslieferungsanhörungen begannen. Auf diese Ankündigung warten Julian Assange, seine Familie und die interessierten Teile der Öffentlichkeit seit dem vergangenen Sommer. Es ist die übliche quälende Langsamkeit der Behörden, der Julian Assange seit über 13 Jahren ausgesetzt ist. Der nachfolgende Newsletter von FreeAssange Berlin erreichte uns kurz vor dieser Nachricht. Darum dazu noch einige Anmerkungen von Moritz Müller.

Julian Assange seit 13 Jahren seiner Freiheit beraubt

Julian Assange seit 13 Jahren seiner Freiheit beraubt

Am 7. Dezember 2010 stellte sich Julian Assange in einer Londoner Polizeiwache der britischen Polizei, da es einen internationalen Haftbefehl gegen ihn gab, ausgestellt von einer schwedischen Staatsanwältin und nicht von einem Richter/einer Richterin, wie seitdem vorgeschrieben. Diese Gesetzesänderung wirkte sich nicht rückwirkend auf Julian Assange aus. In dem schwedischen Fall wurde nie eine Anklage gegen ihn erhoben. Er verbrachte die nächsten zehn Tage in Einzelhaft, daraufhin anderthalb Jahre mit elektronischer Fußfessel, gefolgt von fast sieben Jahren im ecuadorianischen Botschaftsasyl und derzeit seit 1.701 Tagen im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, oft auch das britische Guantanamo genannt. Seit Juni warten Julian Assange, seine Angehörigen und die Öffentlichkeit darauf, dass ein Termin für eine 30-minütige mündliche Auslieferungsanhörung angesetzt wird. Alles verläuft in diesem Fall so schleppend, dass man den Eindruck bekommt, dass die USA, die offiziell Assanges Auslieferung anstreben, ihn gar nicht dort haben wollen, zumindest nicht vor den Präsidentschaftswahlen im nächsten November. Der ehemalige UN-Sonderbeauftragte Nils Melzer hat die juristische Kriegsführung (Lawfare) gegen Assange in seinem Buch „Der Fall Julian Assange“ ausführlich beschrieben. Nachfolgend der aktuelle Newsletter von FreeAssange Berlin. Vielen Dank an Almut Stackman und Thilo Haase und alle Mahnwachenden, die für die Pressefreiheit auf die Straße gehen! Moritz Müller.

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Eine Presseerklärung und eine Pressemitteilung zum Julian-Assange-Skandal

Eine Presseerklärung und eine Pressemitteilung zum Julian-Assange-Skandal

Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist seit fast 13 Jahren auf verschiedene Arten seiner Freiheit beraubt. Am 7. Dezember 2010 stellte er sich der britischen Polizei im Zusammenhang mit schwedischen Vergewaltigungsvorwürfen gegen ihn. Diese Ermittlungen wurden erst 2019 eingestellt, nachdem die Behörden in Schweden und Großbritannien die Ermittlungen jahrelang auf kleiner Flamme köcheln ließen. In diesen neun Jahren wurde niemals Anklage gegen ihn erhoben. Seit April 2019 sitzt Julian Assange in Auslieferungshaft im Hochsicherheitsgefängnis in London und wieder verschleppen die zuständigen Behörden den Fall im Schneckentempo, ohne dass ein Ende in Sicht wäre. Er muss sofort freigelassen werden! Dass Julian Assange nicht in Vergessenheit geraten ist, steht sicher auch mit dem andauernden Engagement der bundesweiten Mahnwachen in Zusammenhang, deren gemeinsame Presseerklärung wir nachfolgend veröffentlichen. Außerdem hat die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine Pressemitteilung herausgegeben, in der vorgeschlagen und begründet wird, dass möglichst viele Gemeinden Julian Assange wegen seines Einsatzes für Transparenz und Pressefreiheit zum Ehrenbürger ernennen. Sahra Wagenknecht hat dies in ihrer Rede bei der Friedensdemonstration in Berlin am Samstag auch vorgeschlagen. In der Pressemitteilung findet sich auch ein Musterantrag dazu. Moritz Müller.