Schlagwort:
Justiz

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Der Mord in Kassel 2006 – „betreutes Morden“? Zum zehnjährigen Gedenken an Halit Yozgat

Das Gewährenlassen des NSU hat der Rechtsanwalt Thomas Bliwier, der die Familie des NSU-Opfers Halit Yozgat vertritt, knapp und richtig als “vom Verfassungsschutz betreute Morde” (Hart aber fair-Sendung vom 5.3.2016) bezeichnet.

Der Mord in Kassel weist zwei Besonderheiten auf: Zur Tatzeit war der hessische Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme am Tatort in einem Internet-Café – angeblich ganz privat. Ein Verfassungsschutzmitarbeiter, der den Spitznamen ›Klein-Adolf‹ trug, einen ortsbekannten Neonazi als V-Mann ›führte‹, mit dem er am Mordtag in telefonischem Kontakt stand. Und es gibt eine weitere Besonderheit: Nach dem Mord an dem Besitzer des Internet-Cafés Halit Yozgat bricht die rassistische Mordserie ab. Aus der Logik der Täter ist dies nicht zu erklären. Es können nur andere Umstände sein, die dafür ausschlaggebend waren: die »Kasseler Problematik«, vor der Temmes Vorgesetzte gewarnt hatte, in der er »ein bisschen drinstreckt«? Von Wolf Wetzel[*].

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Ist die Deutsche Bank eine kriminelle Vereinigung?

Wolfgang Hetzer

Die Deutsche Bank steht in dem Verdacht, dass sie in ihren eigenen Reihen die Entstehung von Subkulturen zugelassen hat, deren kriminelle Energie und Schadensträchtigkeit das Leistungsspektrum jedweder Mafia-Organisation bei weitem übertreffen. Sie ist mit Sanktionen unterschiedlicher Rechtsqualität in Höhe von derzeit circa. 10 Milliarden Euro belastet. Bei den Vorwürfen gegen die Deutsche Bank geht es auch um das ‚Herzstück’ der Organisierten Kriminalität: Geldwäsche. Ist die Deutsche Bank nicht bereits eine kriminelle Vereinigung? Diese Frage stellt sich der Rechts- und Staatswissenschaftler Wolfgang Hetzer in seinem jüngst erschienen gleichnamigen Buch. Hetzer ist für diese Frage wohl eine der kompetentesten Stimmen überhaupt. Mehr als zehn Jahre war er in leitender Funktion im Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF/Office Européen de Lutte Anti-Fraude) tätig. Zuvor war er Referatsleiter im Bundeskanzleramt und dabei unter anderem für die Bereiche organisierte Kriminalität und Geldwäsche zuständig. Für die NachDenkSeiten hat Wolf Wetzel[*] mit ihm gesprochen.

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Warum sterben – rund um den NSU – so viele (potenzielle) Zeugen in Baden-Württemberg?

Zu den zehn Morden, die der neonazistischen Terrorgruppe NSU zugeschrieben werden, gehört auch der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, bei dem Michele Kiesewetter getötet, ihr Kollege schwer verletzt wurde. Es ist der einzige Mordanschlag, bei dem es sehr viele Zeugen gab, ungewöhnlich viele Spuren und zahlreiche brauchbare Phantombilder von möglichen Tätern. Obwohl nichts eine direkte Tatbeteiligung der beiden toten NSU-Mitglieder belegt, halten die Staatsanwaltschaft und das Gericht in München daran fest. Warum?
Währenddessen sterben junge Menschen an merkwürdigen Todesursachen. Allesamt Personen, die etwas anderes gesagt haben bzw. sagen könnten, als die bis heute aufrechterhaltene „Zwei-Täter“- Theorie. Von Wolf Wetzel[*].

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„Es geht nicht so sehr um Neugründung, sondern um effektive Gegenmacht”

Ein Interview mit Kolja Möller über linke Antworten und Optionen im Zeitalter der neoliberalen und postdemokratischen Globalisierung. Kolja Möller ist Politikwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Exzellenzcluster „Normative Orders” an der Goethe-Universität Frankfurt. Das Interview führte Patrick Schreiner [*].

Bank Oppenheim: milde Urteile

Kölner Landgericht verhandelte nur einen kleinen Teil der möglichen Straftaten.
Nach über zwei Jahren verurteilte das Kölner Landgericht die Ex-Bankchefs Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim und Dieter Pfundt mit bis zu zwei Jahren Gefängnis, also auf Bewährung. Außerdem müssen sie je 300.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Nur der Risiko-Manager Friedrich Carl Janssen, gelernter Wirtschaftsprüfer, muss ins Gefängnis: zwei Jahre und 10 Monate. Mitangeklagt war der Bauunternehmer Josef Esch. Er hatte mit der Bank Dutzende Immobilien-Großprojekte wie Karstadt-Kaufhäuser, Medienzentren und die Kölner Messehallen als Anleger- und Steuersparmodelle hochgezogen. Er hatte einer Strafzahlung von 6 Millionen Euro zugestimmt, der Staatsanwalt hatte die Anklage wegen Beihilfe zurückgezogen; jetzt kamen noch 495.000 Euro dazu: 90 Tagessätze von gewiss nicht zu niedrig angesetzten 5.500 Euro. Von Werner Rügemer[*].

Die Justiz ist schwarz

Norbert Blüms Buch „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ und sein Artikel in den NachDenkSeiten vom 5. Mai 2015 sind ein wichtiger Beitrag zu einer Justiz-Kritik, die es kaum noch gibt. Blüm hat mit seinem Buch ein wirklich heißes Eisen angepackt. Das ist ihm zu danken, denn er hat recht: „Die fatale Selbstgewissheit“ in der Justiz „gefährdet das Vertrauen in die Rechtspflege“.

So schottet sich die „Justiz“ gegen öffentliche Kritik ab und errichtet mit Hilfe von Medien eine Mauer des Schweigens

Davon berichtet Norbert Blüm, Bundesminister a. D. und Autor des im Westend Verlag erschienenen Buches über die aus seiner Sicht herrschende Willkür an deutschen Gerichten. Was ist geschehen: 1. Sein Buch „Einspruch – Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ wurde vom Bundesrichter Professor Dr. Thomas Fischer in der „Zeit“ vehement rezensiert. 2. Norbert Blüm bot der „Zeit“ eine Entgegnung an. Diese wurde nicht aufgenommen. 3. Blüm bot dem Bundesrichter einen öffentlichen Disput an. Dieses Angebot wurde zunächst angenommen und dann verweigert. 4. Daraufhin versuchte Norbert Blüm, seine Entgegnung beim Berliner Tagesspiegel, bei der Frankfurter Zeitung am Sonntag (FAS) und bei der TAZ unterzubringen. Auch diese lehnten ab. Das ist angesichts der Dringlichkeit des Themas höchst erstaunlich. Normalerweise suchen Blätter interessante Texte. Wir dokumentieren die Entgegnung Norbert Blüms. Albrecht Müller.

Wer auf andere Länder Steine wirft, sitzt im Glashaus. Beispiel: Umgang mit Schwulen

„In unserem Lande war noch bis vor wenigen Jahrzehnten selbst nationalsozialistisches Unrecht recht bei Bekämpfung der Schwulen. …
Etwas mehr Zurückhaltung und Bescheidenheit wäre für uns angebracht, wenn wir Länder kritisieren, die aus welchen Gründen auch immer die von uns eingeschlagene Richtung langsamer oder gar nicht mittragen können oder wollen“, schreibt Hans Weiß, Rechtsanwalt, Freund der NachDenkSeiten, Autor von Büchern über die Kampagnen gegen Kuba („Kuba – Nachrichten von der Schurkeninsel“). Danke vielmals für den Artikel. Albrecht Müller.

Norbert Blüm hat mit seinem Buch „Einspruch!“ die Erfahrung und das Empfinden vieler Menschen meisterhaft aufgegriffen

Die Namen von Ecclestone, Hoeneß, Ackermann in Sachen Mannesmann stehen für verbreitete Zweifel in die Objektivität und Gerechtigkeit der Justiz und für den Verdacht von Klassenjustiz und Willkür. Nachdenkseitenleser/innen berichten uns häufig von ihren Erfahrungen im Rechtsstreit mit Versicherungen, Banken, Vermietern, Anlageberatern und Anwälten. Es rumort und Norbert Blüm hat diesem Rumoren eine Stimme gegeben: „Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ wie er meint. Albrecht Müller.

Jukos-Urteil: Startschuss zum Wirtschaftskrieg?

Das gestrige Urteil des Ständigen Schiedshofs in Den Haag ist gleich in vielfacher Hinsicht eine Bombe: Die Richter gaben einer Gruppe von Anteilseignern des mittlerweile zerschlagenen russischen Ölkonzerns Jukos Recht und verurteilten den russischen Staat zu einer Entschädigungszahlung in Rekordhöhe von etwas mehr als 50 Milliarden US$. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht ein Wirtschaftskrieg, der die ohnehin schon fragilen Ost-West-Beziehungen vollends ruinieren würde. Der Schaden wäre auf beiden Seiten enorm, während allein eine Handvoll russischer Exil-Oligarchen sich die Hände reibt. Von Jens Berger.

Wann ist der Mensch ein Mensch?

Der „Fall Mollath“ sorgte im letzten Jahr bundesweit für Aufsehen. Gustl Mollath war jahrelang als „irre“ klassifiziert und zwangspsychiatrisiert worden – bis klar wurde, dass seine angeblichen Wahnvorstellungen bezüglich Schwarzgeldtransfers bei der Hypo-Vereinsbank offenbar doch der Wahrheit entsprachen und das Bundesverfassungsgericht seine Freilassung verfügte. Die Geschehnisse um Mollath zeugen von beängstigenden Zuständen im Kontext der deutschen Psychiatrie.
Jens Wernicke sprach hierüber mit Stefan Baufeld. Der promovierte Jurist und vormalige Referent für Rechtspolitik der Linksfraktion im Hessischen Landtag vertritt als Anwalt Klienten, die dagegen kämpfen, wegen angeblicher psychischer Erkrankungen zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen oder unter Betreuung gestellt zu werden.

Welche Konsequenzen muss die Justiz aus dem Fall Mollath ziehen?

Fehlurteile begleiten die Strafprozesswirklichkeit seit jeher. Für die zu Unrecht Verurteilten sind Fehlurteile der persönliche Super-GAU. Um diese nach Möglichkeit zu vermeiden, sollte der Rechtsstaat Instrumentarien vorhalten, welche geeignet sind, die Wahrscheinlichkeit solcher Fehlurteile auf ein unvermeidliches Minimum zu reduzieren. Denn gänzlich werden Fehlurteile – solange Menschen mit ihrer Fehlbarkeit in Prozessen richten – nie zu vermeiden sein. Von Jan Bockemühl[*]

Gustl Mollath – „Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle“

Was in unserem Land in der Justiz, Politik, Bankenwirtschaft und der Psychiatrie abläuft, muss öffentlich werden. Wir dürfen darüber nicht länger schweigen. Hinter der Fassade unseres demokratischen Rechtstaates herrschen Zustände, die ihresgleichen suchen und die an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte gemahnen. Ich weiß, ich hatte Glück. Großes Glück. Nur durch den Einsatz und die Unterstützung vieler Menschen, die mein Schicksal nicht kalt gelassen hat und die sich auf eine unglaubliche Art für mich eingesetzt haben, bin ich nun in Freiheit. Nur durch die in meinem Fall zustande gekommene Öffentlichkeit waren die Institutionen regelrecht dazu gezwungen, mich vor die Tür zu setzen. Aber: Meine nun wieder gewonnene Freiheit bedeutet für mich noch lange nicht, so frei zu sein, wie es alle anderen Mitbürger sind. An mir hängt ein großer Makel. Diesen Makel kann ich nur loswerden durch ein ordentliches Wiederaufnahmeverfahren, das jetzt immerhin wahrscheinlich geworden ist. Von Gustl Mollath.

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„Macht braucht Kontrolle!“ – Gustl Mollath in Gießen

Auf Initiative der Gießener Akademischen Gesellschaft, die sich der Aufgabe verschrieben hat, die Wissenschaft in den Dienst der Menschen zu stellen, fand am Samstag, dem 24. August 2013 in Gießen ein Symposion unter dem Titel Die Richter und ihre Denker – Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen statt. An der Veranstaltung nahm auch Gustl Mollath teil.
Ruhig und sachlich und ohne jeden Belastungseifer trug Gustl Mollath seine Kritik vor und appellierte an ein dem Anspruch nach demokratisches Gemeinwesen, längst fällige Reformen einzuleiten. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass Menschen systematisch ihrer Würde beraubt und auf Gedeih und Verderb einer willkürlich verfahrenden Herrschaft ausgeliefert werden. Von Götz Eisenberg