Schlagwort:
Justiz

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Nachtrag zu „Mollath und die Medien“: Die „Nürnberger Nachrichten“ haben eine sehr gute Rolle gespielt. Von Anfang an. Respekt.

Sie haben den Skandal der bayerischen Justiz erstmals aufgegriffen; der Fortgang der Recherche des NN-Redakteurs Michael Kasperowitsch führte zu einigen Wendemarken des Falles. Alexander Jungkunz, Stellvertretender Chefredakteur der Nürnberger Nachrichten und Leser der NDS schickt uns die heutige Berichterstattung im Blatt einschließlich eines Gesprächs mit Gustl Mollath und Kommentar. Siehe unten. Lesenswert. Danke. Tut uns leid, dass wir nur die großen Blätter im Blick hatten.
Albrecht Müller.

Guter und mieser Journalismus begleitete den bayerischen Justizskandal Mollath

In meinem Beitrag vom 15.7. „… und niemand regt sich auf“ hatte ich als Beleg für diese Beobachtung auch die Misshandlung Gustl Mollaths erwähnt: „in Bayern wird ein Mensch zu Unrecht jahrelang weggesperrt“. Jetzt ist Mollath endlich frei. Ein engagierter Freund der NachDenkSeiten mahnte an, auf die Behandlung dieses Themas durch „Spiegel“, „Zeit“ und einige andere Medien einzugehen. Das ist ein guter Tipp. Es werden unten unter A. einige ausgewählte Machwerke verlinkt und dann unter B. einige Analysen dazu – dies ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Dokumente sollen Sie schnell über einen Skandal beim Skandal ins Bild setzen. Vorweg aber das Positive: Die Süddeutsche Zeitung und mit ihr Heribert Prantl haben sich in diesem Fall als gutes, kritisches Medium erwiesen.
Albrecht Müller.

HSH-Nordbank-Prozess – nur die Spitze des Eisbergs

Erstmals steht der gesamte Vorstand einer Pleitebank vor Gericht. Es geht um Untreue und Bilanzfälschung. Der von den HSH-Nordbank-Managern eingefädelte Omega Deal bescherte der Bank – und schlussendlich dem Steuerzahler – einen Verlust von rund 500 Millionen Euro. Doch dies ist nur die Spitze eines Eisbergs aus riskanten Geschäften, Inkompetenz und fragwürdigen politischen Zielsetzungen. Eigentlich gehören auch die ehemaligen Landesväter Peter Harry Carstensen und Ole von Beust auf die Anklagebank. Wie hoch die HSH-Nordbank-Rechnung für den Steuerzahler am Ende ausfallen wird, ist dabei noch nicht einmal seriös abzuschätzen. Von Jens Berger.

Die Praxis der Staatsanwälte vor den Strafgerichten der USA macht das System durch und durch korrupt

Andreas von Bülow, früher MdB und parlamentarischer Staatssekretär, Autor und Jurist, hat einen Counterpunch-Artikel von Paul Craig Roberts, ehemals stellvertretender Minister des Schatzamtes unter Präsident Reagan, übersetzt und zur Verfügung gestellt. Es geht um das amerikanische Justizsystem. Sie finden den Artikel unter „Andere interessante Beiträge“ auf Deutsch und auf Englisch. Hier noch das Wichtigste aus der Einleitung von Andreas von Bülow:

Prozessökonomie: Verstoß gegen das Aktienrecht und objektive Untreue in Höhe von 57 Millionen Euro bezahlbar gegen 720 Tagessätzen à 5.000 Euro

„Wer sich nicht darauf einstellt, wie die Welt funktioniert, wird niemals erfolgreich sein“ meint Josef Ackermann. Und wie diese Welt funktioniert hat die Einstellung des Verfahrens im Mannesmann-Prozess wieder einmal bewiesen: Man leiste sich eine Riege teuerster Anwälte, lege Justitia ein paar Millionen auf die Waagschale und schon nimmt sie ihr Tuch von den Augen, erkennt welch mächtige Leute sie da vor sich hat und legt ihr Richtschwert einfach in beiseite. Mit gerade mal einem Drittel seines Jahreseinkommens kann sich Josef Ackermann vom „öffentlichen Interesse“ an der strafrechtlichen Verfolgung des Vorwurfs frei kaufen, ob sich ein Aufsichtsrat durch einen dubiosen Beschluss über „Anerkennungsprämien“ in Höhe von 57 Millionen Euro für die Inszenierung einer Spekulationsblase in dreistelliger Milliardenhöhe der Untreue strafbar gemacht hat. Ein „Deal“ mit dem Recht im Namen des Volkes? Wolfgang Lieb.

Durch die Einführung von Gebühren sollen Klagen von Versicherten und Leistungsempfängern vor den Sozialgerichten eingedämmt werden.

In einem Gesetzentwurf vom 10.02.06 (BR-Drucks. 54/06) schlägt der Bundesrat – wie schon einmal vor zwei Jahren – vor, in Klageverfahren vor dem Sozialgericht für den Fall, dass der Prozess verloren geht, eine Gebühr von 70 Euro zu erheben. Für Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht soll diese Gebühr 150 Euro betragen und sich in Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht auf 225 Euro belaufen. Durch die Gebühren sollen die durch die „Sozialreformen“ fortlaufend anwachsende Flut von Gerichtsverfahren eingedämmt werden.
So folgt eines aufs andere: Erst kürzt man die Sozialleistungen und baut mit schludrigen Gesetzen neue Barrieren für die Leistungsempfänger auf. Wenn sich die Betroffenen dann vor Gericht dagegen wehren wollen, erschwert man den Rechtsweg. Wie soll ein Hartz-IV- Empfänger diese Gerichtsgebühren aufbringen?

Der Sprecher der Deutschen Bank glaubt daran, mit der spekulativen Blase am Aktienmarkt seien Werte geschaffen worden

Der Prozess in Düsseldorf wegen der Zahlungen an den früheren Vorstandschef von Mannesmann Esser und andere Personen wird zu einem gesellschaftspolitischen Lehrstück. Da beklagt der Vorstandschef von Siemens “mit einiger Besorgnis” eine Entwicklung im deutschen Recht. Es könne nicht sein, dass Unternehmensentscheidungen immer dadurch beeinträchtigt würden, dass das Damoklesschwert des Untreue-Tatbestand darüber schwebe. Hier schwingt ein Hauch von Berlusconi mit.