„Das Wir entscheidet“ – Rechtlicher Schutz von Werbeslogans
Durch ihren neuen Wahlkampfslogan „Das WIR entscheidet“ sorgte die SPD in den Medien deutschlandweit für Aufruhr. So nutzte die Leiharbeitsfirma „propartner“ aus Weil am Rhein diesen Slogan bereits seit dem Jahre 2007 zur Werbung auf ihrer Unternehmenswebseite. Da das badische Unternehmen mit der SPD aufgrund deren ablehnenden Haltung zum Thema Zeitarbeit nicht in Verbindung gebracht werden wollte, prüfte man laut einer Meldung des Spiegels sogar rechtliche Schritte bezüglich der Verwendung des Claims. Hätte ein solches Vorgehen der Leiharbeitsfirma gegen die SPD wegen der Verwendung des Slogans Aussicht auf Erfolg? Eine kurze juristische Einschätzung von Matthias Besenthal [*].