Parlamentsjuristen hinterfragen bisherige Pressearbeit der Bundesregierung und deren Berufung auf die Bundespressekonferenz
Der Bundestag hat diese Woche ein Gutachten mit dem Titel „Zur Pressearbeit von staatlichen Stellen – Erteilung von Informationen mit der Auflage, nicht als Informationsquelle benannt zu werden“ veröffentlicht. In diesem Gutachten stellen die Fachjuristen des Wissenschaftlichen Dienstes klar, dass die bisherige Informationspraxis der Bundesregierung unter Berufung auf die Satzung des privaten Vereins Bundespressekonferenz e.V. (BPK) keine gültige Rechtsgrundlage darstellt. Die Satzung der BPK erlaubt es, dass Regierungsvertreter Journalisten Informationen zur Verfügung stellen können, ohne darin als Quelle benannt zu werden („zur Verwertung ohne Quelle“). Exemplarisch zeigt sich Relevanz und Brisanz des Gutachtens angesichts der Instrumentalisierung bundesdeutscher Medien durch staatliche Stellen hinsichtlich der Berichterstattung zum Terroranschlag auf Nord Stream. Von Florian Warweg.