Schlagwort:
Pressefreiheit

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Verbreiten die NachDenkSeiten russische Narrative? Der bayerische Verfassungsschutz rudert zurück

Verbreiten die NachDenkSeiten russische Narrative? Der bayerische Verfassungsschutz rudert zurück

Wie wir am Montag berichteten, tauchten die NachDenkSeiten in manipulativer Absicht in einem Bericht des Bayerischen Verfassungsschutzes auf. Die Autoren unterstellten uns und einigen anderen kritischen Medien, wie der Berliner Zeitung und dem Freitag, Inhalte zu publizieren, „die anscheinend grundsätzlich ins russische Narrativ passen“. Es hagelte Kritik und die bayerischen Verfassungsschützer fühlten sich „missverstanden“. Der Bericht wurde mittlerweile korrigiert und nun ist auch bekannt, welcher Beitrag der NachDenkSeiten den Vorwurf, „russische Narrative zu verbreiten“ ausgelöst hat – ein Gastartikel des oppositionellen linken ukrainischen Politiker Maxim Goldarb. Welch bittere Ironie. Goldarb beklagt in seinen Artikeln rechtsstaatliche Defizite in der Ukraine, wurde daraufhin von den ukrainischen Behörden verfolgt und ist mittlerweile auf der Flucht. Kritik an der Rechtsstaatlichkeit ist also ein „russisches Narrativ“? Von Jens Berger.

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Ein abschließender Newsletter von FreeAssange Berlin

Ein abschließender Newsletter von FreeAssange Berlin

Die Aktivisten von FreeAssange Berlin haben sich seit Ende 2018, wie unzählige Menschen weltweit, für die Freiheit von Julian Assange eingesetzt. Ende Juni wurde dieser Einsatz von Erfolg gekrönt, und Julian Assange kam aufgrund einer Vereinbarung mit den USA frei. Nachfolgend eine Art Nachlese-Newsletter mit interessanten weiterführenden Links, zusammengetragen von Almut Stackmann, und einige zusätzliche Gedanken von Moritz Müller.

Neues vom Compact-Verbot – Die Krise der Pressefreiheit als Chance

Neues vom Compact-Verbot – Die Krise der Pressefreiheit als Chance

Jürgen Elsässer und sein Team können das Compact-Magazin zunächst weiter herausgeben. Die Auswirkungen der martialischen Aktion von Bundesministerin Nancy Faeser wurden vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss von gestern zunächst einmal gestoppt. Warum dieser Etappensieg für die Presse- und Meinungsfreiheit uns nicht vollständig entspannt zurücklassen sollte und welcher Handlungsauftrag darin besteht, erläutert Maike Gosch im folgenden Kommentar.

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Pressefreiheit à la BRD: Wieso der deutsche Inlandsgeheimdienst Tageszeitung junge Welt überwacht

Pressefreiheit à la BRD: Wieso der deutsche Inlandsgeheimdienst Tageszeitung junge Welt überwacht

EU-weit ziemlich einmalig wird seit Jahren die Tageszeitung junge Welt vom deutschen Inlandsgeheimdienst überwacht und im jährlichen Verfassungsschutzbericht erwähnt. Dies hat massive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage sowie redaktionelle Arbeit der Zeitung und in Folge auf den Meinungsbildungsprozess in Deutschland. Eine entsprechende Klage gegen dieses Vorgehen hatte das Berliner Verwaltungsgericht am 18. Juli abgelehnt mit direktem Bezug auf die „Erkenntnisse“ des Amtes für Verfassungsschutz (BfV). Bundesregierung und BfV erklären seit Jahren offen, dass mit diesen Maßnahmen der Zeitung „der Nährboden“ entzogen werden solle, da diese sich marxistische Kriterien für ihre Analyse zu eigen mache und das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland als kapitalistisch bezeichne. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund nach dem Verständnis der Bundesregierung von Pressefreiheit. Von Florian Warweg.

Die Demokratie und ihre Feinde

Die Demokratie und ihre Feinde

An dem Punkt sind wir also angelangt. Vierzig schwarz gekleidete und vermummte Beamte stürmen morgens um 6 Uhr die Wohnung des Chefredakteurs eines Medienunternehmens. Der wurde aus dem Bett geklingelt und steht nun mit zerzausten Haaren und im Bademantel in der Tür und wird von den merkwürdigerweise schon anwesenden Medienvertretern abgelichtet, um schnellstmöglich auf den Titelseiten zu landen. Die Artikel sind praktischerweise auch schon geschrieben – einige Journalisten mal wieder vorab informiert, wie schon bei der Reichsbürger-Razzia. Persönlichkeitsrechtsschutz, was war das noch mal? Es handelt sich ja um ein „widerliches Blatt“, wie fast alle Kommentatoren, auch die, die die Aktion kritisieren und ihre Verfassungsmäßigkeit infrage stellen, betonen. Aber, und das ist ein großes Aber: Es geht nicht darum, ob man mit den Haltungen, die in den Medienerzeugnissen von Compact geäußert werden, übereinstimmt, es geht nicht mal darum, ob man die dort geäußerten Ansichten „abstoßend“ oder „ekelhaft“ findet. Das spielt keine Rolle. Die Presse- und Meinungsfreiheit sind für die Demokratie „schlichtweg konstituierend“. Von Maike Gosch.

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Innenministerium zu Compact-Verbot: „Unmittelbar im Grundgesetz vorgesehen…“

Innenministerium zu Compact-Verbot: „Unmittelbar im Grundgesetz vorgesehen…“

Am 16. Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten“. Der Erklärung vorausgegangen waren bundesweite Razzien ab 6 Uhr morgens, bei der auch Medienvertreter präsent waren. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz unter anderem wissen, aus welchen Motiven Informationen zu Razzia und Verbot an ausgewählte Medien vorab durchgestochen wurden, wieso die Innenministerin, obwohl Presserecht ausschließlich Ländersache ist, mittels des Konstrukts des Vereinsrechts die dafür eigentlich zuständigen Stellen umgangen sowie auf eine Abwägung von Grundrechtsbindung und presserechtlichen Gesetzen verzichtet hat und wie das Ministerium die Kritik zahlreicher namhafter Juristen bewertet, die das Vorgehen als „nicht verfassungskonform“ bezeichnen. Von Florian Warweg.

Die Twitter Files und der Censorship Industrial Complex: So geht Zensur heute

Die Twitter Files und der Censorship Industrial Complex: So geht Zensur heute

Zensur und Propaganda sind zwei Seiten der Medaille, wenn es um Meinungssteuerung geht. Das, was nicht gesagt werden soll, wird unterdrückt (Zensur), und das, was die Menschen denken und wahrnehmen sollen, wird so weit wie möglich gestreut (Propaganda). Nur mit beiden Methoden in Kombination hat man das Feld der öffentlichen Meinung wirklich im Griff. Ich habe mich in meinen letzten Artikeln mit Propaganda und Propaganda-Methoden beschäftigt, in einer neuen Reihe von Artikeln werde ich über die andere Seite, Zensur, schreiben. Eines der relevantesten Ereignisse in diesem Themenbereich waren die sogenannten „Twitter Files“ (#Twitterfiles, Twitter-Akten) aus den Jahren 2022 und 2023, die Einblicke in die neuesten Methoden, Rechtfertigungen und Netzwerke der Zusammenarbeit zwischen Regierung, Geheimdiensten, NGOs, Universitäten, Stiftungen und den großen Internetunternehmen bei der Meinungssteuerung und -kontrolle der Bevölkerung gegeben haben. Von Maike Gosch.

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Julian Assange kann heute seinen Geburtstag als freier Mann feiern

Julian Assange kann heute seinen Geburtstag als freier Mann feiern

Zum ersten Mal seit 14 Jahren kann Julian Assange seinen Geburtstag in Freiheit feiern, ohne elektronische Fußfessel, nicht im Botschaftsasyl und nicht auf sechs Quadratmetern im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Er ist mit seiner Familie wieder in seinem Heimatland Australien. Weltweit werden Assange-Unterstützer mit ihm feiern, und es werden bei diesen Feiern sicher auch seine Verdienste um Pressefreiheit und Aufklärung zur Sprache kommen. Das ist auch nötig, denn in vielen etablierten Medien werden alte Rufmordbehauptungen wieder aufgewärmt, die längst widerlegt sind. Im zweiten Teil dieses Beitrags findet sich eine Einladung zur Geburtstagsfeier in Berlin mit Newsletter. Von Moritz Müller.

Julian Assange in seiner Heimat Australien angekommen

Julian Assange in seiner Heimat Australien angekommen

Julian Assange ist vor kurzer Zeit in der australischen Hauptstadt Canberra angekommen, wo er von seiner Familie und Unterstützern erwartet wurde. Zuvor hatte er sich in den frühen Morgenstunden vor einem US-Gericht auf den Marianen in einem Punkt der Anklage gegen ihn für schuldig erklärt. Verurteilt wurde er zu 62 Monaten Haft, genau die Zeit, die er im Vereinigten Königreich auf sechs Quadratmetern inhaftiert war. Er hat das Gericht dann als freier Mann verlassen und sich im von der australischen Regierung gecharterten Flugzeug auf den Weg nach Australien gemacht. Die NachDenkSeiten hatten gestern über diese plötzliche Wendung im Fall Assange berichtet. Von Moritz Müller.

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Wie aus „Zensur“ der „Kampf gegen Desinformation“ wurde: Eine deutsche Geschichte in sechs Schritten

Wie aus „Zensur“ der „Kampf gegen Desinformation“ wurde: Eine deutsche Geschichte in sechs Schritten

„Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten?” – Früher nannte man es „Zensur“, wenn staatliche Stellen unliebsame und abweichende Meinungen einschränkten, kontrollierten oder verboten. Seit einiger Zeit ist dieser Begriff fast aus dem öffentlichen Diskurs verschwunden und damit gefühlt auch das gesamte politische, juristische und kulturelle Erbe, welches mit der Auseinandersetzung um Zensur und der Erkämpfung von Meinungsfreiheit einherging. Dafür ist jetzt der „Kampf gegen Desinformation“ als Konzept und Aktivität omnipräsent geworden. Wie ist es zu dieser Diskursverschiebung gekommen, welche Interessen und Akteure stehen dahinter und welche Krisen haben die Zwischenschritte dieser Entwicklung begünstigt? Von Maike Gosch.

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Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Der Newsletter, den wir nachfolgend mit Dank an die Verfasserin Almut Stackmann veröffentlichen, ist auch diesmal gespickt mit wertvollen Informationen zum Fall Assange und Hinweisen auf geplante Aktionen, um ihn zu unterstützen bzw. seine Verfolger zur Besinnung kommen zu lassen. Zu diesem Zweck finden Mahnwachen, Konzerte und Demonstrationen statt. Am 9. und 10. Juli 2024 wird es in London zur Berufungsverhandlung kommen, und es liegt etwas Optimismus in der Luft. Eine kurze Einleitung von Moritz Müller.

Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Dieser zweimal im Monat erscheinende Newsletter ist gerade erschienen. Julian Assange sitzt weiter unter unsäglichen Bedingungen in London in Auslieferungshaft, obwohl zwei Richter des Londoner High Court eine Berufungsverhandlung zugelassen haben, weil sie nicht geklärt sehen, ob sich Assange in den USA auf das Recht der freien Rede berufen könnte. Wann diese Verhandlung stattfindet, steht in den Sternen. Dies, obwohl auch für ihn die Unschuldsvermutung gilt und britische Gerichte dazu angehalten sind, Prozesse in einem angemessenen Zeitrahmen zu führen. Es erhärtet sich in diesem ewig langen Fall der Eindruck, dass die Prozessführung selbst schon Teil der Strafe ist. Es ist längst überfällig, das Verfahren niederzulegen. Dies könnten sowohl die Regierung der USA als auch die des Vereinigten Königreichs tun. Derweil geht das Morden in den aktuellen Kriegen weiter – wie vor 15 Jahren, als Julian Assange mit WikiLeaks antrat, um Licht ins Dunkel staatlicher Machenschaften zu bringen. Vielen Dank an Almut Stackmann für den Newsletter! Einführung von Moritz Müller.

„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

Die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes sind ein neuer Höhepunkt der Heuchelei – das ist erwartungsgemäß, aber darum trotzdem nicht akzeptabel. Einmal mehr beklagen Journalisten und Politiker selber ausgehobene Gräben, als seien diese vom Himmel gefallen. Unter anderem Corona-Politik und Militarismus zeigen, dass die gut gemeinte und treffend formulierte „Brandmauer Grundgesetz“ leider nicht immer standhält, wenn es wirklich darauf ankommt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Assange kann Auslieferung vor dem High Court anfechten

Assange kann Auslieferung vor dem High Court anfechten

Am gestrigen Montag haben zwei Richter des Londoner High Court Julian Assange das Recht gegeben, die vorher genehmigte Auslieferung an die USA vor diesem Gericht anzufechten. Wann diese Verhandlung beginnt, steht allerdings in den Sternen. Weitere Monate des bitteren Wartens im Hochsicherheitsgefängnis für Julian Assange und seine Familie. Derweil braucht sich US-Präsidentschaftskandidat Biden nicht mit einem Prozess in den USA herumzuschlagen, in dem es um die Frage geht, ob der Journalismus des wahrscheinlich prominentesten Dissidenten des Westens durch den Ersten US-Verfassungszusatz, der Meinungsfreiheit garantiert, gedeckt ist. Denn das war gestern der zentrale Punkt bzw. ist der einzige Punkt geblieben, wegen dem Julian Assange Berufung einlegen kann. Ein Bericht von Moritz Müller.

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Aktueller Newsletter von FreeAssange Berlin

Aktueller Newsletter von FreeAssange Berlin

Es gibt wieder einen Newsletter von FreeAssange Berlin, den wir nachfolgend veröffentlichen. Es gibt den Worten von Verfasserin Almut Stackmann wenig hinzuzufügen, außer dass auch ich meine, dass Julian Assange augenblicklich freigelassen werden muss. Auch die unten erwähnte Anhörung am 20. Mai am Londoner High Court ist nur ein weiterer Akt in diesem tragischen Justizschauspiel. Die Zusicherungen der USA, in denen es um Julian Assanges Recht auf freie Meinungsäußerung und die Möglichkeit der Todesstrafe geht, sind so ungenügend, dass sich das Gericht die mögliche Berufungsverhandlung, um die es geht, auch sparen könnte. Seine Ehefrau Stella Assange und Andy Müller-Maguhn werden am 27. Mai in Berlin sicher auch darauf zu sprechen kommen. Bearbeitung und Einleitung Moritz Müller. Vielen Dank an Almut Stackmann.

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