Schlagwort:
Pressefreiheit

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Die Twitter Files und der Censorship Industrial Complex: So geht Zensur heute

Die Twitter Files und der Censorship Industrial Complex: So geht Zensur heute

Zensur und Propaganda sind zwei Seiten der Medaille, wenn es um Meinungssteuerung geht. Das, was nicht gesagt werden soll, wird unterdrückt (Zensur), und das, was die Menschen denken und wahrnehmen sollen, wird so weit wie möglich gestreut (Propaganda). Nur mit beiden Methoden in Kombination hat man das Feld der öffentlichen Meinung wirklich im Griff. Ich habe mich in meinen letzten Artikeln mit Propaganda und Propaganda-Methoden beschäftigt, in einer neuen Reihe von Artikeln werde ich über die andere Seite, Zensur, schreiben. Eines der relevantesten Ereignisse in diesem Themenbereich waren die sogenannten „Twitter Files“ (#Twitterfiles, Twitter-Akten) aus den Jahren 2022 und 2023, die Einblicke in die neuesten Methoden, Rechtfertigungen und Netzwerke der Zusammenarbeit zwischen Regierung, Geheimdiensten, NGOs, Universitäten, Stiftungen und den großen Internetunternehmen bei der Meinungssteuerung und -kontrolle der Bevölkerung gegeben haben. Von Maike Gosch.

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Julian Assange kann heute seinen Geburtstag als freier Mann feiern

Julian Assange kann heute seinen Geburtstag als freier Mann feiern

Zum ersten Mal seit 14 Jahren kann Julian Assange seinen Geburtstag in Freiheit feiern, ohne elektronische Fußfessel, nicht im Botschaftsasyl und nicht auf sechs Quadratmetern im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Er ist mit seiner Familie wieder in seinem Heimatland Australien. Weltweit werden Assange-Unterstützer mit ihm feiern, und es werden bei diesen Feiern sicher auch seine Verdienste um Pressefreiheit und Aufklärung zur Sprache kommen. Das ist auch nötig, denn in vielen etablierten Medien werden alte Rufmordbehauptungen wieder aufgewärmt, die längst widerlegt sind. Im zweiten Teil dieses Beitrags findet sich eine Einladung zur Geburtstagsfeier in Berlin mit Newsletter. Von Moritz Müller.

Julian Assange in seiner Heimat Australien angekommen

Julian Assange in seiner Heimat Australien angekommen

Julian Assange ist vor kurzer Zeit in der australischen Hauptstadt Canberra angekommen, wo er von seiner Familie und Unterstützern erwartet wurde. Zuvor hatte er sich in den frühen Morgenstunden vor einem US-Gericht auf den Marianen in einem Punkt der Anklage gegen ihn für schuldig erklärt. Verurteilt wurde er zu 62 Monaten Haft, genau die Zeit, die er im Vereinigten Königreich auf sechs Quadratmetern inhaftiert war. Er hat das Gericht dann als freier Mann verlassen und sich im von der australischen Regierung gecharterten Flugzeug auf den Weg nach Australien gemacht. Die NachDenkSeiten hatten gestern über diese plötzliche Wendung im Fall Assange berichtet. Von Moritz Müller.

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Wie aus „Zensur“ der „Kampf gegen Desinformation“ wurde: Eine deutsche Geschichte in sechs Schritten

Wie aus „Zensur“ der „Kampf gegen Desinformation“ wurde: Eine deutsche Geschichte in sechs Schritten

„Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten?” – Früher nannte man es „Zensur“, wenn staatliche Stellen unliebsame und abweichende Meinungen einschränkten, kontrollierten oder verboten. Seit einiger Zeit ist dieser Begriff fast aus dem öffentlichen Diskurs verschwunden und damit gefühlt auch das gesamte politische, juristische und kulturelle Erbe, welches mit der Auseinandersetzung um Zensur und der Erkämpfung von Meinungsfreiheit einherging. Dafür ist jetzt der „Kampf gegen Desinformation“ als Konzept und Aktivität omnipräsent geworden. Wie ist es zu dieser Diskursverschiebung gekommen, welche Interessen und Akteure stehen dahinter und welche Krisen haben die Zwischenschritte dieser Entwicklung begünstigt? Von Maike Gosch.

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Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Der Newsletter, den wir nachfolgend mit Dank an die Verfasserin Almut Stackmann veröffentlichen, ist auch diesmal gespickt mit wertvollen Informationen zum Fall Assange und Hinweisen auf geplante Aktionen, um ihn zu unterstützen bzw. seine Verfolger zur Besinnung kommen zu lassen. Zu diesem Zweck finden Mahnwachen, Konzerte und Demonstrationen statt. Am 9. und 10. Juli 2024 wird es in London zur Berufungsverhandlung kommen, und es liegt etwas Optimismus in der Luft. Eine kurze Einleitung von Moritz Müller.

Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Dieser zweimal im Monat erscheinende Newsletter ist gerade erschienen. Julian Assange sitzt weiter unter unsäglichen Bedingungen in London in Auslieferungshaft, obwohl zwei Richter des Londoner High Court eine Berufungsverhandlung zugelassen haben, weil sie nicht geklärt sehen, ob sich Assange in den USA auf das Recht der freien Rede berufen könnte. Wann diese Verhandlung stattfindet, steht in den Sternen. Dies, obwohl auch für ihn die Unschuldsvermutung gilt und britische Gerichte dazu angehalten sind, Prozesse in einem angemessenen Zeitrahmen zu führen. Es erhärtet sich in diesem ewig langen Fall der Eindruck, dass die Prozessführung selbst schon Teil der Strafe ist. Es ist längst überfällig, das Verfahren niederzulegen. Dies könnten sowohl die Regierung der USA als auch die des Vereinigten Königreichs tun. Derweil geht das Morden in den aktuellen Kriegen weiter – wie vor 15 Jahren, als Julian Assange mit WikiLeaks antrat, um Licht ins Dunkel staatlicher Machenschaften zu bringen. Vielen Dank an Almut Stackmann für den Newsletter! Einführung von Moritz Müller.

„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

Die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes sind ein neuer Höhepunkt der Heuchelei – das ist erwartungsgemäß, aber darum trotzdem nicht akzeptabel. Einmal mehr beklagen Journalisten und Politiker selber ausgehobene Gräben, als seien diese vom Himmel gefallen. Unter anderem Corona-Politik und Militarismus zeigen, dass die gut gemeinte und treffend formulierte „Brandmauer Grundgesetz“ leider nicht immer standhält, wenn es wirklich darauf ankommt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Assange kann Auslieferung vor dem High Court anfechten

Assange kann Auslieferung vor dem High Court anfechten

Am gestrigen Montag haben zwei Richter des Londoner High Court Julian Assange das Recht gegeben, die vorher genehmigte Auslieferung an die USA vor diesem Gericht anzufechten. Wann diese Verhandlung beginnt, steht allerdings in den Sternen. Weitere Monate des bitteren Wartens im Hochsicherheitsgefängnis für Julian Assange und seine Familie. Derweil braucht sich US-Präsidentschaftskandidat Biden nicht mit einem Prozess in den USA herumzuschlagen, in dem es um die Frage geht, ob der Journalismus des wahrscheinlich prominentesten Dissidenten des Westens durch den Ersten US-Verfassungszusatz, der Meinungsfreiheit garantiert, gedeckt ist. Denn das war gestern der zentrale Punkt bzw. ist der einzige Punkt geblieben, wegen dem Julian Assange Berufung einlegen kann. Ein Bericht von Moritz Müller.

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Aktueller Newsletter von FreeAssange Berlin

Aktueller Newsletter von FreeAssange Berlin

Es gibt wieder einen Newsletter von FreeAssange Berlin, den wir nachfolgend veröffentlichen. Es gibt den Worten von Verfasserin Almut Stackmann wenig hinzuzufügen, außer dass auch ich meine, dass Julian Assange augenblicklich freigelassen werden muss. Auch die unten erwähnte Anhörung am 20. Mai am Londoner High Court ist nur ein weiterer Akt in diesem tragischen Justizschauspiel. Die Zusicherungen der USA, in denen es um Julian Assanges Recht auf freie Meinungsäußerung und die Möglichkeit der Todesstrafe geht, sind so ungenügend, dass sich das Gericht die mögliche Berufungsverhandlung, um die es geht, auch sparen könnte. Seine Ehefrau Stella Assange und Andy Müller-Maguhn werden am 27. Mai in Berlin sicher auch darauf zu sprechen kommen. Bearbeitung und Einleitung Moritz Müller. Vielen Dank an Almut Stackmann.

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Bundesregierung: Sendeverbot von RT gut – von Al Jazeera schlecht

Bundesregierung: Sendeverbot von RT gut – von Al Jazeera schlecht

Am 5. Mai hatte die israelische Regierung verkündet, dass sie den staatlich finanzierten katarischen Sender Al Jazeera „mit sofortiger Wirkung“ schließen werde. Dieser stelle eine Gefahr für die Sicherheit Israels dar und sei ein „Sprachrohr der Hamas“. Die deutsche Bundesregierung verurteilte diesen Schritt und erklärte, eine vielfältige Presselandschaft sei ein „wichtiger Grundpfeiler jeder liberalen Demokratie“, gerade in Krisenzeiten sei es wichtig, „die Pressefreiheit besonders zu schützen“. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wieso die Bundesregierung das Verbot von Al Jazeera verurteilt, aber das mit sehr ähnlichen Argumenten begründete Verbot von RT gutheißt und sogar aktiv vorangetrieben hat. Von Florian Warweg.

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Aktueller Newsletter von FreeAssange Berlin

Aktueller Newsletter von FreeAssange Berlin

Es gibt wieder einen aktuellen Newsletter von FreeAssange Berlin mit vielen Links zum sich seit dem 7. Dezember 2010 hinziehenden Fall Julian Assange. Mit ihm wird ein Publizist verfolgt, der die Welt über Kriegsverbrechen informiert hat, statt diejenigen, die diese Verbrechen begangen haben, oder die, die diese Kriege beginnen. Im Newsletter wird auch auf den 20. Mai hingewiesen, ein weiterer Tag, an dem eine Entscheidung des Londoner High Court zur Auslieferung von Julian Assange ansteht. Vielen Dank an FreeAssange Berlin für den Newsletter. In den nächsten Tagen und Wochen gibt es wieder Mahnwachen in Berlin und weiteren Städten. Einleitung von Moritz Müller.

Der Justizkrieg gegen Julian Assange geht weiter

Der Justizkrieg gegen Julian Assange geht weiter

Nachdem die Richter des Londoner High Court am Dienstag vergangener Woche dem Antrag von Julian Assange auf ein Berufungsverfahren mit Einschränkungen stattgegeben haben, ist Zeit gewesen, den Richterspruch genau zu lesen. Dabei wird klar, wie sehr das jetzige Vorgehen der Richter auf die Bedürfnisse der US-Regierung zugeschnitten ist. Anklage und Richter, die Teil des gleichen britischen Establishments sind, scheinen Hand in Hand zu arbeiten. Als Gegengewicht bleiben nur Teile der Presse und eine kritische Öffentlichkeit. Ein Teil dieser Öffentlichkeit ist FreeAssange Berlin, die uns diese Woche dankenswerterweise wieder mit einem aktuellen Newsletter beliefert haben. Einige weitergehende Gedanken zum Gerichtsentscheid vom 26. März von Moritz Müller.

Botschafter der Ukraine greift Berliner Zeitung an, diffamiert Mitarbeiter und ruft zum Boykott auf – Was sagt die Bundesregierung?

Botschafter der Ukraine greift Berliner Zeitung an, diffamiert Mitarbeiter und ruft zum Boykott auf – Was sagt die Bundesregierung?

Der aktuelle ukrainische Botschafter in Deutschland, Oleksii Makeiev, hat in einem ziemlich einzigartigen Akt der Einmischung die Berliner Zeitung (BLZ) und deren Berichterstattung verbal attackiert. So bezeichnete er die Zeitung unter anderem mit Verweis auf deren angeblich tendenziöse Berichterstattung als „Radio Moskau“, versuchte, neun Redakteure und Autoren namentlich zu diffamieren, und rief zum Boykott der Zeitung auf: Man solle diese nicht mehr lesen und auch keine Interviews mehr geben. Die BLZ selbst wertet das Agieren des Botschafters als „versuchte Einschüchterung und mithin als Eingriff in die Pressefreiheit“. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund von der Bundesregierung wissen, wie sie diese Einmischung in die Presselandschaft der Bundesrepublik durch einen ausländischen Diplomaten bewertet. Von Florian Warweg.

Shooting the messengers – Israel verbietet Arbeit von ausländischen Medien

Shooting the messengers – Israel verbietet Arbeit von ausländischen Medien

Das israelische Parlament, die Knesset, hat am Montag ein Gesetz verabschiedet, das der Regierung erlaubt, das Büro des katarischen Nachrichtensenders Al Jazeera in Israel und den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten zu schließen. Die technische Ausrüstung des Senders kann beschlagnahmt, seine Webseite abgeschaltet oder blockiert werden. Von Karin Leukefeld.

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Julian Assange darf vielleicht Berufung einlegen

Julian Assange darf vielleicht Berufung einlegen

Heute Morgen hatten die NachDenkSeiten darüber berichtet, dass das Londoner High Court heute bekannt geben wird, ob Julian Assange weitere Rechtsmittel gegen seine Auslieferung an die USA einlegen kann. Heute kurz vor 12 Uhr MEZ wurde die folgende Entscheidung verkündet: Julian Assange darf Berufung einlegen, es sei denn, die USA geben Zusicherungen, dass Julian in den USA nicht die Todesstrafe droht und dass er nicht dadurch benachteiligt wird, dass er Australier ist und kein US-Staatsbürger. Julian Assange war auch heute nicht persönlich am Gericht anwesend. Von Moritz Müller.