EU-Kommissar Thierry Breton hat im Vorfeld eines Trump-Interviews das Gespräch in fragwürdiger Weise „eingeordnet“ und mögliche Konsequenzen für den Kurznachrichtendienst X angedeutet – das ist ein Fall der Einmischung in den US-Wahlkampf und in die Meinungsbildung der EU-Bürger und darum ein starkes Stück. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Was ist „Pre-Bunking“ und warum liegt darin eine Gefahr? Es ist eine Methode der Wahrnehmungsteuerung, die der „Impfung“ gegen Desinformation dienen soll. Aber wer legt überhaupt fest, was Desinformation ist? Und wie funktioniert diese Methode? Leider sehr gut, wie in diesem Artikel anhand von Beispielen aus der Corona-Krise und dem Ukraine-Konflikt gezeigt wird. Ein neuer Beitrag aus der Reihe Propaganda-Taktiken von Maike Gosch.
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Wofür stand Deutschland früher, wo befindet es sich heute und wohin geht die zukünftige Entwicklung?
Quo Vadis Deutschland beleuchtet die Situation im Land der Dichter und Denker in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Medien und vor allem Meinungsfreiheit. Was darf in der heutigen Bundesrepublik noch gesagt werden? Welche Erfahrung haben namhafte Personen gemacht, nachdem sie eine Meinung äußerten, die vom “Konsens” abweicht? Wie haben sich die Massenmedien dazu verhalten? Und was bedeutet das alles für die Zukunft dieses Landes?
Ein Interview mit Andrew Lowenthal, dem Gründer und Geschäftsführer von liber-net. Lowenthal ist ein australischer Aktivist deutsch-jüdischer Herkunft und Experte für Bürgerrechte im digitalen Raum. Wir sprachen mit ihm über seinen Werdegang, seine Arbeit und die aktuelle Situation rund um Zensur und Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa. Das Interview führte Maike Gosch.
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Direkt gegen die „Woke Kultur“, wendet sich das niederländische Comedy-Kollektiv „Hart voor Humor“ (Herz für Humor). Mit Witzen über Klimawahnsinn, Corona-Maßnahmen, Einwanderung und Genderwahn kritisiert die aus sieben Männern bestehende Gruppe den herrschenden Diskurs und setzt sich für die radikale freie Rede ohne Zensur ein. Von Heiko Link.
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Gelöschtes Profil muss wiederhergestellt werden, gelöschte Postings zur Corona-Impfung aber nicht. Der Berliner Unternehmer Jörg Kuttig ist gegen das soziale Netzwerk LinkedIn vor Gericht gezogen. Dabei geht es um sein gelöschtes Profil und kritische Postings im Zusammenhang mit der Corona-Impfung. Die NachDenkSeiten sprachen Anfang des Jahres mit Kuttig über das Verfahren. Nun hat das Gericht entschieden, Kuttig hat gewonnen – einerseits. LinkedIn muss sein Profil wiederherstellen. Andererseits hat er im Hinblick auf die gelöschten Beiträge verloren. Deshalb geht er nun in Berufung – warum genau, erklärt er im aktuellen Interview. Es geht unter anderem darum, ob die „Wahrheit“ der WHO in Bezug auf die Wirksamkeit einer Impfung auf LinkedIn in Frage gestellt werden darf oder nicht. Von Marcus Klöckner.
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An dem Punkt sind wir also angelangt. Vierzig schwarz gekleidete und vermummte Beamte stürmen morgens um 6 Uhr die Wohnung des Chefredakteurs eines Medienunternehmens. Der wurde aus dem Bett geklingelt und steht nun mit zerzausten Haaren und im Bademantel in der Tür und wird von den merkwürdigerweise schon anwesenden Medienvertretern abgelichtet, um schnellstmöglich auf den Titelseiten zu landen. Die Artikel sind praktischerweise auch schon geschrieben – einige Journalisten mal wieder vorab informiert, wie schon bei der Reichsbürger-Razzia. Persönlichkeitsrechtsschutz, was war das noch mal? Es handelt sich ja um ein „widerliches Blatt“, wie fast alle Kommentatoren, auch die, die die Aktion kritisieren und ihre Verfassungsmäßigkeit infrage stellen, betonen. Aber, und das ist ein großes Aber: Es geht nicht darum, ob man mit den Haltungen, die in den Medienerzeugnissen von Compact geäußert werden, übereinstimmt, es geht nicht mal darum, ob man die dort geäußerten Ansichten „abstoßend“ oder „ekelhaft“ findet. Das spielt keine Rolle. Die Presse- und Meinungsfreiheit sind für die Demokratie „schlichtweg konstituierend“. Von Maike Gosch.
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Andrew Lowenthal hat sich mehr als zwei Jahrzehnte lang beruflich für digitale Rechte eingesetzt und musste dann feststellen, wie seine Kollegen und Partnerorganisationen von der Verteidigung digitaler Rechte radikal umschwenkten und sich dem „Kampf gegen Desinformation“ verschrieben. Ein Bericht aus dem Inneren des NGO-Systems von Andrew Lowenthal, übersetzt aus dem Englischen von Maike Gosch.
Der CDU-Politiker Armin Laschet betont in der Sendung „Der Sonntags-Stammtisch“ des Bayerischen Rundfunks (BR), es müsse im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine erlaubt sein, Friedensverhandlungen zu fordern. Die Journalistin Anja Kohl entgegnet ihm, dann könne er auch gleich sagen, die Erde sei eine Scheibe. Hört sich das absurd an? Ja, aber so war das. Das ist das Niveau, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Gebührenzahlern bietet. Unwissen und Stumpfsinn dürfen auf einem milliardenschweren Boden einen Paarungstanz aufführen. Ergebnis: Friedensverhandlungen sind doof. Und bitte keine unliebsamen Meinungen. Nordkorea: guten Tag! Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
Wer für Waffenlieferungen und Krieg als Mittel der Politik eintritt, wer Wissenschaft und Kunst angreift und Andersdenkende als Feinde betrachtet, der muss sich den Vorwurf des Radikalismus gefallen lassen. Von Oskar Lafontaine.
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Zensur und Propaganda sind zwei Seiten der Medaille, wenn es um Meinungssteuerung geht. Das, was nicht gesagt werden soll, wird unterdrückt (Zensur), und das, was die Menschen denken und wahrnehmen sollen, wird so weit wie möglich gestreut (Propaganda). Nur mit beiden Methoden in Kombination hat man das Feld der öffentlichen Meinung wirklich im Griff. Ich habe mich in meinen letzten Artikeln mit Propaganda und Propaganda-Methoden beschäftigt, in einer neuen Reihe von Artikeln werde ich über die andere Seite, Zensur, schreiben. Eines der relevantesten Ereignisse in diesem Themenbereich waren die sogenannten „Twitter Files“ (#Twitterfiles, Twitter-Akten) aus den Jahren 2022 und 2023, die Einblicke in die neuesten Methoden, Rechtfertigungen und Netzwerke der Zusammenarbeit zwischen Regierung, Geheimdiensten, NGOs, Universitäten, Stiftungen und den großen Internetunternehmen bei der Meinungssteuerung und -kontrolle der Bevölkerung gegeben haben. Von Maike Gosch.
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Die unerbittliche Verfolgung von Julian Assange durch die USA richtete sich nicht gegen „den Spion“, der er nie war, sondern gegen einen der größten Protagonisten und Verfechter des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Information in der heutigen Zeit. Die Verfolgung durch die USA war autoritär, repressiv und verlogen. Andere Regierungen, die vorgeben, Demokraten und Verteidiger der Menschenrechte zu sein, haben sich angeschlossen. Und diese Verfolgung ist mitnichten vorbei. Von Álvaro Verzi Rangel.
Der High Court in London hat nun den Termin für die am 20. Mai genehmigte Berufungsverhandlung bekanntgegeben. Am 9. und 10. Juli soll über die zwei Punkte, die zugelassen wurden, verhandelt werden. Diese Ankündigung überrascht, denn viele Beobachter inklusive mir hatten befürchtet, dass es erst im Oktober nach der Sommerpause zu dieser Verhandlung kommt. Der Termin im Juli ist für Julian Assange, der seit über fünf Jahren isoliert in London in Auslieferungshaft gefangen ist, ein weiteres nervenaufreibendes Datum. Einerseits kann es an dem Tag zu seiner Freilassung kommen oder aber es wird seine Auslieferung beschlossen. Dann könnte nur noch der schon informierte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Auslieferung stoppen. Von Moritz Müller.
Ein Gericht hat festgestellt, dass es nicht strafbar ist, öffentlich getätigte Zitate der Kampagne gegen Andersdenkende während der Corona-Politik kommentiert zusammenzustellen (Stichwort: „Feindesliste“). Diese Position des Gerichts erscheint eigentlich als selbstverständlich, das gute Urteil muss aber in der gegenwärtigen Realität bereits als ein (überraschender) Sieg der Vernunft gewürdigt werden. Auf anderen Gebieten bleibt die Verweigerung der Aufarbeitung der Corona-Politik skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Das ARD-Magazin Panorama hat am 11. Juni geleakte interne Unterlagen des Bundesbildungsministeriums (BMBF) veröffentlicht. Aus denen geht hervor, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger prüfen ließ, ob und wie man 393 Hochschullehrer und Dozenten an Berliner Universitäten, die einen Offenen Brief unterzeichnet hatten, der der Ministerin nicht gefiel, straf- und förderrechtlich sanktionieren kann. Die Wegnahme von Forschungsmitteln wegen einer der Ministerin nicht genehmen Meinungsäußerung stellt einen Bruch mit allen liberal-demokratischen Wissenschaftstraditionen der Bundesrepublik dar. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie die Ministerin diesen eklatanten Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigt und welche konkreten Passagen in dem „Offenen Brief“, wie von Stark-Watzinger behauptet, nicht grundgesetzkonform seien. Die Antworten gerieten zu einem Offenbarungseid. Von Florian Warweg.
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