Das Betreuungsgeld – Ein familien-, gleichstellungs- und sozialpolitischer Rückfall
Ab 1. August 2013 haben Kinder nach Vollendung des 1. Lebensjahres hierzulande einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Obwohl der Bund die Länder und Kommunen beim KiTa-Ausbau finanziell unterstützte, blieb dieser hinter dem wachsenden Bedarf zurück. Durch den stärkeren Rückgriff auf Tagesmütter lässt sich das Problem genauso wenig lösen wie durch eine Halbtagsbetreuung, die den Rechtsanspruch nicht erfüllt. Somit existieren bei der öffentlich geförderten Kleinkindbetreuung in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht erhebliche Defizite fort. [1] Noch immer fehlen sowohl Kindergärten bzw. -krippen als auch das für deren Betrieb nötige Fachpersonal.
Zu demselben Stichtag führen CDU, CSU und FDP mit dem Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 (und ab 1. August 2014: 150) Euro eine neue familien- und sozialpolitische Leistung ein, um die bereits seit Jahren ein gesellschaftspolitischer Großkonflikt tobt, den konservative Protagonist(inn)en des Betreuungsgeldes wie die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär als einen von der Linken angezettelten „Kulturkampf“ empfinden. [2] Von Christoph Butterwegge