Grüne Socken… die Sache mit dem Hausrecht
Wie schön, endlich sind unsere in den vergangenen zwei Jahren arg strapazierten Verantwortungsträger Ihre hie und da wohl recht lieb gewonnene Last los und alle dürfen wieder alles. Oder vielleicht doch nicht ganz? Seit dem 3. April gilt die CORONA-Verordnung Nummer 16 der bayerischen Staatsregierung, die, wie soll es auch anders sein, alle im Zuge der pandemischen Notlage nationaler Tragweite für die schutzbefohlenen Bürger so umsichtig angeordneten Maßnahmen vollständig aufhebt. Sie gilt zunächst nicht für Schulen und Kindergärten, die sich ja bekanntlich als wahre Hotspots herausgestellt haben, bedingt nicht für öffentliche Verkehrsmittel, aber vollkommen zu Recht für Alten- und Pflegeheime, wo das wirklich Sinn macht. Ist das tatsächlich so? Eine Glosse von Michael Fitz.
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