Schlagwort:
Hochschulfreiheitsgesetz

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Die Regelungen des NRW-„Hochschulfreiheitsgesetzes“ über den Hochschulrat sind mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung nicht vereinbar

Im Rahmen einer Dissertation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln prüft Thomas Horst, ob die Regelungen des nordrhein-westfälischen „Hochschulfreiheitsgesetzes“ über den Hochschulrat mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar sind und gelangt im Ergebnis zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen. Die Arbeit erscheint im Verlag Dr. Kovač, Schriften zum Hochschulrecht, Band 1 Hamburg 2010, 228 Seiten, ISBN 978-3-8300-5197-8. Autor und Verlag haben uns dankenswerterweise erlaubt Auszüge vorab zu veröffentlichen. Das Ergebnis bestätigt meine Kritik, die ich in vielen Beiträgen auch in den NachDenkSeiten zum Ausdruck gebracht habe. Sie etwa „Hochschulfreiheit“ oder das Ende der Hochschulautonomie oder Die „neue Freiheit“ der NRW-Hochschulen – Freiheit für wen und wozu? oder „Hochschulfreiheitsgesetz“ in NRW – oder der Putsch von oben gegen ein öffentlich verantwortetes, demokratisches Hochschulwesen. Wolfgang Lieb

Freiheit der Wissenschaft und Selbstverwaltung der Universität. Zur Frage der Verfassungskonformität des „Hochschulfreiheitsgesetzes“ NRW

Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Landesverfassung NRW ergeben sich schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen das nordrhein-westälische Hochschulgesetz. Ein Aufsatz, der die undemokratische, die Selbstverwaltung der Hochschule aushebelnde Praxis des Hochschulrats an einer Hochschule exemplarisch schildert und der zum Ergebnis kommt, dass die Befugnisse dieses Entscheidungsgremiums weder mit dem Grundsatz der Freiheit der Wissenschaft nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz noch mit Art. 16 Abs. 1 der Verfassung Nordrhein-Westfalens vereinbar sind. Von Marion Heinz und Thomas Horst.
Der Aufsatz erscheint demnächst in Christian Krijnen (Hg.): “Wahrheit oder Gewinn? Über die Ökonomisierung von Universität und Wissenschaft”. Der Verlag Königshausen & Neumann, GmbH hat uns freundlicherweise das Recht zu einem Vorabdruck eingeräumt.

Manager erobern die Unis

Referat auf Einladung AStA an der Universität zu Köln, am 19. Mai 2009 über die „unternehmerische Hochschule“, über die Hintergründe für den Leitbildwechsel von der staatlich verantwortete, sich selbst verwaltenden Hochschule zur wettbewerbsgesteuerten Hochschule und über das jetzt schon erkennbare Scheitern der Wettbewerbsideologie bei der zukunftsfähigen Entwicklung der Bildungs- und Hochschullandschaft. Von Wolfgang Lieb

Hochschulräte in NRW: Wirtschaft übernimmt die Kontrolle an den Hochschulen

“Eine beeindruckende Mischung von Führungspersönlichkeiten aus allen gesellschaftlichen Bereichen prägt das Bild der ersten Hochschulräte in Nordrhein-Westfalen”, erklärte Innovationsminister Pinkwart nachdem nun alle 26 öffentlich-rechtlichen Universitäten und Fachhochschulen ihre Hochschulräte besetzt haben. Knapp die Hälfte, nämlich 67 der 146 „Führungspersönlichkeiten“ kommen aus der Wirtschaft. 19 aus weiteren gesellschaftlichen Bereichen, wie Medien oder Kultur, darunter etwa der Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe, Bodo Hombach, der Chefredakteur der WAZ Ulrich Reitz oder als weitere „Prominente“ die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer Ersatzkasse, Birgit Fischer. Aus „unternehmerischen Hochschulen“ werden künftig von Unternehmensführern gesteuerte Hochschulen.

„Hochschulfreiheit“ oder das Ende der Hochschulautonomie

An der Universität Siegen wird zum ersten Mal die weitgehende Entmachtung der Selbstverwaltung der Hochschulen gegenüber dem im Hochschul-„Freiheits“-Gesetz neu geschaffenen „Hochschulrat“ offenkundig. Dieser Aufsichtsrat hat ohne jede Rückkoppelung mit dem Senat der Hochschule einen neuen Präsidenten gewählt. Der Senat hat diese Wahl mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Man hatte mit der Wiederwahl des bisherigen Rektors gerechnet. Doch der Hochschulrat kann sich mit einer Zweidrittelmehrheit über dieses ablehnende Votum des Senats hinwegsetzen. „Dieses Gesetz hätte in Berlin eine Palastrevolution ausgelöst, das hätte sich keine Universität gefallen lassen“, meinte der vom Hochschulrat gewählte neue Präsident Jörg Steinbach von der TU Berlin, und weiter: „Habt Ihr alle geschlafen als das gemacht worden ist?“ Es ist schlimmer: Die Hochschulen in NRW haben mit dem Hochschul-„Freiheits“-Gesetz freiwillig auf ihre Freiheit verzichtet.

Lernen im Gleichschritt – die schöne neue Hochschulwelt

„Der Bolognaprozess mit seinen 45 Mitgliederstaaten setzt Standards, die auf der Ebene des jeweiligen Landes umgesetzt werden müssen“. Dies ist eine grotesk falsche Sachaussage, und man kann fast nicht annehmen, dass die Landesregierungsministerialen, die ja in der Regel Juristen sind, so blind gewesen sind, dies zu übersehen. Viel näher liegt da schon die Vermutung, dass die wahren Motive, die die Bundesländer zur zwingenden Durchsetzung der Bologna-Beschlüsse treiben, verdeckt werden sollen. Es ist also die Frage zu stellen: Welchen Vorteil haben die Bundesländer von der neuen Studienstruktur – einmal abgesehen von den hehren Phrasen zu Propagandazwecken? Die Antwort ist vor dem Hintergrund, dass fast alle Hochschulen seit zwei Jahrzehnten systematisch kaputt gespart worden sind, leicht zu finden: Es geht darum, Reformaktivität zu zeigen, ohne dass es etwas kostet, besser noch: dass die Reformaktivität sogar Argumente für weitere Einsparungen liefert.
Ein Beitrag von Dietrich Lemke, er ist als apl. Professor Schulpädagoge an der Universität Bielefeld.

Von der Freiheit der Wissenschaft zur „unternehmerischen Hochschule“

Kein anderes Land mache „Freiheit mit dieser Konsequenz zur Grundlage seiner Hochschulpolitik“, rühmt Innovationsminister Pinkwart das nordrhein-westfälische Hochschul-„Freiheits“-Gesetz. Stellt man die Kantsche Frage, für wen und wozu die „neue“ Freiheit dienlich ist, so wird man feststellen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Forschenden und Studierenden in der „unternehmerischen Hochschule“ – gemessen an ihren bisherigen Forschungs- und Lernfreiheiten – wesentlich „unfreier“ sein werden. Die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre gegenüber dem Staat und die in Angelegenheiten der Wissenschaft gewährte Autonomie werden in der „unternehmerischen Hochschule“ der Freiheit des Wettbewerbs und damit den anonymen Zwängen der Konkurrenz auf dem Wissenschafts- und Ausbildungsmarkt unterworfen: Konkurrenz um die Einwerbung von Studiengebühren als privates Investment in ein Studium. Ein Referat von Wolfgang Lieb auf einer Veranstaltung der GEW an der Universität Regensburg am 13. Juni 2007.

Die „neue Freiheit“ der NRW-Hochschulen – Freiheit für wen und wozu?

Unter dem Titel „Hochschulen auf neuen Wegen“ hat NRW-Innovationsministerium eine Jubel-Broschüre [PDF – 1.5 MB] zum neuen „Hochschulfreiheitsgesetz“ herausgegeben. Kein anderes Land mache „Freiheit mit dieser Konsequenz zur Grundlage seiner Hochschulpolitik“, rühmt Innovationsminister Pinkwart sein vom Bertelsmann Centrum für Hochschulentwicklung abgekupfertes Gesetz. Fragt man jedoch einmal danach für wen und wozu die „neue“ Freiheit dienlich ist, so wird man feststellen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Forschenden und Studierenden gemessen an ihren früheren Forschungs- und Lernfreiheiten und verglichen mit ihren bisherigen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten wesentlich „unfreier“ sein werden als mit der – durchaus nicht optimalen – früheren akademischen Selbstverwaltung. Wolfgang Lieb.

Innovationsminister Pinkwart aus NRW macht den Bock zum Gärtner: Das Bertelsmann Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) soll die Umsetzung des „Hochschulfreiheitsgesetzes“ begleiten.

Das nordrhein-westfälische „Hochschulfreiheitsgesetz“ wurde nicht nur am Schreibtisch des CHE formuliert, nach seiner Verabschiedung soll es nun auch noch bei seiner Umsetzung von den gleichen „unabhängigen Experten“ begleitet werden, um damit eine „möglichst hohe Qualität bei der Umsetzung zu sichern“.
Nachdem sich also schon der Staat dem Einfluss dieser privaten Lobbyorganisation preisgegeben hat, sollen sich nun auch noch die Hochschulen selbst dem Regime des CHE unterordnen. Wolfgang Lieb.